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Deutsche Rettungsbeihilfe für Condor mit EU-Recht vereinbar
Eine deutsche Rettungsbeihilfe für die Charterfluglinie Condor aus dem Jahr 2019 ist mit dem europäischen Recht vereinbar. Dass die Liquidation der Thomas-Cook-Gruppe Grund für die finanziellen Probleme der damaligen Tochter gewesen sei, stehe der Genehmigung der Beihilfe nicht entgegen, entschied das EU-Gericht in Luxemburg am Mittwoch. Es wies eine Klage der Konkurrenzairline Ryanair zurück. (Az. T-577/20)
Condor hatte nach der Liquidation von Thomas Cook im September 2019 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Die Bundesrepublik meldete am selben Tag bei der EU-Kommission ein Darlehen von 380 Millionen Euro für sechs Monate an, die diese genehmigte.
Gegen den Kommissionsbeschluss klagte Ryanair. Die Fluglinie argumentierte unter anderem, dass die Probleme von Condor das Resultat einer willkürlichen Kostenverteilung innerhalb der Gruppe gewesen seien. Die Kommission ging aber davon aus, dass die Liquidation von Thomas Cook der Grund war, was Ryanair nicht habe widerlegen können, erklärte das Gericht.
In einem ähnlichen Fall hatte Ryanair im Juni einen kleinen Erfolg verzeichnet. Damals erklärte das Gericht einen Kommissionsbeschluss zur Genehmigung eines Darlehens für Condor wegen coronabedingten Einbußen für nichtig, setzte die Wirkung der Nichtigerklärung aber bis zu einem neuen Kommissionsbeschluss aus.
S.F.Warren--AMWN