
-
US-Regierung: Erste Sitzung von Arbeitsgruppe gegen "anti-christliche Voreingenommenheit"
-
Argentinische Glaubensvertreter würdigen Franziskus für interreligiösen Dialog
-
NHL: Erneuter Rückschlag für Stützle im "Battle of Ontario"
-
Nächster klarer Sieg für Hartenstein und OKC - Lakers siegen
-
Play-offs: Nächster klarer Sieg für Hartenstein und Thunder
-
Sport und Ausflüge machen glücklicher als Fernsehen und Videospiele
-
Popp über DFB-Frauen: Von frühem Aus bis EM-Titel alles drin
-
Hamburg Open: DTB-Präsident hofft noch auf Zverev-Teilnahme
-
Nach hohen Verlusten bei Tesla: Musk will Arbeit für Trump-Regierung herunterfahren
-
Neue internationale Ukraine-Gespräche in London
-
Leichnam von Papst Franziskus wird in den Petersdom überführt
-
BSW reicht Wahleinspruch bei Bundestag ein
-
Nach Attacken gegen Fed-Chef Powell schlägt Trump versöhnliche Töne an
-
US-Regierung will künstliche Farbstoffe aus Lebensmitteln und Medikamenten verbannen
-
Flicks Barca marschiert weiter Richtung Titel
-
England: City hält Kurs Champions League
-
Neue Studie schätzt Population der Schneeleoparden in Nepal auf fast 400
-
Dank 44-jährigem Lichtlein: Melsungen gewinnt Hinspiel
-
Musiala: "Mein großes Ziel ist die Klub-WM"
-
Offiziell: FCK trennt sich von Anfang - Lieberknecht kommt
-
Medien: Kaiserslautern trennt sich von Anfang
-
European League: Melsungen und Flensburg gewinnen Hinspiele
-
US-Regierung kündigt Einschnitte im Außenministerium an
-
Islamistischer Anführer bei israelischem Luftangriff im Libanon getötet
-
Ex-Pokalsieger Uerdingen abgemeldet - KFC-Klage angekündigt
-
Nach Trump-Attacken: EZB-Chefin Lagarde zollt Fed-Chef Powell Respekt
-
Spanien will Verteidigungsausgaben in diesem Jahr auf zwei Prozent erhöhen
-
Ex-Pokalsieger Uerdingen stellt Regionalliga-Spielbetrieb ein
-
Kreml: Putin spricht mit Sultan von Oman über iranisches Atomprogramm
-
Papst Franziskus wird Mittwoch im Petersdom aufgebahrt und Samstag beigesetzt
-
Kallas: USA nutzen Druckmittel gegenüber Russland nicht aus
-
Zwei Spiele Sperre für Schalkes Karaman
-
Scholz bekommt zum Abschied großen Zapfenstreich am 5. Mai
-
Holocaustüberlebender Walter Frankenstein im Alter von 100 Jahren gestorben
-
Angriff auf Touristen im indisch kontrollierten Teil Kaschmirs: Mindestens 24 Tote
-
Vor Abgabe von Wahleinspruch: BSW rechnet mit Bundestagseinzug bei Neuauszählung
-
SPD-Chef Klingbeil mahnt "echte Reform" des Rentensystems an
-
Einige Klubs mit Bedingungen im Lizenzierungsverfahren
-
Vertrieb rechtsextremer Musik: Mann in Lüneburg wegen Volksverhetzung verurteilt
-
Trump-Zölle: IWF senkt Wachstumsprognose für Deutschland und weltweit
-
Vermisster Sechsjähriger aus Hessen: Junge ertrank laut Obduktion in Fluss
-
Klinischer Test des Konkurrenten erfolgreich: Aktie von Novo Nordisk bricht ein
-
Kreuzbandriss: Melsungen im Saisonendspurt ohne Torwart Simic
-
Rückzug aus Uiguren-Region: BASF schließt Verkauf chinesischer Joint-Ventures ab
-
Gesuchter deutscher Rechtsextremist nach eineinhalb Jahren in Bulgarien gefasst
-
Autofahrer in Berlin verletzt auf der Flucht zwei Polizisten
-
Schulze: Deutschland muss sich weiter engagiert gegen Hunger einsetzen
-
Steinmeier und Scholz reisen zu Papst-Beisetzung nach Rom - Merz nicht dabei
-
Merz nimmt nicht an Beisetzung des Papstes in Rom teil
-
Volkswagen weiterhin zweitgrößter Hersteller in China - Rückstand bei E-Autos

Urteil in Niedersachsen: Kein Krankengeld bei Krankmeldung noch vor Arbeitsantritt
Wenn ein neu eingestellter Arbeitnehmer sich sofort krank meldet, muss das Unternehmen ihn nicht zur Sozialversicherung anmelden. Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entsteht dann nicht schon mit Beginn des Arbeitsvertrags, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle am Montag mitteilte. Die Klage eines 36-Jährigen aus dem Landkreis Cuxhaven hatte damit keinen Erfolg.
Der Mann war arbeitslos, sein Anspruch auf Arbeitslosengeld lief Ende Oktober 2023 aus. Anfang Oktober unterschrieb er einen neuen Arbeitsvertrag als Lagerist in einem Reinigungsunternehmen. Er trat die Arbeit aber nie an, weil er sich direkt krank meldete. Zwei Wochen später, noch in der Probezeit, wurde ihm gekündigt.
Seine Krankenkasse lehnte daraufhin die Zahlung von Krankengeld ab. Es habe kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden, weil der Mann kein Einkommen erzielt habe, argumentierte die Kasse. Der 36-Jährige verklagte das Unternehmen und forderte, dass dieses ihn ab dem Beginn des Arbeitsvertrags zur Sozialversicherung anmelden solle.
Das Beschäftigungsverhältnis sei durch den Arbeitsvertrag zustande gekommen, gab er an. Das müsse auch dann gelten, wenn er wegen Krankheit nicht arbeiten konnte. Das sah das Gericht aber anders. Das Unternehmen müsse ihn nicht zur Sozialversicherung anmelden, entschied es.
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entstehe bei neuen Arbeitsverhältnissen generell erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. Das sei gesetzlich so geregelt und solle verhindern, dass Arbeitgeber für neu eingestellte Mitarbeiter, die sofort krank werden, die Kosten der Lohnfortzahlung tragen müssen. Unabhängig davon müsse sich der Kläger erst an seine Krankenkasse wenden, bevor er seinen Arbeitgeber verklage, erklärte das Gericht.
M.Thompson--AMWN