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Gericht: "Freiwillig Tempo 30"-Schilder am Bodensee müssen entfernt werden
Anwohner der Halbinsel Höri am Bodensee müssen einem Gerichtsurteil zufolge selbstgebastelte Schilder von ihren Grundstücken entfernen, mit denen sie "freiwillig Tempo 30" fordern. Diese könnten mit amtlichen Verkehrsschildern verwechselt werden, erklärte das Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Freiburg am Dienstag. Das könne negative Folgen für die Sicherheit und den Verkehrsfluss haben.
Auf den Schildern ist die Zahl 30 in rot-grüner Umrandung zu sehen, zudem sind laufende Kinder abgebildet. Der Streit tobt bereits seit vergangenem Herbst. Damalige Klagen waren unzulässig, weshalb das Verwaltungsgericht in Freiburg zunächst nicht inhaltlich über die umstrittenen Schilder entschied.
Ende April verfügte dann das örtlich zuständige Landratsamt Konstanz die Entfernung der Schilder und drohte den Anwohnern Zwangsgelder in Höhe von jeweils 800 Euro an. Die Anwohner legten daraufhin Widersprüche ein, die aber vom Regierungspräsidium Freiburg zurückgewiesen wurden. Daraufhin erhoben die Anwohner Klage und stellten Eilanträge beim Verwaltungsgericht.
Diese wurden nun zurückgewiesen, da die Schilder voraussichtlich gegen die Straßenverkehrsordnung verstießen. Sie seien nicht sofort als selbstgebastelte Schilder zu erkennen, führte das Gericht aus. Gerade Verkehrsteilnehmer, die kein Deutsch sprächen, könnten die Schilder verwechseln.
Wenn einige Autofahrer in dem Bereich anstatt der eigentlich zulässigen 50 Stundenkilometer nur 30 Stundenkilometer schnell führen und andere wiederum die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausnützten, könne das die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen, hieß es zur Begründung weiter.
Eine Zulassung derartiger Schilder dürfte außerdem dazu führen, dass noch weitere ähnliche Schilder aufgestellt würden, erklärte das Gericht. Es handle sich nicht um private Einzelmaßnahmen, sondern um eine breite Initiative, die unter anderem von der Deutsche Umwelthilfe unterstützt werde.
Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Die Anwohner können noch Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen. Außerdem handelte es sich erst um Entscheidungen über die Eilanträge - über die grundsätzlichen Klagen muss das Freiburger Gericht noch entscheiden.
G.Stevens--AMWN