
-
US-Richter hebt Verbannung der Agentur AP von Trump-Terminen auf
-
Urteil aus Hessen: 1000 Euro Schmerzensgeld nach Abbruch von Spirale angemessen
-
Klimaklage gegen RWE: Urteilsverkündung verzögert sich wegen Befangenheitsantrag
-
Koalitionsverhandlungen: Union und SPD sehen sich auf den letzten Metern
-
Inter: Zwischen "Traumnacht" und Vorsicht
-
Viertägiger Warnstreik in Logistikzentrum von Zalando in Mönchengladbach
-
Bei Reparatur unter Auto eingeklemmt: 51-Jähriger stirbt auf Parkplatz in Sachsen
-
Schuss aus Gewehr: 66-Jähriger stirbt bei Jagdunfall in Nordrhein-Westfalen
-
Razzia gegen Schleuser in drei Bundesländern: Vierköpfige Bande im Visier
-
Studie: Menschen mit bedingungslosem Grundeinkommen arbeiten nicht weniger
-
Tödliche Verpuffung: Mann stirbt bei Arbeiten mit Trennschleifer im Rheinland
-
EY: Marktanteil deutscher Autokonzerne im Elektrobereich wächst kräftig
-
"Ans Herz gewachsen": Völler bleibt bis 2028 DFB-Sportdirektor
-
Maren Kroymann fühlt sich mit 75 Jahren frei "wie Pippi Langstrumpf in alt"
-
Union und SPD setzen Koalitionsgespräche fort - Zuversicht zu Einigung
-
Töchter von Annalena Baerbock sind "Feuer und Flamme" für Umzug nach New York
-
Sieben Festnahmen bei Razzia gegen Schwarzarbeit in Baugewerbe
-
Europaweite Durchsuchungen gegen sexuellen Kindesmissbrauch
-
Zusätzliche US-Zölle in Kraft: Börsenkurse in Europa brechen wieder ein
-
Union und SPD planen am Abend Fraktionssitzungen
-
Einzelhandel reicht Beschwerde gegen Onlinehändler Temu beim Kartellamt ein
-
Meghan Markle enthüllt medizinische Probleme nach Schwangerschaft
-
Nach Pleite bei Arsenal: Ancelotti nimmt Schuld auf sich
-
Grünen-Ministerpräsident Winfried Kretschmann: Deutsche müssen mehr arbeiten
-
Radelnder "Geisterfahrer" auf Autobahn: Polizei stoppt Essenslieferanten
-
NHL: Stützle zum ersten Mal in den Play-offs
-
Zahl der Toten bei Einsturz von Disco-Dach in Dominikanischer Republik steigt auf 98
-
Zusätzliche US-Zölle für die EU und China treten in Kraft - Börsenkurse brechen ein
-
NBA: Wagner und Co. besiegen Atlanta
-
BVB-Schwur für "Schlotti" - Kovac will "Schwächen nutzen"
-
Zverev: "Schlimmste Phase seit meiner Verletzung"
-
Müller trotzig: "Ist noch einiges drin"
-
Cerci nach Hattrick: "Kleiner Antrieb für die EM"
-
US-Verteidigungsminister Hegseth wirft China Bedrohung des Panamakanals vor
-
Wegen Dürre: Deutscher Städtetag ruft zu Sparsamkeit im Umgang mit Trinkwasser auf
-
EU-Länder stimmen über erste Antwort auf Trump-Zölle ab
-
Ergebnisse von Langzeitstudie zum Grundeinkommen werden vorgestellt
-
Assoziationsrat der EU und der Ukraine berät über Wiederaufbau und Reformen
-
Trump-Zölle für die EU und China treten in Kraft
-
Mindestens 79 Tote bei Einsturz von Disco-Dach in Dominikanischer Republik
-
Kreise: Koalitionseinigung zwischen Union und SPD vertagt - Ziel ist Mittwochmittag
-
Bericht: Beiträge zur Arbeitslosenversicherung könnten zum Jahreswechsel steigen
-
US-Präsident Trump unterzeichnet Dekrete zur Steigerung des Kohleabbaus
-
Irrsinn: Falsche EU-Warnung vor Produkt von deutschem Start-Up!
-
USA: Gefangennahme von für Russland kämpfenden Chinesen ist "beunruhigend"
-
Mindestens 58 Tote bei Einsturz von Disco-Dach in Dominikanischer Republik
-
Trump heizt Zollstreit mit China an - EU bereitet Gegenzölle vor
-
Zwei Freistoßtore von Rice: Arsenal versenkt Real
-
Müller trifft - aber Bayern nach "Dämpfer dahoam" unter Druck
-
Oberstes Gericht: Israels Geheimdienstchef bleibt vorerst im Amt

Keine Fluggastentschädigung für Flüge mit nur Zwischenstopp in der EU
Bei Flugverspätungen können Passagiere nur dann eine Entschädigung nach EU-Recht beanspruchen, wenn Start oder Ziel der Reise in der EU liegen. Bei einer Verbindung von Drittland zu Drittland ist dies auch dann ausgeschlossen, wenn es sich um eine europäische Fluglinie handelt und die Verbindung über deren in der EU gelegenes Drehkreuz führt, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C 451/20)
Im Streitfall ging es um eine Verbindung mit Austrian Airlines von der Republik Moldau über Wien nach Bangkok. Austrian Airlines hatte den ersten Flug nach Wien storniert und Ersatz angeboten. Im Ergebnis kam der Fluggast knapp zweieinhalb Stunden verspätet in Bangkok an. Er verlangt deswegen eine Entschädigung von 300 Euro.
Das zuständige Gericht in Österreich legte den Streit dem EuGH vor. Der entschied nun, dass die EU-Regelungen zur Fluggastentschädigung in solchen Fällen nicht anwendbar sind. Danach müssten der Abflug- oder der Zielflughafen oder beide in der EU liegen.
P.Santos--AMWN