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Ifo-Institut wirbt für Arbeitsvisa-Abkommen mit Drittstaaten
Zu Bekämpfung der irregulären Migration schlägt das ifo-Institut Arbeitsvisa-Abkommen zwischen der EU und Drittstaaten vor. "Damit wäre eine legale und gesteuerte Zuwanderung möglich, denn ein Grund für die Überlastung des europäischen Asylsystems ist der Mangel an Möglichkeiten, legal in die EU zu kommen", erklärte Panu Poutvaara von dem Wirtschaftsforschungsinstitut nach Mitteilung vom Freitag. Besonders für niedrig qualifizierte Menschen seien die Aussichten auf ein Arbeitsvisa in Europa "verschwindend gering".
Viele Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive kämen beispielsweise aus der Türkei und könnten von einem solchen Abkommen profitieren, betonte Poutvaara. "Die Zuwandernden könnten ein Arbeitsvisum beantragen und legal in die EU einreisen, ohne die gefährliche Reise über das Mittelmeer antreten und Schlepper bezahlen zu müssen", warb Yvonne Giesing vom Ifo-Institut für den Vorschlag. Dieser würde zudem Schlepper-Kriminalität bekämpfen und zudem mehr legale Beschäftigung schaffen.
Der Vorstoß entspricht der seit 2016 geltenden sogenannten Westbalkan-Regelung. Durch diese haben Staatsangehörige aus Serbien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro sowie dem Kosovo die Möglichkeit, in Deutschland ein Visum zur Arbeitsaufnahme unabhängig von der Qualifikation zu beantragen. Voraussetzung dafür ist unter anderem ein konkretes Arbeitsangebot oder ein bereits vereinbarter Arbeitsvertrag. Für diese Visa gilt allerdings ein Kontingent von 25.000 pro Kalenderjahr, das durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels zum Juni auf 50.000 angehoben wird.
F.Schneider--AMWN