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EuGH entscheidet über Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und Frankreich
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Dienstag (09.30 Uhr) in Luxemburg sein lange erwartetes Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Die entsprechende Regelung ist vorerst ausgesetzt - sie sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter bestimmte Daten ihrer Nutzer ohne konkreten Anlass sammeln und einige Wochen speichern müssen. Dagegen klagten die Anbieter Telekom und Spacenet. (Az. C-793/19 und C-794/19)
Das Bundesverwaltungsgericht legte die Sache dem EuGH vor. Dieser ließ Vorratsdatenspeicherung bisher nur sehr begrenzt und unter strengen Voraussetzungen zu. Am Dienstag entscheidet er auch über die Vorratsdatenspeicherung in Frankreich zur Bekämpfung von Marktmissbrauch. Besonders die Bundesregierung dürfte das Urteil mit Spannung erwarten: Sie will die Speicherung von Kommunikationsdaten neu regeln, die drei Ampelparteien sind sich aber über das Vorgehen noch nicht einig.
X.Karnes--AMWN