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Buschmann wegen Blockade von Länder-Initiative gegen Mietwucher in der Kritik
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) steht wegen der Blockade einer Ländervorstoßes gegen Mietwucher in der Kritik. Mehreren Medienberichten zufolge empfahl Buschmann in einer Kabinettsvorlage die Ablehnung der von Bayern und Brandenburg eingebrachten Gesetzesinitiative, die der Bundesrat im Februar mehrheitlich beschlossen hatte. "Offensichtlich nimmt Bundesjustizminister Marco Buschmann die Sorgen von Mieterinnen und Mietern nicht ernst", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der "Bild"-Zeitung vom Montag.
Die Ressorts von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Clara Geywitz (SPD) trugen laut "Bild" die Vorlage Buschmanns mit. "Mietwucher muss stärker bekämpft werden", sagte Eisenreich dazu der Zeitung. Die Initiative sah unter anderem höhere Bußgelder bei Mietwucher vor. "Die Bundesregierung blockiert das bisher. Ich habe dafür kein Verständnis", kritisierte Eisenreich weiter. Der bayerische Minister äußerte die Erwartung, "dass Mietwucher endlich entschlossen bekämpft wird und wir gegen schwarze Schafe unter den Vermietern vorgehen können".
"Durch das Gesetz hätten diejenigen Vermieter, die aus der derzeit häufig schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt zum Nachteil der Mieter Profit schlagen, besser in ihre Schranken gewiesen werden können", sagte auch der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) dem "Handelsblatt". Er forderte die Bundesregierung auf, "diese für mich nicht nachvollziehbare Entscheidung noch einmal zu überdenken".
"Gerade jetzt, wo händeringend Wohnraum gebraucht werde, müssen wir die Sorgen und Nöte von Menschen, die bezahlbaren Wohnraum brauchen, vermehrt in den Vordergrund rücken", verlangte Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) ebenfalls im "Handelsblatt". "Die geringe Anzahl an Verfahren zu Mietwucher zeigt, dass die derzeitigen Regelungen zur Bekämpfung von Mietwucher ein stumpfes Schwert sind."
Der Gesetzentwurf des Bundesrats sieht vor, den Bußgeldrahmen für unangemessen hohe Mietforderungen auf 100.000 Euro zu verdoppeln. Für Mieter soll es außerdem leichter werden, Mietwucher zu belegen. Der Mietwucher-Paragraph im Wirtschaftsstrafgesetz greift, wenn ein Vermieter 20 Prozent über ortsüblichen Mieten verlangt. Allerdings muss gleichzeitig das Tatbestandsmerkmal der "Ausnutzung" der Wohnraum-Knappheit vorliegen, was oft schwer nachweisbar ist.
Genau diese Streichung der "Ausnutzung" aus dem Wirtschaftsstrafgesetz lehnte Buschmann jedoch offensichtlich ab. Der Gesetzentwurf des Bundesrats werfe Fragen mit Blick auf den Schuldgrundsatz auf. Die Bundesregierung habe darum "Bedenken", hieß es laut "Handelsblatt" in der Stellungnahme Buschmanns, die am 30. März vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Das Bundesjustizministerium teilte dazu auf Anfrage des "Handelsblatts" mit, dies sei die abgestimmte Haltung der gesamten Bundesregierung. Aus dem Bundesbauministerium von Geywitz hieß es dem Blatt zufolge jedoch, beim Thema Mietwucher sei die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Es sei wichtig, Wohnen bezahlbar zu halten. Dazu gehöre "neben Mietpreisbremse und Kappungsgrenze auch die Verhinderung von Wucher mit Mieten".
Mittels einer Bundesratsinitiative haben die Länder die Möglichkeit, Einfluss auf die Bundesgesetzgebung zu nehmen.
P.Martin--AMWN