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Branchenverbände warnen vor Verpackungssteuer in weiteren Städten
Nach dem Erfolg der Tübinger Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen und -besteck für Lebensmittel zum Mitnehmen vor dem Bundesverfassungsgericht warnen die betroffenen Branchenverbände vor der Einführung einer solchen Steuer in weiteren Städten. Zusätzliche Belastungen seien für kleine und mittelständische Unternehmen nicht stemmbar, erklärten die Verbände am Donnerstag. Bei einer Weitergabe der Kosten an die Gäste drohe ein weiterer "dramatischer" Rückgang der Besucherzahlen. Betroffen seien vor allem Restaurants und Cafés, Imbisse, Dönerläden, Einzelhandelsunternehmen und Handwerksbetriebe wie Bäckereien oder Metzgereien.
An dem Aufruf gegen eine kommunale Verpackungssteuer beteiligten sich der Handelsverband Deutschland, der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), der Verband der Systemgastronomie und die Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen. Nach ihren Angaben plant Köln als erste Millionenmetropole die Einführung der Steuer, daneben weitere Kommunen und Städte in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Brandenburg. Köln rechne mit jährlichen Einnahmen von rund zehn Millionen Euro.
Angesichts der wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen bedeute diese zusätzliche Steuer einen "enormen finanziellen und bürokratischen Aufwand", warnte der Handelsverband. Viele Unternehmen seien im Verpackungsbereich bereits mehrfach durch verschiedene Regeln belastet, ergänzte Markus Suchert, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Systemgastronomie.
"Das Ziel von Verpackungssteuern, das Müllaufkommen zu reduzieren, steht in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen finanziellen Belastungen und dem massiven bürokratischen Aufwand", warnte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Die Belastungsgrenze der Branche sei erreicht.
Zudem kritisierten die Verbände, dass die Lenkungswirkung einer solchen Steuer nicht erwiesen sei. Eine Studie sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Müllmenge in Tübingen seit Einführung der Steuer nicht messbar weniger geworden sei. Der Geschäftsführer des Handelsverband Deutschland, Stefan Genth, rief dazu auf, gemeinsam mit den Unternehmen nach Lösungen zu suchen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar die Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer bestätigt. Sie bezwecke einen Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen und sei als "örtliche Verbrauchsteuer" zulässig, hieß es zur Begründung.
Die baden-württembergische Stadt erhebt die umstrittene Abgabe seit 2022 auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Mitnahme-Lebensmittel, etwa Kaffeebecher, Pommes-Schalen oder Plastikbesteck. Dies soll Geld in den Haushalt bringen, vor allem aber soll die Abgabe der Vermüllung entgegenwirken und Mehrwegsysteme stärken. Je Verpackung werden 50 Cent fällig, für Besteck 20 Cent. Nach Angaben der rund 94.000 Einwohnerinnen und Einwohner zählenden Stadt liegen die Einnahmen bei etwa 800.000 Euro pro Jahr.
Ch.Havering--AMWN