
-
Umstrittene Abschiebungen: US-Richter sieht Verdacht auf Missachtung des Gerichts
-
Faeser warnt vor Normalisierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag
-
Keine "Remontada": Real scheitert an Arsenal
-
FC Bayern: Traum vom "Titel dahoam" geplatzt
-
Weiterer Aufnahmeflug für Menschen aus Afghanistan in Deutschland gelandet
-
Russlands Präsident Putin lobt US-Milliardär Musk als Pionier des Weltalls
-
Tiktok lässt Nutzer testweise Fußnoten zu Videos hinzufügen
-
Pro-palästinensische Aktivisten besetzen Hörsaal in Berlin - Polizei räumt Gebäude
-
HBL: Füchse gewinnen Topspiel in Kiel
-
Kalifornien geht juristisch gegen Trumps Zölle vor
-
Israel wandelt 30 Prozent des Gazastreifens in Pufferzone um
-
FC Bayern mit Müller bei Inter
-
"Kompliziert", aber souverän: Zverev im Viertelfinale
-
US-Senator will sich in El Salvador für irrtümlich abgeschobenen Migranten einsetzen
-
Einnahmen der Kirchen sinken weiter - Bischof fordert Suche nach Alternativen
-
Inmitten monatelanger Proteste: Serbisches Parlament wählt neue Regierung
-
Sicherheitsdebatte zu elektronischer Patientenakte geht weiter
-
Bundesverwaltungsgericht billigt Abschiebungen nach Griechenland
-
Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf
-
Brandenburger Finanzminister Crumbach will BSW-Landesvorsitz aufgeben
-
Zverev ohne große Mühe ins Viertelfinale von München
-
Papst empfängt Krankenhauspersonal und bedankt sich für "sehr gute" Versorgung
-
Propalästinensische Aktivisten besetzen Hörsaal von Berliner Humboldt-Universität
-
Stiftung Warentest: Nur zwei Basiskonten sind kostenlos - Preise teils gestiegen
-
Weitere deutsche Staatsbürger aus dem Gazastreifen ausgereist
-
Bewährungsstrafe für tödlichen Stich auf Bahnhofsrolltreppe in Rheinland-Pfalz
-
IT-Experten sehen Sicherheitsmängel bei E-Patientenakte nicht beseitigt
-
OECD-Bericht: Entwicklungshilfe geht um sieben Prozent zurück
-
Medien: WM-Auslosung in Las Vegas
-
WTO: Welthandel könnte 2025 wegen US-Zöllen um bis zu 1,5 Prozent zurückgehen
-
Polizisten stoppen von betrunkenem 15-Jährigen gesteuertes Auto in Bremerhaven
-
Nach Magen-Darm-Infekt: Söder freut sich bald wieder auf Schweinshaxe
-
US-Fahrdienstvermittler Lyft kauft Freenow von Mercedes und BMW
-
Trump: Harvard ist ein "Witz" und sollte keine öffentlichen Gelder erhalten
-
Asyl: EU veröffentlicht Liste mit sieben sicheren Herkunftsländern
-
Bericht geht von 16.000 baufälligen Brücken in Deutschland aus - Ministerium widerspricht
-
Prozess um Bankenbetrug mit rund 26 Millionen Euro Schaden in Hildesheim begonnen
-
Mann verliert eine Million Euro an Anlagebetrüger: Festnahme in Baden-Württemberg
-
Einnahmen der Kirchen sinken weiter - auf rund 12,7 Milliarden Euro
-
Erste Ostermärsche beginnen an Gründonnerstag - Appell gegen Aufrüstung
-
Trapp im Abschlusstraining dabei - und fehlt doch weiter
-
Berufungsgericht: Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson muss in Haft bleiben
-
EM-Vorbereitung: Basketballer testen bei Supercup in München
-
Merz: Ressortzuschnitt nicht Grund für Linnemann-Verzicht auf Ministerposten
-
Grünen-Politiker fordert Stopp von Abschiebungen in die Türkei
-
Autos vor französischen Gefängnissen in Brand gesetzt: Polizei fahndet nach Tätern
-
SPD warnt vor Normalisierung der AfD im Bundestag - Spahn weist Kritik zurück
-
Oberstes britisches Gericht: Nur biologische Frauen sind vor Gesetz von 2010 Frauen
-
Gericht: Keine Freistellung von Schwimmunterricht aus religiösen Gründen
-
Biden greift Trump in erster öffentlicher Rede seit Amtsende scharf an

EuGH: Lange Überlassung von Leiharbeiter auf einem Arbeitsplatz kann rechtens sein
An einem Arbeitsplatz über Jahre einen Zeitarbeiter zu beschäftigen, kann unter Umständen rechtens sein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg legte am Donnerstag auf Bitten des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg die entsprechenden Richtlinien im EU-Recht aus. Es ging um einen Leiharbeiter, der von der Zeitarbeitsfirma für fast fünf Jahre zum Mercedes-Motorenbau bei Daimler in Berlin entsandt wurde und dabei keinen Festangestellten vertrat. ((Az. C-232/20)
Vor dem Landesarbeitsgericht klagt der Leiharbeiter darauf, dass dadurch ein Arbeitsverhältnis direkt mit Daimler zustande gekommen sei. Im konkreten Fall muss das Berliner Gericht entscheiden, der EuGH gab dazu einige Hinweise.
In Deutschland kommt nach mehr als anderthalb Jahren Überlassung durch die Zeitarbeitsfirma - wenn nicht anders tariflich geregelt - ein Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen zustande, das Einsatzort ist. Allerdings werden Zeiten vor dem April 2017 gemäß einer Übergangsregelung dabei nicht berücksichtigt.
Laut EuGH ist die Rede von einem missbräuchlichen Einsatz, wenn mehrere aufeinander folgende Überlassungen des Leiharbeiters bei demselben Unternehmen zu einer so langen Beschäftigungsdauer führen, dass sie länger sei als das im Kontext als vernünftig Anzusehende. Zu diesem Kontext zählte der EuGH die Besonderheiten der Branche und nationale Regelungen.
Die deutsche Übergangsvorschrift sei mit EU-Recht nicht vereinbar, wenn ein nationales Gericht darum die tatsächliche Dauer der Überlassung nicht berücksichtigen könne. Wenn es - wie hier - um eine Klage zwischen Privatleuten gehe, dürfe das deutsche Gericht die Übergangsregelung trotzdem anwenden, erklärte der Gerichtshof.
Tarifparteien dürften für eine Branche eigene Regelungen treffen. Wenn es keine national geregelten Sanktionen für die Überschreitung von Überlassungszeiten gebe, lasse sich aus den EU-Richtlinien kein individuelles Recht auf die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem entleihenden Unternehmen ableiten.
Mercedes-Benz teilte mit, das Unternehmen begrüße die Entscheidung, "dass aus dem Unionsrecht keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses folgt", es sehe seine Rechtsauffassung bestätigt. Da der EuGH dem Landesarbeitsgericht aber gewisse Ermessensspielräume gegeben habe, bleibe die finale Entscheidung abzuwarten.
F.Dubois--AMWN