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Erste Klimaaktivisten nach Blockade von Kraftwerk Jänschwalde in Polizeigewahrsam
Im brandenburgischen Jänschwalde hat die Polizei erste Klimaaktivisten und -aktivistinnen in Gewahrsam genommen, die Teile des Kohlekraftwerks blockierten. Die Räumung werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen, sagte eine Polizeisprecherin in Cottbus am Montag. Die Gruppe "Unfreiwillige Feuerwehr" protestierte in Jänschwalde gegen den "umweltzerstörerischen Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde und die klimavernichtenden Folgen der Braunkohle-Verstromung".
Sie hätten den Grabenbunker der Anlage besetzt und so die weitere Kohlezufuhr zum Kraftwerk blockiert, sagte ein Sprecher des Kraftwerkbetreibers Leag. Zwei Blöcke seien heruntergefahren worden, ein Gigawatt stehe derzeit nicht zur Verfügung. Der Sprecher nannte die Aktion einen "Angriff auf die Versorgungssicherheit".
Die Gruppe teilte mit, dass sie auch die Gleisverbindungen zwischen Tagebau und Kraftwerk blockiere. "Der russische Angriffskrieg darf nicht als Ausrede genutzt werden, um weiterhin an zerstörerischem fossilen Gas und Kohle festzuhalten", erklärte Lena Ströer, die am Kraftwerk protestierte.
Aktivist Carl Rems erklärte: "In der Lausitz zeigt sich ganz offensichtlich die zerstörerische Wut der Braunkohle und derer, die daraus ein Geschäft gemacht haben."
Wie die Polizeisprecherin weiter sagte, ketteten sich einige Aktivisten fest, andere hätten sich festbetoniert. Sie müssten von Spezialkräften befreit werden. Wer befreit sei, komme in Polizeigewahrsam. "Es handelt sich um eine Störung der Betriebsabläufe, wir haben es mit Straftätern zu tun", sagte die Sprecherin.
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) forderte "empfindliche Strafen". Wer Kraftwerke lahmlege, "spielt mit der Strom- und Wärmeversorgung von Krankenhäusern, Schulen und tausenden Haushalten", erklärte er.
Das Verwaltungsgericht in Cottbus hatte im März entschieden, dass der Braunkohletagebau in Jänschwalde Mitte Mai eingestellt werden müsse, da der Betrieb viel mehr Grundwasser abpumpe als erlaubt. Diesen Beschluss hob das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Mai aber auf und entschied im Eilverfahren, dass der Kohleabbau vorläufig weitergehen dürfe.
F.Bennett--AMWN