- Betreiber: Gasspeicher fast vollständig befüllt
- Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin
- Explosionen vor Brasiliens Oberstem Gericht: Polizei sieht mögliches Terror-Motiv
- Metall- und Elektrobranche in Nordrhein-Westfalen übernimmt Pilot-Tarifabschluss
- Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben
- SPD-Generalsekretär schlägt Parteitag am 11. Januar vor
- Britische Regierung kündigt Gesetz zu Verbot neuer Kohlebergwerke an
- BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung
- Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin
- Haft- und Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Krefeld
- Gewinne der Dax-Unternehmen deutlich gesunken
- Zwei Tote in Esslingen: Mietstreitigkeiten offenbar Grund für Tat
- Verdächtiger in Fall von europaweitem Netzwerk von Telefonbetrügern ausgeliefert
- Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung im Bundestag
- Bundesregierung geht von zehn getöteten Deutschen in Ukraine-Krieg aus
- Zwei Aktivisten wegen Farbattacke auf Stonehenge-Monument beschuldigt
- US-Modekonzern Tapestry verzichtet auf Übernahme von Versace-Eigentümer Capri
- Unbekannte wildern an Teichen in Sachsen mehrere Schwäne
- Nach "Guardian" zieht sich auch spanische "Vanguardia" von Elon Musks X zurück
- EU finanziert erstmals Ukraine-Militärhilfen über gemeinsamen Haushalt
- Verlage scheitern mit Klage gegen Newszone-App von Südwestrundfunk
- Afghanistan-Abzug: Kramp-Karrenbauer lobt Bundeswehr - sieht aber auch Fehler
- EU-Kommission verhängt Wettbewerbsstrafe von 798 Millionen Euro gegen Meta
- König Charles III. besucht an 76. Geburtstag Verteilstelle für Lebensmittel
- Nach Hirscher: Auch Ski-Superstar Vonn wagt Comeback
- FDP-Vize Kubicki entschuldigt sich für Ampel-Bilanz
- Erstes Urteil nach eskaliertem Bauernprotest in Biberach: 4000 Euro Strafe
- Hafturteil nach Brandanschlag auf Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen rechtskräftig
- Van Aken fordert Ausschluss von Energielobbyisten von UN-Klimagipfel
- Abholzungsgesetz: EU-Parlament für Aufschub und rechte Mehrheit für Abschwächen
- Hamburger FDP fordert Zusammenlegung von Bürgerschafts- und Bundestagswahl
- Angeblicher Anschlagsplan gegen Soldaten in Bayern nur erfunden - Syrer frei
- Abgeordnete stellen Gesetz zu Entkriminalisierung von Abtreibung vor
- Klimakonferenz: Verstimmungen werfen schlechtes Licht auf Aserbaidschans Vorsitz
- Trump nominiert Hardliner Gaetz für Posten des Justizministers
- OECD-Bericht: Dauerhafte Einwanderung erreicht neuen Höchstwert
- FC Bayern: Palhinha verletzt sich an den Adduktoren
- Russische Behörden schließen preisgekröntes Gulag-Museum in Moskau
- Mann in niedersächsischem Weener erstochen: Elfeinhalb Jahre Haft für 52-Jährigen
- Modekonzern Burberry meldet Halbjahresverlust - Neuer Chef setzt auf neue Strategie
- Studie: Klimaauswirkungen von Trumps zweiter Amtszeit potenziell beherrschbar
- Fußballspiel Frankreich-Israel in Paris: Jüdischer Dachverband besorgt
- Globale Erwärmung bedroht wichtige Planktonarten: Mainzer Forscher schlagen Alarm
- Bis 2031: Formel 1 weiter in Monaco
- Auf Eis gelegte Intel-Chipfabrik in Magdeburg: Land und Unternehmen bleiben im Dialog
- Europaparlament stimmt für Aufschub von Gesetz gegen Abholzung
- Italien: Ryanair muss Passagieren Gebühr für Checkin am Flughafen zurückzahlen
- Staatsanwalt fordert Haft und Entzug des passiven Wahlrechts für Marine Le Pen
- Diplomaten: Borrell will Dialog mit Israel aussetzen - Deutschland und andere dagegen
- Klage gegen Next, New Yorker und LPP wegen Textilproduktion in Myanmar
Oberverwaltungsgericht billigt Verbot von Schottergärten in Niedersachsen
In Niedersachsen können die zuständigen Behörden die aus ästhetischen und ökologischen Gründen umstrittenen Schottergärten verbieten und deren Beseitigung anordnen. Das stellte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg nach Angaben vom Mittwoch in seinem ersten Verfahren zu diesem Thema klar. Es lehnte die Klage von Hauseigentümern aus Diepholz ab, die sich gegen einen entsprechenden Verwaltungsakt gewehrt hatten. (Az.: 1 LA 20/22)
Laut Gericht hatten die Kläger vor ihrem in einem Stadtgebiet gelegenen Einfamilienhaus zwei Kiesbeete mit einer Fläche von etwa 50 Quadratmetern angelegt, in denen nur "punktuell" einzelne Grünpflanzen steckten. Die Stadt Diepholz erließ dagegen eine baurechtliche Verfügung wegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen der niedersächsischen Bauordnung. Diese schreibt vor, dass sämtliche nicht überbauten Flächen eines Grundstücks Grünflächen sein müssen, sofern sie nicht für andere zulässige Nutzungsarten gebraucht werden.
Die Eigentümer vertraten nach Angaben des Gerichts die Auffassung, dass es sich bei den Kiesbeeten aufgrund der Einbettung einzelner Pflanzen bereits um Grünflächen im Sinn der Bauordnung handle. Diese Argumentation wies der zuständige Senat aber zurück. Grünflächen würden "durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt", betonte das OVG in seinem unanfechtbaren Beschluss. Steinelemente dürften nur "untergeordneten Charakter" haben. Bei den fraglichen Flächen handle es sich um "Kiesbeete".
Kies- oder Schottergärten mit unbegrünten großen Steinflächen entwickelten sich in den vergangenen Jahren zu einem Trend bei einigen Grundstückseigentümern vor allem in Neubaugebieten. Etliche Bundesländer und Kommunen führten Regelungen ein, die den Bau verhindern sollen. Befürworter betrachten sie als pflegeleicht, Kritiker verweisen auf die negativen Auswirkungen auf das Straßenbild und deren Beitrag zur Bodenversiegelung.
M.Thompson--AMWN