
-
DEL-Finale: Kölner Haie stoppen Berliner Siegesserie
-
Ende des Dauerduells: Lüneburg erreicht VBL-Finale
-
"Lügen und Demütigung": Bätzing besorgt über Trumps Politikstil
-
Selenskyj: Ukraine zu Waffenruhe über Ostern bereit
-
Historische Torflut in Köpenick: Union sichert Klassenerhalt
-
Verstappen rast zur Überraschungs-Pole in Dschidda - Norris crasht
-
Acht Tore: Halbzeit-Rekord in der Bundesliga
-
Putin kündigt "Oster-Waffenruhe" im Ukraine-Krieg an
-
Teheran: USA und Iran wollen Atomgespräche fortsetzen
-
4:3 nach 1:3: Barcelona schlägt Vigo
-
Tausende Briten demonstrieren in London für Rechte von Transmenschen
-
Zverev erreicht in München das Finale
-
Mainz lässt spät Punkte im Rennen um die Königsklasse
-
RB Leipzig patzt gegen Holstein Kiel
-
Nach CL-Aus: FC Bayern bleibt auf Titelkurs
-
Atomgespräche zwischen USA und Iran beendet - Weitere Runde geplant
-
CDU-Sozialflügel für Laumann als Bundesgesundheitsminister
-
Putin kündigt "Oster-Waffenruhe" im Ukraine-Konflikt an
-
Vatikan empfängt US-Vizepräsident Vance: Auch Migration und Flüchtlinge Thema
-
3. Liga: Unterhaching erster Absteiger
-
Dutzende Ostermärsche in Deutschland mit Forderung nach Frieden
-
Klingbeil schließt Steuererhöhungen nicht grundsätzlich aus - Union widerspricht
-
Massenprozess in Tunesien: Bis zu 66 Jahre Haft für Oppositionsvertreter
-
Kein Sieger im Verfolgerduell in Elversberg
-
Erneute Pleite: FCK kann Aufstieg langsam abhaken
-
Vance im Vatikan von Kardinalstaatssekretär Parolin empfangen
-
Traditionelle Ostermärsche sollen Höhepunkt erreichen - erste Märsche gestartet
-
USA und Iran führen in Rom zweite Runde der Atomgespräche
-
Oberstes US-Gericht setzt Abschiebung von Venezolanern aus Texas vorerst aus
-
Boll-Gedenken an Gäb: "Werte für immer eingeprägt"
-
Dufner: Bochum hat Relegationsplatz "in eigener Hand"
-
Oberstes US-Gericht setzt Abschiebung von Venezolanern aus Texas aus
-
CDU-Sozialflügel warnt vor Missbrauch längerer Arbeitszeiten
-
Rewe-Chef erwartet keine Preissprünge in deutschen Supermärkten wegen US-Zöllen
-
Neue Runde der Atomgespräche zwischen USA und Iran in Rom
-
Iranische Delegation zu Atomgesprächen mit USA in Rom eingetroffen
-
Klare Pleite in Memphis: Mavericks verpassen Play-offs
-
SPD-Generalsekretär Miersch fordert von Union gemeinsame Haltung zu AfD-Kandidaten
-
"Idealer Nachfolgekandidat": Marko lockt Vettel zu Red Bull
-
FC Bayern: Freund schließt Palhinha-Verkauf aus
-
Bätzing: Neue Regierung hat Schlüsselrolle bei Verhinderung weiterer AfD-Erfolge
-
US-Senator: Habe mit abgeschobenem Migranten keine Margaritas getrunken
-
Söder: Entscheidung über Taurus-Lieferung liegt bei Merz als neuem Kanzler
-
Neue Runde der Atomverhandlungen zwischen USA und Iran
-
Traditionelle Ostermärsche erreichen am Samstag Höhepunkt
-
SPD-Chef Klingbeil schließt Steuererhöhungen nicht grundsätzlich aus
-
Pentagon verkündet Abzug von rund tausend US-Soldaten aus Syrien
-
Ohne Edwards ohne Chance: Bayern verpassen Play-offs
-
Frankfurt: Kreuzbandriss bei Santos, Götze mit Muskelblessur
-
Trump droht mit Rückzug der USA aus Ukraine-Verhandlungen

Neues Gesetz: Mieter dürfen grundsätzlich Balkonkraftwerke an ihre Wohnung bauen
Mieterinnen und Mieter haben zukünftig grundsätzlich Anspruch auf ein Steckersolargerät, wenn sie dieses an oder in ihrer Wohnung anbringen wollen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend eine Gesetzesänderung, wodurch sogenannte Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme ins Mietrecht aufgenommen werden. Vermieter können den Wunsch dann nur noch in Ausnahmefällen ablehnen.
Aktuell brauchen Mieterinnen und Mieter noch eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters, wenn sie eine Stecker-PV-Anlage installieren möchten, denn damit einher geht eine bauliche Änderung. Plant der Eigentümer oder die Eigentümerin einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses ein Balkonkraftwerk anbringen, muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen.
Nun wird das Mietrecht und auch das Wohnungseigentumsrecht dahingehend geändert, dass diese Vorhaben nicht mehr einfach verhindert werden können. Dafür wird der Anbau der Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme aufgenommen. Diesen Status haben bislang etwa barrierefreie Umbauten, der Einbruchsschutz oder Ladeanlagen für das E-Auto.
Einmischen dürfen sich Vermietende und die Eigentümergemeinschaft zwar weiterhin bei der Frage, wie die Anlagen angebracht werden. Ob die Anlage überhaupt gebaut werden darf, ist aber grundsätzlich geklärt. Ausnahmen gelten beispielsweise bei denkmalgeschützten Gebäuden.
Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßte die Entscheidung. Der Bundestag beseitige eine häufige Hürde für die Errichtung von Balkonkraftwerken. Der Verband rechnet in der Folge mit einem Nachfrageschub. Den Angaben nach wurden mittlerweile 563.000 Steckersolargeräte bei der Bundesnetzagentur registriert. Erst im zweiten Quartal dieses Jahres wurde ein neuer Rekord bei erzielt: 152.000 Anlagen gingen zwischen April und Juni ans Netz.
Die Novelle stärke die Enegiewende in den eigenen vier Wänden, so die SPD-Fraktion im Bundestag. "Damit ermöglichen wir einen effektiven und unbürokratischen Weg, die privaten Energiekosten zu senken", erklärte der zuständige Berichterstatter, Daniel Rinkert.
Bereits Ende April hatte der Bundestag das Solarpaket I, das auch Erleichterungen für Balkonkraftwerke enthält, verabschiedet. Die komplizierte Anmeldung der Anlagen beim Netzbetreiber gehören seither der Vergangenheit an. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen das Balkonkraftwerk lediglich in einer Datenbank der Bundesnetzagentur registrieren.
P.M.Smith--AMWN