
-
Umstrittene Abschiebungen: US-Richter sieht Verdacht auf Missachtung des Gerichts
-
Faeser warnt vor Normalisierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag
-
Keine "Remontada": Real scheitert an Arsenal
-
FC Bayern: Traum vom "Titel dahoam" geplatzt
-
Weiterer Aufnahmeflug für Menschen aus Afghanistan in Deutschland gelandet
-
Russlands Präsident Putin lobt US-Milliardär Musk als Pionier des Weltalls
-
Tiktok lässt Nutzer testweise Fußnoten zu Videos hinzufügen
-
Pro-palästinensische Aktivisten besetzen Hörsaal in Berlin - Polizei räumt Gebäude
-
HBL: Füchse gewinnen Topspiel in Kiel
-
Kalifornien geht juristisch gegen Trumps Zölle vor
-
Israel wandelt 30 Prozent des Gazastreifens in Pufferzone um
-
FC Bayern mit Müller bei Inter
-
"Kompliziert", aber souverän: Zverev im Viertelfinale
-
US-Senator will sich in El Salvador für irrtümlich abgeschobenen Migranten einsetzen
-
Einnahmen der Kirchen sinken weiter - Bischof fordert Suche nach Alternativen
-
Inmitten monatelanger Proteste: Serbisches Parlament wählt neue Regierung
-
Sicherheitsdebatte zu elektronischer Patientenakte geht weiter
-
Bundesverwaltungsgericht billigt Abschiebungen nach Griechenland
-
Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf
-
Brandenburger Finanzminister Crumbach will BSW-Landesvorsitz aufgeben
-
Zverev ohne große Mühe ins Viertelfinale von München
-
Papst empfängt Krankenhauspersonal und bedankt sich für "sehr gute" Versorgung
-
Propalästinensische Aktivisten besetzen Hörsaal von Berliner Humboldt-Universität
-
Stiftung Warentest: Nur zwei Basiskonten sind kostenlos - Preise teils gestiegen
-
Weitere deutsche Staatsbürger aus dem Gazastreifen ausgereist
-
Bewährungsstrafe für tödlichen Stich auf Bahnhofsrolltreppe in Rheinland-Pfalz
-
IT-Experten sehen Sicherheitsmängel bei E-Patientenakte nicht beseitigt
-
OECD-Bericht: Entwicklungshilfe geht um sieben Prozent zurück
-
Medien: WM-Auslosung in Las Vegas
-
WTO: Welthandel könnte 2025 wegen US-Zöllen um bis zu 1,5 Prozent zurückgehen
-
Polizisten stoppen von betrunkenem 15-Jährigen gesteuertes Auto in Bremerhaven
-
Nach Magen-Darm-Infekt: Söder freut sich bald wieder auf Schweinshaxe
-
US-Fahrdienstvermittler Lyft kauft Freenow von Mercedes und BMW
-
Trump: Harvard ist ein "Witz" und sollte keine öffentlichen Gelder erhalten
-
Asyl: EU veröffentlicht Liste mit sieben sicheren Herkunftsländern
-
Bericht geht von 16.000 baufälligen Brücken in Deutschland aus - Ministerium widerspricht
-
Prozess um Bankenbetrug mit rund 26 Millionen Euro Schaden in Hildesheim begonnen
-
Mann verliert eine Million Euro an Anlagebetrüger: Festnahme in Baden-Württemberg
-
Einnahmen der Kirchen sinken weiter - auf rund 12,7 Milliarden Euro
-
Erste Ostermärsche beginnen an Gründonnerstag - Appell gegen Aufrüstung
-
Trapp im Abschlusstraining dabei - und fehlt doch weiter
-
Berufungsgericht: Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson muss in Haft bleiben
-
EM-Vorbereitung: Basketballer testen bei Supercup in München
-
Merz: Ressortzuschnitt nicht Grund für Linnemann-Verzicht auf Ministerposten
-
Grünen-Politiker fordert Stopp von Abschiebungen in die Türkei
-
Autos vor französischen Gefängnissen in Brand gesetzt: Polizei fahndet nach Tätern
-
SPD warnt vor Normalisierung der AfD im Bundestag - Spahn weist Kritik zurück
-
Oberstes britisches Gericht: Nur biologische Frauen sind vor Gesetz von 2010 Frauen
-
Gericht: Keine Freistellung von Schwimmunterricht aus religiösen Gründen
-
Biden greift Trump in erster öffentlicher Rede seit Amtsende scharf an

Auch nach den bisherigen Corona-Maßnahmen soll es Schutz am Arbeitsplatz geben
Auch nach dem Auslaufen der bisherigen Corona-Maßnahmen am 19. März soll es am Arbeitsplatz Schutz vor einer Infektion geben. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die neue Arbeitsschutzverordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die mögliche Basisschutzmaßnahmen für eine Übergangszeit vorsieht. Dazu können neben Masken und Abstand auch die Reduzierung von physischen Kontakten im Betrieb gehören - etwa die durch weiteres Arbeiten im Homeoffice.
Die bislang geltende Homeoffice-Pflicht entfällt zwar mit der Neuregelung. "Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt", heißt es in der Verordnung. Dies gelte zum Beispiel bei der Tätigkeit in Großraumbüros.
Um neue Corona-Ausbrüche rechtzeitig erkennen zu können, sollen die Betriebe zudem prüfen, ob auch in der Übergangszeit weiterhin allen in Präsenz Beschäftigten wöchentlich ein Testangebot unterbreitet wird.
"Wir haben den Höhepunkt der fünften Welle noch nicht hinter uns, und auch danach wird das Ansteckungsrisiko nur langsam abklingen", erklärte Heil in Berlin. "Die Betriebe und ihre Beschäftigten müssen daher für eine Übergangszeit noch Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern. Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften haben sich bewährt."
Die Basisschutzmaßnahmen werden mit der Neuregelung nicht mehr unmittelbar in der Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, vielmehr soll es betriebliche Hygienekonzepten geben. Dabei müssen das örtliche Infektionsgeschehen und räumliche Begebenheiten berücksichtigt werden.
Die Arbeitgeber müssen zudem weiterhin über die Risiken einer Covid-Erkrankung und die Impfmöglichkeiten informieren und diese während der Arbeitszeit ermöglichen. Die Änderungen treten am 20. März in Kraft und gelten bis einschließlich 25. Mai.
Y.Nakamura--AMWN