
-
Klingbeil schließt Steuererhöhungen nicht grundsätzlich aus - Union widerspricht
-
Massenprozess in Tunesien: Bis zu 66 Jahre Haft für Oppositionsvertreter
-
Kein Sieger im Verfolgerduell in Elversberg
-
Erneute Pleite: FCK kann Aufstieg langsam abhaken
-
Vance im Vatikan von Kardinalstaatssekretär Parolin empfangen
-
Traditionelle Ostermärsche sollen Höhepunkt erreichen - erste Märsche gestartet
-
USA und Iran führen in Rom zweite Runde der Atomgespräche
-
Oberstes US-Gericht setzt Abschiebung von Venezolanern aus Texas vorerst aus
-
Boll-Gedenken an Gäb: "Werte für immer eingeprägt"
-
Dufner: Bochum hat Relegationsplatz "in eigener Hand"
-
Oberstes US-Gericht setzt Abschiebung von Venezolanern aus Texas aus
-
CDU-Sozialflügel warnt vor Missbrauch längerer Arbeitszeiten
-
Rewe-Chef erwartet keine Preissprünge in deutschen Supermärkten wegen US-Zöllen
-
Neue Runde der Atomgespräche zwischen USA und Iran in Rom
-
Iranische Delegation zu Atomgesprächen mit USA in Rom eingetroffen
-
Klare Pleite in Memphis: Mavericks verpassen Play-offs
-
SPD-Generalsekretär Miersch fordert von Union gemeinsame Haltung zu AfD-Kandidaten
-
"Idealer Nachfolgekandidat": Marko lockt Vettel zu Red Bull
-
FC Bayern: Freund schließt Palhinha-Verkauf aus
-
Bätzing: Neue Regierung hat Schlüsselrolle bei Verhinderung weiterer AfD-Erfolge
-
US-Senator: Habe mit abgeschobenem Migranten keine Margaritas getrunken
-
Söder: Entscheidung über Taurus-Lieferung liegt bei Merz als neuem Kanzler
-
Neue Runde der Atomverhandlungen zwischen USA und Iran
-
Traditionelle Ostermärsche erreichen am Samstag Höhepunkt
-
SPD-Chef Klingbeil schließt Steuererhöhungen nicht grundsätzlich aus
-
Pentagon verkündet Abzug von rund tausend US-Soldaten aus Syrien
-
Ohne Edwards ohne Chance: Bayern verpassen Play-offs
-
Frankfurt: Kreuzbandriss bei Santos, Götze mit Muskelblessur
-
Trump droht mit Rückzug der USA aus Ukraine-Verhandlungen
-
Huthi-Miliz meldet mindestens 80 Tote nach US-Angriff auf Ölhafen im Jemen
-
Trump droht mit US-Ausstieg aus Ukraine-Verhandlungen
-
Macron lädt Forscher aus aller Welt zu Arbeit in Frankreich ein
-
Nächster Bayern-Ausfall: Goretzka fehlt in Heidenheim
-
Mindestens vier Tote nach heftigem Regen und Schnee in den Alpen
-
Zverev kämpft sich ins Halbfinale von München
-
Pfeil von Brabant: Perfektes Comeback für Evenepoel
-
Zehntausende Pilger strömen zu Ausstellung von "Zahn von Buddha" in Sri Lanka
-
Fast 200 Menschen wegen Teilnahme an Protesten in der Türkei vor Gericht
-
Messerangriff vor Supermarkt in Sachsen: Täter in Untersuchungshaft
-
Ryan Gosling wird Teil des "Star Wars"-Universums
-
Stegner sieht wegen AfD-Debatte Zusammenarbeit mit Union gefährdet
-
Offensive im Zollstreit: Meloni trifft Trump in Washington und Vance in Rom
-
Huthi-Miliz meldet mehr als 70 Tote nach US-Angriff auf Ölhafen im Jemen
-
IW-Konjunkturumfrage: Jedes dritte Unternehmen plant Stellenabbau
-
Vier Tote bei Absturz von Seilbahn-Gondel in Italien
-
"Andere Prioritäten": Rubio droht mit Rückzug der USA aus Ukraine-Verhandlungen
-
"Handelsblatt": Bundesregierung stoppt Eurofighter-Export an die Türkei
-
Oster-Mythos ade: Weihnachten ist Hauptgeschäft im Eierhandel
-
Iran hat "ernste Zweifel" an Absichten Washingtons bei Atomverhandlungen
-
"Kein guter Moment": Alonso lässt Zukunft weiter offen

Oberlandesgericht Celle weist Aktionen von Klimaaktivisten in enge Schranken
Das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Celle hat die Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen einer Farbattacke auf die Universität Lüneburg zu hundert Tagessätzen bestätigt. Die Sachbeschädigung aus dem Sommer 2021 sei nicht aufgrund eines Notstands gerechtfertigt oder als ziviler Ungehorsam erlaubt gewesen, bestätigte das OLG in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die vorherige Entscheidung des Amtsgerichts Lüneburg.
Der Klimaaktivist hatte die Fassade der Universität mit Wandfarbe verunstaltet, um auf den Klimawandel aufmerksam zu machen und zum sofortigen Handeln zu appellieren. Er verursachte dabei einen Sachschaden von mehr als zehntausend Euro.
Das OLG befand, es handle sich dabei um eine Symboltat, die keinen unmittelbaren Einfluss auf den Klimawandel habe. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass die Gefahr eines Klimawandels nicht anders als durch die Begehung von Straftaten abgewendet werden könne.
Nach dem OLG-Beschluss ist niemand berechtigt, in die Rechte anderer einzugreifen, um auf diese Weise die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen und eigenen Auffassungen Geltung zu verschaffen.
Wer auf den politischen Meinungsbildungsprozess einwirken wolle, könne dies in Wahrnehmung seiner Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, seines Petitionsrechts und seines Rechts auf Bildung politischer Parteien tun, nicht aber durch die Begehung von Straftaten.
Die Richter erklärten, wenn die Rechtsordnung einen Rechtfertigungsgrund akzeptieren würde, der allein auf der Überzeugung des Handelnden von der Überlegenheit seiner eigenen Ansicht beruhe, liefe dies auf eine grundsätzliche Legalisierung von Straftaten zur Erreichung politischer Ziele hinaus.
Y.Aukaiv--AMWN