
-
X-Konkurrent Bluesky führt blauen Verifizierungshaken ein
-
Trumps Attacke gegen Fed-Chef Powell: Dollar fällt, Goldpreis steigt
-
BKA-Präsident sieht "Kokain-Schwemme" in Deutschland
-
Draisaitl trifft bei Comeback - Oilers verlieren dramatisch
-
Rekord und Premiere: Owetschkin führt Capitals zum Auftaktsieg
-
Schröder stark: Pistons feiern nach 17 Jahren
-
Nach "Klassenunterschied": Haie wollen Reaktion zeigen
-
Zehn Medaillen: Gewichtheber glücklich mit EM-Abschneiden
-
Putin empfängt den Sultan von Oman
-
Kardinäle beraten in Rom über Datum der Beerdigung von Papst Franziskus
-
Migration: Mexiko fordert TV-Sender zu Rücknahme von "diskriminierendem" US-Spot auf
-
Franziskus starb an Folgen eines Schlaganfalls - Papst wünschte sich "schlichtes" Grab
-
Harvard-Universität verklagt US-Regierung wegen Mittelkürzung
-
Trump wird zur Beisetzung von Papst Franziskus nach Rom reisen
-
US-Vizepräsident Vance spricht mit indischem Regierungschef Modi über Zölle
-
Pentagonchef Hegseth wirft Medien "Lügen" über neue Chat-Panne vor
-
Franziskus starb an Folgen eines Schlaganfalls - Weltweite Trauer um den Papst
-
Aufstieg perfekt: Farke führt Leeds in die Premier League
-
Vatikan: Papst Franziskus an Folgen eines Schlaganfall gestorben
-
Vatikan: Papst Franziskus an Schlaganfall gestorben
-
Laureus Award für Duplantis und Biles
-
"Spielt wieder gutes Tennis": Becker sieht Zverev auf gutem Weg
-
Selenskyj: Neue Ukraine-Gespräche am Mittwoch in London
-
Neuer Rekordtorjäger Pföderl führt Eisbären zum zweiten Sieg
-
Nach Tod: Bach würdigt Papst Franziskus
-
Neue Attacke: Trump nennt Notenbankchef Powell "Loser"
-
Weltweite Anteilnahme nach Tod des Papstes - Erstes Trauergebet und Aufbahrung am Abend
-
Offizielles Kondolenzbuch für verstorbenen Papst liegt ab Freitag in Berlin aus
-
Pentagonchef Hegseth wirft Medien "Lügen" über weitere Chat-Panne vor
-
Bayer will "Klarheit": Carro fordert Entscheidung von Alonso
-
72-Jähriger verirrt sich mit Elektrofahrrad auf Autobahn in Thüringen
-
Bericht: Schneemenge im Himalaya auf 23-Jahres-Tief
-
Infantino "zutiefst betrübt" nach Tod von Papst Franziskus
-
Festnahmen nach tödlichen Schüssen in Hessen - Mutmaßlicher Schütze weiter flüchtig
-
"Anwalt der Armen" und "Menschenfreund": Respekt aus Deutschland für Franziskus
-
Festnahmen nach tödliche Schüssen in Hessen - Mutmaßlicher Schütze weiter flüchtig
-
Sabalenka verliert auch viertes Finale in Stuttgart
-
Schäden nach Coronaimpfung: Behörden erkennen laut Bericht knapp 600 Fälle an
-
Gewichtheben-EM: Klug krönt deutsche Bilanz mit drei Medaillen
-
Papst Franziskus mit 88 Jahren gestorben - Staatenlenker und Kirchenvertreter würdigen Pontifex
-
Weltwirtschaftsforum-Gründer Klaus Schwab tritt zurück
-
Klöckner rät Kirchen zu politischer Zurückhaltung - und provoziert Widerspruch
-
Russland setzt Angriffe auf die Ukraine nach "Oster-Waffenruhe" fort
-
Deutsche Kirchenvertreter würdigen verstorbenen Papst als "Menschenfreund"
-
"Anwalt der Armen": Deutsche Politik zollt verstorbenem Papst höchsten Respekt
-
Serie A verschiebt Spiele nach Tod des Papstes
-
NHL-Hilfe für WM: Grubauer sofort, Seider und Reichel später
-
Papst Franziskus im Alter von 88 Jahren gestorben
-
Steinmeier würdigt Franziskus als "bedeutenden Papst"
-
Außenministerin Baerbock über verstorbenen Papst: "Seine Stimme wird fehlen"

Karlsruhe: Unterschiedliche Nachtzuschläge sind Sache der Tarifparteien
Zwei Firmen aus der Lebensmittelbranche sind vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Verpflichtung zu höheren Nachtzuschlägen für bestimmte Arbeitnehmer vorgegangen. Selbst wenn Tarifregelungen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößen, müssten die Tarifparteien nachbessern - nicht Gerichte, erklärte das Verfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) muss nun neu über die Fälle entscheiden. (Az. 1 BvR 1109/21 und 1 BvR 1422/23)
Das BAG hatte in den Jahren 2020 und 2023 zwei Arbeitnehmern Recht gegeben. Sie arbeiteten regelmäßig nachts und bekamen dafür einen niedrigeren Zuschlag als Beschäftigte, die zu unregelmäßigen Zeiten nachts arbeiteten: Arbeiter in der regelmäßigen Nachtschicht bekamen 25 Prozent Zuschlag, unregelmäßig nachts arbeitende Arbeiter 50 Prozent.
Das BAG in Erfurt erklärte die entsprechenden Tarifnormen für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Die Firmen sollten den Klägern Zuschläge nachzahlen, in einem Fall auch für die Zukunft höhere Zuschläge zahlen. Dabei ging das BAG aber zu weit, wie das Verfassungsgericht nun entschied.
Die unterschiedlich hohen Zuschläge seien zwar eine Ungleichbehandlung, diese sei aber gerechtfertigt. Es gebe sachlich einleuchtende Gründe dafür. Wie Nachtarbeit vergütet wird, sei Sache der Tarifparteien, stellte das Verfassungsgericht fest. Kontrolliert werden könne nur, ob die Tarifverträge willkürlich sind. Das BAG konnte demnach die Zuschläge nicht selbst nach oben anpassen.
Nach der Entscheidung aus Karlsruhe erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Ernährungswirtschaft, Vehid Alemić: "Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass unsere Verbandstarifverträge rechtmäßig sind, wodurch unsere Auffassung vollumfänglich bestätigt wird."
Das BAG hatte zu den Vergütungsregelungen für Nachtarbeit auch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg befragt. Dieser entschied 2022, dass die Festsetzung des Lohn- und Gehaltsniveaus Sache der Sozialpartner auf nationaler Ebene und der Mitgliedstaaten sei. Die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union regle Dauer und Rhythmus der Nachtarbeit, nicht aber das Entgelt.
Das BAG hatte daraufhin in anderen Fällen Klagen gegen unterschiedliche Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit abgewiesen. Um diese ging es nun am Verfassungsgericht aber nicht.
D.Moore--AMWN