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Ampel verschiebt Entscheidung über Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin
Zu der geplanten Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin wird der zuständige Parlamentsausschuss am Donnerstag doch noch keine Entscheidung treffen. Der Wahlprüfungsausschuss wird erst am 7. November einen Beschluss fassen, das Plenum soll dann am 11. November die endgültige Entscheidung treffen, wie der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner in Berlin sagte.
Die drei Parlamentsgeschäftsführerinnen und -geschäftsführer der Ampel-Fraktionen, Irene Mihalic (Grüne), Katja Mast (SPD) und Johannes Vogel (FDP), hatten am Vortag die Entscheidung des Ausschusses für den Donnerstag angekündigt. Wegen der Notwenigkeit rechtlicher Prüfungen wurde diese nun aber doch noch verschoben.
Die drei Ampel-Parteien wollen die Bundestagswahl vom 26. September 2021 wegen der zahlreichen Pannen in 431 von rund 2300 Wahlbezirken wiederholen. Die Bundestagswahl, die zeitgleich mit der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus stattfand, war von organisatorischen Pannen überschattet - etwa von fehlenden Stimmzetteln oder zwischenzeitlich geschlossenen Wahllokalen. Teils bildeten sich lange Schlangen von Wahlberechtigten. Beim Verfassungsgerichtshof gingen zahlreiche Beschwerden ein.
Wegen der zahlreichen Pannen wird voraussichtlich auch die Berliner Abgeordnetenhauswahl wiederholt. Allerdings können die Wahlen in Bund und Land nicht zeitgleich stattfinden, da die Entscheidung zur Abstimmung im Bund voraussichtlich noch vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird. Somit könnte sich die wiederholte Bundestagswahl auf das Jahr 2024 verschieben. Der Urnengang zum Abgeordnetenhaus wird voraussichtlich im Februar kommenden Jahres stattfinden.
Kritik an dem Ampel-Vorhaben zur Wahlwiederholung kam aus der Union. Ihr Obmann im Wahlprüfungsausschuss, Patrick Schneider, sprach in der "Welt" von "Willkür". Die Koalition habe "aus dem Wahlprüfungsausschuss einen politischen Basar gemacht". Das Gremium müsse aber ausschließlich nach Recht und Gesetz entscheiden. Die Union bleibe bei ihrer Position, wie auch vom Bundeswahlleiter gefordert in mindestens 1200 Wahlbezirken neu zu wählen.
Th.Berger--AMWN