
-
Merz will Sommerpause des Bundestags für Umsetzung von Reformen verkürzen
-
Umstrittene Abschiebungen: US-Richter sieht Verdacht auf Missachtung des Gerichts
-
Faeser warnt vor Normalisierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag
-
Keine "Remontada": Real scheitert an Arsenal
-
FC Bayern: Traum vom "Titel dahoam" geplatzt
-
Weiterer Aufnahmeflug für Menschen aus Afghanistan in Deutschland gelandet
-
Russlands Präsident Putin lobt US-Milliardär Musk als Pionier des Weltalls
-
Tiktok lässt Nutzer testweise Fußnoten zu Videos hinzufügen
-
Pro-palästinensische Aktivisten besetzen Hörsaal in Berlin - Polizei räumt Gebäude
-
HBL: Füchse gewinnen Topspiel in Kiel
-
Kalifornien geht juristisch gegen Trumps Zölle vor
-
Israel wandelt 30 Prozent des Gazastreifens in Pufferzone um
-
FC Bayern mit Müller bei Inter
-
"Kompliziert", aber souverän: Zverev im Viertelfinale
-
US-Senator will sich in El Salvador für irrtümlich abgeschobenen Migranten einsetzen
-
Einnahmen der Kirchen sinken weiter - Bischof fordert Suche nach Alternativen
-
Inmitten monatelanger Proteste: Serbisches Parlament wählt neue Regierung
-
Sicherheitsdebatte zu elektronischer Patientenakte geht weiter
-
Bundesverwaltungsgericht billigt Abschiebungen nach Griechenland
-
Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf
-
Brandenburger Finanzminister Crumbach will BSW-Landesvorsitz aufgeben
-
Zverev ohne große Mühe ins Viertelfinale von München
-
Papst empfängt Krankenhauspersonal und bedankt sich für "sehr gute" Versorgung
-
Propalästinensische Aktivisten besetzen Hörsaal von Berliner Humboldt-Universität
-
Stiftung Warentest: Nur zwei Basiskonten sind kostenlos - Preise teils gestiegen
-
Weitere deutsche Staatsbürger aus dem Gazastreifen ausgereist
-
Bewährungsstrafe für tödlichen Stich auf Bahnhofsrolltreppe in Rheinland-Pfalz
-
IT-Experten sehen Sicherheitsmängel bei E-Patientenakte nicht beseitigt
-
OECD-Bericht: Entwicklungshilfe geht um sieben Prozent zurück
-
Medien: WM-Auslosung in Las Vegas
-
WTO: Welthandel könnte 2025 wegen US-Zöllen um bis zu 1,5 Prozent zurückgehen
-
Polizisten stoppen von betrunkenem 15-Jährigen gesteuertes Auto in Bremerhaven
-
Nach Magen-Darm-Infekt: Söder freut sich bald wieder auf Schweinshaxe
-
US-Fahrdienstvermittler Lyft kauft Freenow von Mercedes und BMW
-
Trump: Harvard ist ein "Witz" und sollte keine öffentlichen Gelder erhalten
-
Asyl: EU veröffentlicht Liste mit sieben sicheren Herkunftsländern
-
Bericht geht von 16.000 baufälligen Brücken in Deutschland aus - Ministerium widerspricht
-
Prozess um Bankenbetrug mit rund 26 Millionen Euro Schaden in Hildesheim begonnen
-
Mann verliert eine Million Euro an Anlagebetrüger: Festnahme in Baden-Württemberg
-
Einnahmen der Kirchen sinken weiter - auf rund 12,7 Milliarden Euro
-
Erste Ostermärsche beginnen an Gründonnerstag - Appell gegen Aufrüstung
-
Trapp im Abschlusstraining dabei - und fehlt doch weiter
-
Berufungsgericht: Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson muss in Haft bleiben
-
EM-Vorbereitung: Basketballer testen bei Supercup in München
-
Merz: Ressortzuschnitt nicht Grund für Linnemann-Verzicht auf Ministerposten
-
Grünen-Politiker fordert Stopp von Abschiebungen in die Türkei
-
Autos vor französischen Gefängnissen in Brand gesetzt: Polizei fahndet nach Tätern
-
SPD warnt vor Normalisierung der AfD im Bundestag - Spahn weist Kritik zurück
-
Oberstes britisches Gericht: Nur biologische Frauen sind vor Gesetz von 2010 Frauen
-
Gericht: Keine Freistellung von Schwimmunterricht aus religiösen Gründen

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt schon im Jahr der Trennung
Wenn Eltern sich trennen, kann der danach alleinerziehende Elternteil sofort den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Voraussetzung ist, dass beide Eltern getrennt zur Einkommensteuer veranlagt werden. Zudem muss ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt leben, aber noch kein neuer Partner. (Az: III R 17/20)
Der Entlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Er soll Alleinerziehende über den Kinderfreibetrag hinaus entlasten. Seit 2020 beträgt der Entlastungsbetrag für das erste Kind 4008 (monatlich 334) Euro, für jedes weitere Kind 240 (monatlich 20) Euro.
Im Streitfall war die Mutter und damalige Ehefrau im April 2017 aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen. Der Vater blieb mit den zwei Kindern allein. Seine Steuererklärung für 2017 gab er getrennt von seiner Ex-Frau ab und machte für die Monate Mai bis Dezember den Entlastungsbetrag geltend.
Das Finanzamt erkannte dies nicht an. Das noch verheiratete Paar habe auch die Vergünstigungen des Splittingtarifs für Eheleute beanspruchen können. Dies schließe den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende aus.
Der BFH räumte nun ein, dass der Gesetzeswortlaut so verstanden werden kann. Sinn und Zweck sprächen aber dagegen. Laut Gesetz solle der Entlastungsbetrag die regelmäßig höheren Kosten ausgleichen, die Alleinerziehende im Vergleich zu zusammenlebenden Elternpaaren haben. Mit der Möglichkeit einer anteiligen Berücksichtigung des Entlastungsbetrags nach Monaten habe der Gesetzgeber nicht nur Änderungen bei der Zahl der Kinder im laufenden Jahr berücksichtigen wollen, sondern auch einen Wechsel in den "Status des Alleinstehens".
M.A.Colin--AMWN