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BGH verhandelt über persönliche Haftung von Vorstand bei Kartellverstoß
Am Bundesgerichtshof (BGH) geht es am Dienstag (10.00 Uhr) um die Frage, ob Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder persönlich haften, wenn ein Unternehmen wegen eines Kartellverstoßes eine Geldbuße zahlen muss. Der Kartellsenat in Karlsruhe verhandelt über einen Fall aus Nordrhein-Westfalen. Geklagt haben zwei Firmen, die zu einer Unternehmensgruppe in der Edelstahlproduktion gehören.
Der Beklagte war Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzender. Er beteiligte sich an einem Preiskartell, bei dem Unternehmen ein einheitliches Preissystem vereinbarten. Das Bundeskartellamt verhängte deshalb gegen die GmbH ein Bußgeld von 4,1 Millionen Euro. Die Firmen zogen vor Gericht, um sich das Geld von dem Mann zurückzuholen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnte das zwar ab. Es entschied aber, dass er eventuelle weitere Schäden ersetzen muss, die aus dem Kartellverstoß entstehen. Beide Seiten wandten sich an den BGH.
F.Pedersen--AMWN