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Pläne der Politik: Bis zu 25.000 Zuschauer im Freien, bis zu 6000 in der Halle
Bis zu 25.000 Fans beim Fußball im Freien, bis zu 6000 in der Halle: Die aktuelle Beschlussvorlage für den Bund-Länder-Gipfel am Mittwoch sieht weitgehende Öffnungsschritte für Zuschauer im Sport ab dem 4. März vor. Bei Veranstaltungen im Freien ist die Auslastung dabei allerdings auf maximal 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität begrenzt, in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig.
Das neunseitige Papier in der Version von Dienstagabend, das dem SID vorliegt, beinhaltet größere Lockerungen als in einem ersten Beschlussvorschlag vorgesehen. Noch bis zum 19. März sollten bei Veranstaltungen im Freien flankierend "medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden". In einem "dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen".
Bis dahin dürfen bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) "Genesene und Geimpfte (2G-Regelung bzw. Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen".
Die Regelungen "eröffnen uns die Perspektive, ab dem 20. März mit unseren Arenen und Stadien wieder in die Vollauslastung zu gehen. Davon gehen wir aus und sind sehr optimistisch", hatte Frank Bohmann, Geschäftsführer der Handball-Bundesliga, dem SID am Dienstag gesagt und betont: "Wir brauchen dringend wieder den ganz normalen Betrieb, der Krisenmodus muss jetzt schnellstmöglich beiseite gelegt werden, sonst ist unser Geschäft bald nicht mehr machbar. Die deutschen Profiligen, auch der Fußball, stehen in dieser Frage Schulter an Schulter, wir stehen in regelmäßigem Austausch."
Eine Abschaffung der Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Zuschauer beim Hallensport ist noch nicht vorgesehen. "Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf. Aus Sicht der Länder zählen hierzu insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen", heißt es in der aktuellen Beschlussvorlage.
"Hier muss es ein ständiges Controlling geben, wie sinnvoll eine solche Maßnahme noch ist. Wir haben jetzt zwei Jahre lang auch Einschränkungen hingenommen, die hier und da nur schwer nachvollziehbar waren", sagte Bohmann.
O.Norris--AMWN