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Generalbundesanwalt klagt Vietnamesen wegen Agententätigkeit und Entführung an
Fünf Jahre nach der spektakulären Entführung eines vietnamesischen Geschäftsmanns aus Berlin hat der Generalbundesanwalt Anklage gegen einen Tatverdächtigen erhoben. Die Anklage lautet auf geheimdienstlichen Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Gegen den Mann hatte seit 2017 Haftbefehl bestanden. Im Juni war er von Tschechien ausgeliefert worden.
In dem Fall geht es um das Schicksal des Geschäftsmanns Xuan Thanh Trinh: Er war im Juli 2017 gemeinsam mit seiner Begleiterin in einer Aktion des vietnamesischen Geheimdienstes auf offener Straße in Berlin gewaltsam in einen Transporter gezerrt und dann gegen seinen Willen nach Vietnam gebracht worden. Dort wurde er anschließend wegen angeblicher Misswirtschaft und Unterschlagung zu lebenslanger Haft verurteilt.
Dem nun angeklagten Ahn T. L. wird vorgeworfen, an der Ausspähung der Opfer im Vorfeld beteiligt gewesen zu sein und bei der Entführung selbst als Fahrer mitgewirkt zu haben. Vor seiner Auslieferung nach Deutschland hatte sich T.L. zuletzt in Prag aufgehalten.
An der Tat sollen weitere Vietnamesen beteiligt gewesen sein; der Generalbundesanwalt sprach am Donnerstag von Mitarbeitern des vietnamesischen Geheimdienstes und Bediensteten der vietnamesischen Botschaft in Berlin sowie mehreren in Europa lebenden vietnamesischen Staatsangehörigen.
Thanhs Entführung hatte die Beziehungen zwischen Deutschland und Vietnam schwer belastet. Das Auswärtige Amt sprach seinerzeit von "Menschenraub". Wegen des Falls wurde ein geplantes Partnerschaftsabkommen mit Vietnam auf Eis gelegt.
In Verbindung mit dem Verfahren gegen Thanh in Vietnam waren unter anderem von dessen Anwältin Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Vorgehens der Behörden geäußert worden. Es gab auch Vorwürfe gegen die Regierung in Hanoi, aus politischen Motiven einen Widersacher ausschalten zu wollen. Ein weiterer Beteiligter an der Entführung war bereits 2018 in Berlin zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Th.Berger--AMWN