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Verhandlung über Einsprüche gegen Berliner Abgeordnetenhauswahl begonnen
Rund ein Jahr nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl hat am Mittwoch vor dem Verfassungsgerichtshof der Hauptstadt die Verhandlung über die Einsprüche gegen das Wahlergebnis begonnen. Zunächst erläuterte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting den Ablauf des Verfahrens und verkündete drei Beschlüsse - unter anderem wurde ein Befangenheitsantrag gegen das Gericht abgelehnt.
Nach einer Einführung in den Stand des Verfahrens von Berichterstatterin Sabrina Schönrock gab Selting zudem eine erste rechtliche Einschätzung ab. Darin hieß es unter anderem, dass eine vollständige Wiederholung der Wahl in Betracht komme. Selting sagte, es habe "eine Vielzahl von Wahlfehlern" gegeben, die auch mandatsrelevant gewesen seien. Für den weiteren Verlauf der Verhandlung war die Anhörung der ersten Beteiligten geplant.
Die neun Richterinnen und Richter wollten sich am Mittwoch zunächst nur mit vier von 35 eingereichten Einwänden befassen - jenen von der Landeswahlleitung, der Senatsinnenverwaltung sowie von AfD und Die Partei. Diese Verfahren seien geeignet, "alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlgeschehen abzudecken", hieß es vom Gericht im Vorfeld.
Die Einsprüche betreffen zudem auch die Wahl zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen. Die Volksvertretungen auf Bezirksebene wurden am 26. September 2021 zusammen mit dem Abgeordnetenhaus und dem Bundestag neu gewählt.
Wegen der vielen Beteiligten – dazu gehören neben den Antragstellern unter anderem die Landeswahlleitung, Abgeordnete sowie betroffene Bewerberinnen und Bewerber - wurde in einem Hörsaal der Freien Universität verhandelt. In diesem ist Platz für insgesamt 570 Menschen. Laut Gericht hatten vorab bereits 200 Beteiligte ihr Kommen angekündigt, es handelt sich deshalb um die bislang größte Gerichtsverhandlung dieser Art in der Hauptstadt.
Eine Entscheidung könnte am Mittwoch fallen, allerdings ist dies unwahrscheinlich. Denn dafür haben die Richterinnen und Richter laut Gesetz drei Monate Zeit. Je nach Entscheidung kann es dann zu einer Wiederholung der Wahl kommen - in Gänze oder in einzelnen Wahlkreisen.
Bei der Wahl im vergangenen September hatte es in der Hauptstadt zahlreiche Pannen gegeben - etwa fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen oder zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale. Auch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl gab es zahlreiche Einsprüche. Für deren Prüfung ist jedoch der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags zuständig. Dieser erarbeitet eine Beschlussempfehlung, über die das Parlament im Oktober entscheiden soll.
F.Bennett--AMWN