
-
Sechsjähriger ertrinkt in Spaßbad in Nordrhein-Westfalen
-
Klöckner kann sich digitale Abstimmungen im Bundestag vorstellen
-
Semechin verliert Sponsoren nach Schwangerschafts-Verkündung
-
Polzin: Streit zwischen Dompé und Mikelbrencis "längst geklärt"
-
Kretschmann: Pazifismus heißt, verteidigungsbereit zu sein und aufzurüsten
-
Hohe Frühbeteiligung an Parlamentswahl in Kanada
-
S04-Trainer van Wonderen rechnet mit Trennung nach Saisonende
-
NBA: Schröder und Pistons verlieren Spiel eins in New York
-
Hasenhüttl darf wohl bis Saisonende VfL-Coach bleiben
-
Klingbeil: Zurückweisung von Asylsuchenden eng mit EU-Partnern abstimmen
-
Acht-Tore-Wahnsinn: Die zwei Herzen des Steffen Baumgart
-
SID-Aufwärmrunde: Fünf Kernpunkte für den GP von Saudi-Arabien
-
USA und Iran wollen Atomgespräche fortsetzen
-
Ukraine will Putins "Oster-Waffenruhe" einhalten - und wirft Russland Verstöße vor
-
Großeinsatz in Hessen: Zwei Männer in Bad Nauheim getötet
-
Ostermesse auf dem Petersplatz - Papst will gegen Ende teilnehmen
-
Klingbeil fordert "gründliche Prüfung" von Leistungsentzug bei neuer Grundsicherung
-
Zweiter großer Protesttag: Tausende demonstrieren in den USA gegen Trump
-
Netanjahu lehnt Kriegs-Ende ab: Nicht den "Diktaten der Hamas" beugen
-
Bundestagspräsidentin Klöckner will im Streit um Umgang mit AfD "vermitteln"
-
Trotz langer Überzahl: HSV patzt erneut
-
Nach Putin-Ankündigung: Ukraine bereit zu Waffenruhe auch über Ostern hinaus
-
DEL-Finale: Kölner Haie stoppen Berliner Siegesserie
-
Ende des Dauerduells: Lüneburg erreicht VBL-Finale
-
"Lügen und Demütigung": Bätzing besorgt über Trumps Politikstil
-
Selenskyj: Ukraine zu Waffenruhe über Ostern bereit
-
Historische Torflut in Köpenick: Union sichert Klassenerhalt
-
Verstappen rast zur Überraschungs-Pole in Dschidda - Norris crasht
-
Acht Tore: Halbzeit-Rekord in der Bundesliga
-
Putin kündigt "Oster-Waffenruhe" im Ukraine-Krieg an
-
Teheran: USA und Iran wollen Atomgespräche fortsetzen
-
4:3 nach 1:3: Barcelona schlägt Vigo
-
Tausende Briten demonstrieren in London für Rechte von Transmenschen
-
Zverev erreicht in München das Finale
-
Mainz lässt spät Punkte im Rennen um die Königsklasse
-
RB Leipzig patzt gegen Holstein Kiel
-
Nach CL-Aus: FC Bayern bleibt auf Titelkurs
-
Atomgespräche zwischen USA und Iran beendet - Weitere Runde geplant
-
CDU-Sozialflügel für Laumann als Bundesgesundheitsminister
-
Putin kündigt "Oster-Waffenruhe" im Ukraine-Konflikt an
-
Vatikan empfängt US-Vizepräsident Vance: Auch Migration und Flüchtlinge Thema
-
3. Liga: Unterhaching erster Absteiger
-
Dutzende Ostermärsche in Deutschland mit Forderung nach Frieden
-
Klingbeil schließt Steuererhöhungen nicht grundsätzlich aus - Union widerspricht
-
Massenprozess in Tunesien: Bis zu 66 Jahre Haft für Oppositionsvertreter
-
Kein Sieger im Verfolgerduell in Elversberg
-
Erneute Pleite: FCK kann Aufstieg langsam abhaken
-
Vance im Vatikan von Kardinalstaatssekretär Parolin empfangen
-
Traditionelle Ostermärsche sollen Höhepunkt erreichen - erste Märsche gestartet
-
USA und Iran führen in Rom zweite Runde der Atomgespräche

Urteil: Töten von Fischottern bleibt in Bayern verboten
Bayerische Ausnahmeverordnungen, die das Töten von Fischottern erlaubten, sind am Dienstag für unwirksam erklärt worden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bund Naturschutz Bayern (BN) und die Aktion Fischotterschutz hatten vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Erfolg. Die Neuregelungen aus dem vergangenen Jahr erlaubten den Abschuss der streng geschützten Otter in Niederbayern und der Oberpfalz unter bestimmten Voraussetzungen.
Das sollte die Fischereiwirtschaft unterstützen. Die Verordnungen traten im August 2023 in Kraft. Die Landesanstalt für Landwirtschaft sollte die Höchstzahl der zu tötenden Tiere festlegen und beschränkte sie zuletzt auf 32 pro Jahr. Der Verwaltungsgerichtshof beanstandete nun, dass die Verordnungen diese Höchstzahl nicht selbst regelten.
Laut Bundesnaturschutzgesetz seien zwar Ausnahmen beim Artenschutz zulässig, das bayerische Vorgehen sei aber mit den vorgesehenen Ausnahmeregelungen nicht zu vereinbaren. Bereits im November hatte der Verwaltungsgerichtshof per Eilentscheidung die Verordnungen außer Kraft gesetzt. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ließ er nun nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung kann der Freistaat aber noch Beschwerde einlegen.
Die Umwelthilfe und der Bund Naturschutz Bayern zeigten sich zufrieden mit der Gerichtsentscheidung. Es sei "nicht mal nachgewiesen, dass die Tötungen die Teichwirtschaft vor ernsten Schäden bewahrt hätten", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner forderte die Staatsregierung auf, "die Teichwirtschaft als solche besser zu unterstützen" und eine bereits seit 2019 von Vertretern des Naturschutzes und der Teichwirtschaft gemeinsam geforderte "deutlich erhöhte Grundförderung für Fischteiche und zur Förderung der Artenvielfalt zu erarbeiten".
L.Davis--AMWN