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Bund kürzt Förderung für Beratung bei energetischer Beratung deutlich
Die Bundesregierung kürzt die Förderung für Energieberatungen deutlich. Bei Förderanträgen, die ab Mittwoch, 7. August, eingehen, soll nur noch 50 statt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für energetische Sanierungen von Gebäuden übernommen werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Montag mitteilte. Grund dafür sei die gestiegene Nachfrage nach dem Programm.
Die Anpassung der Förderung ist laut Bundeswirtschaftsministerium "angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen "unerlässlich". Demnach sollen auch die maximalen Zuschüsse von bisher 1300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1700 Euro bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen um 50 Prozent sinken. Die erhöhten Fördersummen für die entsprechenden Sanierungsarbeiten sind von den Kürzungen indes nicht betroffen.
"Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden", erklärte das von Bundesminister Robert Habeck (Grüne) geführte Ministerium. Bis Juli dieses Jahres sei die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden auf den Rekordwert von 80.000 angestiegen. Bis Ende des Jahres geht die Bundesregierung von über 150.000 Anträgen aus, im vergangenen Jahr waren es 130.600 gewesen.
Energieberaterinnen und Energieberater sollen Verbraucherinnen und Verbraucher dabei unterstützen, ihre Häuser energieeffizient zu sanieren. Dabei kann es beispielsweise um den Fenstertausch oder die Dämmung der Außenwände gehen. Die Experten beraten dabei, welche Maßnahmen wann sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten.
Im Zuge der Energieberatung kann auch ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden, der weitere Möglichkeiten zur Förderung bringt. Daran soll sich den Angaben nach auch in Zukunft nichts ändern. Wer sich einen iSFP von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erstellen lässt, kann statt 15 Prozent Förderung 20 Prozent Förderung erhalten. Auch bleibe es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen nach einem iSFP von 30.000 Euro auf 60.000 EUR verdoppeln.
D.Cunningha--AMWN