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Bundesrat billigt Stärkung von Mutterschutz bei Fehlgeburten
Der Bundesrat hat die Stärkung des Mutterschutzes für Frauen nach Fehlgeburten gebilligt. Dabei geht es um einen ursprünglich von der CDU/CSU vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem gestaffelte Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche eingeführt werden. Die Neuregelung soll "einen Schutzraum" für betroffene Frauen schaffen.
Bislang mussten sich Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Dabei war mitunter unklar, ob sie diese auch erhalten. Geplant ist nun eine Staffelung des Mutterschutzes bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Es hatte im Bundestag zu dem Thema zwei nahezu identische Gesetzentwürfe gegeben. Im Rahmen einer fraktionsübergreifenden Einigung wurde beschlossen, den von der Union eingebrachten Text zu verabschieden. Die Neuregelung soll am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten.
T.Ward--AMWN