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Vorratsdatenspeicherung: Datenschutzbeauftragte sieht Drei-Monats-Frist skeptisch
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louise Specht-Riemenschneider sieht die von der künftigen schwarz-roten Koalition geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung skeptisch. Zwar sei die geplante dreimonatige Speicherfrist kürzer als die bisherigen Vorschläge, sagte Specht-Riemenschneider der "Frankfurter Rundschau" (Samstagsausgabe). "Aber ich sehe dennoch Widersprüche zur nationalen und europäischen Rechtsprechung."
Selbst das Bundeskriminalamt gehe nach einer Studie zu Verdachtsmeldungen im Bereich der Kinderpornographie "davon aus, dass die Erfolgsquote oberhalb einer Speicherverpflichtung von zwei bis drei Wochen nicht mehr signifikant ansteigt", sagte die Datenschutzbeauftragte. "Ein Gericht könnte sich an solchen Studien orientieren und zu dem Ergebnis kommen, dass ein absolut notwendiger Zeitraum jedenfalls nicht darüber hinausgehen kann."
Die Vorratsdatenspeicherung soll Strafermittlern bei der Verfolgung Krimineller helfen. Dabei werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Verkehrsdaten für bestimmte Zeiträume aufzubewahren für den Fall, dass Ermittlungsbehörden sie brauchen. Dies gab es in Deutschland bereits, wurde aber 2017 ausgesetzt, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die damalige Regelung für für europarechtswidrig erklärte.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine "dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern" vereinbart. Sie soll verhältnismäßig sein und europa- und verfassungsrechtskonform ausgestaltet werden.
Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, hält die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung für dringend nötig. "Wir warten sehnsüchtig darauf, dass das geltendes Recht wird", sagte er der "Frankfurter Rundschau". "Die IP-Adresse ist häufig der einzige Weg festzustellen, von welchem Gerät eine Straftat begangen wurde."
Datenschutzbedenken sieht der BKA-Präsident seinerseits nicht. "Der Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ist extrem gering. Wir haben die Daten nicht, wir fragen nur ab, wenn es eine Straftat gab und wir wissen wollen, von welchem Gerät diese Straftat begangen worden ist."
F.Bennett--AMWN