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Somatisch-psychischer chronischer Schmerz kann Berufsunfähigkeit begründen
Eine chronische Schmerzstörung mit somatischen - also sich körperlich zeigenden - und psychischen Faktoren kann dazu führen, das ein Arbeitnehmer berufsunfähig wird und entsprechende Versicherungsleistungen beanspruchen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach einem betroffenen früheren Flugzeugabfertiger eine monatliche Rente aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu, wie es am Montag mitteilte. Zuvor war dem Mann Simulation vorgeworfen worden.
Das Gericht holte ein medizinisches Gutachten ein. Dieses schloss zwar sowohl eine rheumatische Erkrankung als auch eine Fibromyalgie aus. Der Sachverständige auf somatischem Gebiet stellte aber eine Beeinträchtigung von 40 Prozent fest.
Der Sachverständige für psychosomatische Medizin kam daraufhin zu dem Schluss, dass es sich um eine chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren handle, die zu Leistungseinbußen von mehr als 50 Prozent im Beruf führe, wie das Gericht weiter mitteilte.
Für diese erst im Jahr 2009 in den Schlüssel eingeführte Diagnose sei es nicht notwendig, dass zuvor eine psychosoziale Belastung festgestellt worden sei. Der erfahrene Facharzt für Psychosomatik habe die Simulationsvorwürfe gegen den Kläger "überzeugend ausgeräumt".
D.Moore--AMWN