
-
Migration: Mexiko fordert TV-Sender zu Rücknahme von "diskriminierendem" US-Spot auf
-
Franziskus starb an Folgen eines Schlaganfalls - Papst wünschte sich "schlichtes" Grab
-
Harvard-Universität verklagt US-Regierung wegen Mittelkürzung
-
Trump wird zur Beisetzung von Papst Franziskus nach Rom reisen
-
US-Vizepräsident Vance spricht mit indischem Regierungschef Modi über Zölle
-
Pentagonchef Hegseth wirft Medien "Lügen" über neue Chat-Panne vor
-
Franziskus starb an Folgen eines Schlaganfalls - Weltweite Trauer um den Papst
-
Aufstieg perfekt: Farke führt Leeds in die Premier League
-
Vatikan: Papst Franziskus an Folgen eines Schlaganfall gestorben
-
Vatikan: Papst Franziskus an Schlaganfall gestorben
-
Laureus Award für Duplantis und Biles
-
"Spielt wieder gutes Tennis": Becker sieht Zverev auf gutem Weg
-
Selenskyj: Neue Ukraine-Gespräche am Mittwoch in London
-
Neuer Rekordtorjäger Pföderl führt Eisbären zum zweiten Sieg
-
Nach Tod: Bach würdigt Papst Franziskus
-
Neue Attacke: Trump nennt Notenbankchef Powell "Loser"
-
Weltweite Anteilnahme nach Tod des Papstes - Erstes Trauergebet und Aufbahrung am Abend
-
Offizielles Kondolenzbuch für verstorbenen Papst liegt ab Freitag in Berlin aus
-
Pentagonchef Hegseth wirft Medien "Lügen" über weitere Chat-Panne vor
-
Bayer will "Klarheit": Carro fordert Entscheidung von Alonso
-
72-Jähriger verirrt sich mit Elektrofahrrad auf Autobahn in Thüringen
-
Bericht: Schneemenge im Himalaya auf 23-Jahres-Tief
-
Infantino "zutiefst betrübt" nach Tod von Papst Franziskus
-
Festnahmen nach tödlichen Schüssen in Hessen - Mutmaßlicher Schütze weiter flüchtig
-
"Anwalt der Armen" und "Menschenfreund": Respekt aus Deutschland für Franziskus
-
Festnahmen nach tödliche Schüssen in Hessen - Mutmaßlicher Schütze weiter flüchtig
-
Sabalenka verliert auch viertes Finale in Stuttgart
-
Schäden nach Coronaimpfung: Behörden erkennen laut Bericht knapp 600 Fälle an
-
Gewichtheben-EM: Klug krönt deutsche Bilanz mit drei Medaillen
-
Papst Franziskus mit 88 Jahren gestorben - Staatenlenker und Kirchenvertreter würdigen Pontifex
-
Weltwirtschaftsforum-Gründer Klaus Schwab tritt zurück
-
Klöckner rät Kirchen zu politischer Zurückhaltung - und provoziert Widerspruch
-
Russland setzt Angriffe auf die Ukraine nach "Oster-Waffenruhe" fort
-
Deutsche Kirchenvertreter würdigen verstorbenen Papst als "Menschenfreund"
-
"Anwalt der Armen": Deutsche Politik zollt verstorbenem Papst höchsten Respekt
-
Serie A verschiebt Spiele nach Tod des Papstes
-
NHL-Hilfe für WM: Grubauer sofort, Seider und Reichel später
-
Papst Franziskus im Alter von 88 Jahren gestorben
-
Steinmeier würdigt Franziskus als "bedeutenden Papst"
-
Außenministerin Baerbock über verstorbenen Papst: "Seine Stimme wird fehlen"
-
Tah bekräftigt Abschied: "Dabei bleibt es jetzt auch"
-
Ex-Nationalspieler Volland: Rückkehr zum Herzensklub
-
Merz würdigt Franziskus' Einsatz für die Schwächsten der Gesellschaft
-
Papst Franziskus ist im Alter von 88 Jahren gestorben
-
"Zehntausende friedensbewegte Menschen": Organisatoren der Ostermärsche zufrieden
-
Debatte um Umgang mit AfD spaltet Union und SPD - Klöckner will "vermitteln"
-
Südkoreas abgesetzter Präsident Yoon tritt erstmals öffentlich vor Gericht auf
-
Weltrangliste: Zverev wieder Zweiter - Struff stürzt ab
-
US-Vizepräsident Vance zu mehrtägigem Besuch in Indien eingetroffen
-
Top-Platzierungen für deutsche Golfer um Henseleit

Mehrere Meter hoher Bambus: Streit zwischen hessischen Nachbarn beschäftigt BGH
Ein Nachbarschaftsstreit wegen sechs bis sieben Meter hoch wachsenden Bambus hat am Freitag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Im Zentrum standen dabei die Fragen: Ist der Bambus eine Hecke? Kann er aus dieser Heckeneigenschaft hinauswachsen, wenn er besonders hoch wird? Und muss der Nachbar eine Hecke in beliebiger Höhe dulden? (Az. V ZR 185/23)
Hecken sind nämlich rechtlich gegenüber Bäumen und Sträuchern privilegiert. Beim Pflanzen von Hecken muss weniger Abstand zum Nachbargrundstück gehalten werden. Das heißt nicht, dass die Nachbarn alles aushalten müssen - schwere und nicht hinnehmbare Beeinträchtigungen müssen beseitigt werden.
Im konkreten Fall, der in Hessen spielt, sah das Oberlandesgericht Frankfurt keine solche schwere Beeinträchtigung für den Kläger. Dessen Nachbarin hatte 2018 auf einem aufgeschütteten Wall entlang ihres Grundstücks Bambus gepflanzt.
Sie verlegte auch eine Wurzelsperre zum Nachbargrundstück, denn einige Bambusarten breiten sich sehr schnell aus. Der Bambus wuchs bis auf eine Höhe von sechs bis sieben Meter. Der Nachbar, so trug es sein Anwalt in Karlsruhe vor, schaue von seinem zweiten Obergeschoss aus auf einen "Bambuswald". Bei Regen neigten sich die Pflanzen außerdem auf sein Grundstück.
Der Mann zog vor Gericht, um seine Nachbarin zum Rückschnitt des Bambus verpflichten zu lassen. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main hatte er im Mai 2022 Erfolg. Es entschied, dass der Bambus in dieser Höhe nicht mehr als Hecke gelte und auf drei Meter gekürzt werden müsse. Die Nachbarin ging aber in Berufung, und das Oberlandesgericht entschied im August 2023 gegen den Kläger.
Es bezog sich auf das hessische Nachbarrechtsgesetz. Darin ist keine Höhenbegrenzung für Hecken vorgesehen, nur ein Mindestabstand zum Nachbarn - und der werde eingehalten. Mehrere andere Gerichte, die über andere Fälle entschieden, hielten aber eine Höhe von drei Metern für das Maximum. Um die Rechtsprechung zu vereinheitlichen, ließ der BGH die Revision zu. So kann er höchstrichterlich entscheiden. Am Freitag wurde mündlich verhandelt.
Es kann sein, dass sich das Oberlandesgericht noch einmal mit der Frage befassen muss, ob der Mindestabstand von 75 Zentimetern zum Nachbarn für mehr als zwei Meter hohe Hecken wirklich eingehalten wurde. Der Kläger bemängelte hier Widersprüche, außerdem wachse der Bambus inzwischen sogar auf seinem eigenen Grundstück.
Sein Anwalt argumentierte, dass eine solch hohe Hecke dem Mann Sonne, Licht und Luft nehme. "Jeder Gartenbesitzer weiß, dass eine Hecke regelmäßiger Pflege bedarf", sagte er. Dazu gehöre eben auch der Schnitt. Ohne Höhenbegrenzung könne einfach eine Hecke aus Fichten gepflanzt werden, führte er als Beispiel an.
Die Anwältin der Nachbarin argumentierte mit dem ästhetischen und ökologischen Wert von Hecken. Es handle sich um ein "lebendiges Element der Gartenbaukunst", sagte sie. Hecken böten Tieren Nahrung und Schutz, ihr ökologischer Wert sei höher als der einzelner Bäume, gerade wenn sie etwas ungepflegter seien. Außerdem könnten auch hohe Hecken gepflegt und geschnitten werden. Es gebe keinen Grund dafür, dass ausgerechnet drei Meter die Grenze sein sollten.
Es ging vor dem BGH auch um die Frage, von wo aus eigentlich die Höhe des Bambus gemessen werden muss. Denn die Grundstücke liegen am Hang, das Grundstück der Frau mit dem Bambus höher als das ihres Nachbarn.
In einer früheren Entscheidung hatte der BGH festgelegt, dass vom höheren Grundstück aus gemessen wird. Damals lag der Streitfall allerdings umgekehrt: Der Eigentümer des tiefer gelegenen Grundstücks hatte die Hecke gepflanzt. Seine Entscheidung in dem Fall aus Hessen will der BGH am 28. März verkünden.
L.Miller--AMWN