- UN-Klimasekretär fordert von G20-Gipfel Impulse für Verhandlungen bei der COP29
- Skeleton: Enttäuschender Auftakt für deutsche Frauen
- Union kritisiert Scholz für Telefonat mit Putin: "Propaganda-Erfolg" für Moskau
- Aktivistin Neubauer ermahnt Grüne zu Engagement für Klimaschutz im Wahlkampf
- Bösartiger Tumor bei Bayern-Torhüterin Grohs
- Slalom-Auftakt in Levi: Dürr klar auf Podestkurs
- DFB bestätigt: EM-Doku kommt im Januar
- Philippinen: Hunderttausende fliehen vor gefährlichem Super-Taifun
- Grüne setzen Parteitag mit Vorstandswahl und inhaltlichen Debatten fort
- Empörung in der SPD über Berichte zu minutiösen FDP-Planungen für "Ampel"-Aus
- Ishiba äußert gegenüber Xi Bedenken über Situation im Südchinesischen Meer
- Tyson unterliegt beim Comeback klar - und will weitermachen
- Uruguay beendet Minikrise mit Last-Minute-Sieg über Kolumbien
- Tyson unterliegt beim Coemback klar - und will weitermachen
- Musiala-Entscheidung wohl in der Winterpause
- NBA: Wagner überragt erneut - Schröders Wurf wackelt
- Grüne setzen Parteitag mit Wahl des neuen Bundesvorstands fort
- Freie Wähler kommen in bayerischem Geiselwind zu Bundesparteitag zusammen
- Treffen von Biden und Xi am Rande des Apec-Wirtschaftsgipfels in Peru
- Trumps Wahlkampfsprecherin Leavitt soll Sprecherin des Weißen Hauses werden
- Biden warnt zum Auftakt des Apec-Gipfels in Peru vor "bedeutendem politischen Wandel"
- Trump betraut künftigen US-Innenminister Burgum auch mit Leitung von neuem Energierat
- Fernsehpreis Goldene Henne für Inka Bause und Karoline Herfurth - Ehrenpreis für Peter Maffay
- "Antworten, die andere nicht geben": Habeck stimmt Grüne auf Wahlkampf ein
- Selenskyj: Mit Trump als US-Präsident wird Ukraine-Krieg "früher" enden
- Doppelpack Ronaldo: Portugal als Gruppensieger weiter
- Nations League: Spanien Gruppensieger - Schweiz Absteiger
- "Antworten, die andere nicht geben": Habeck schwört Grüne auf Wahlkampf ein
- Xi warnt zum Auftakt des Apec-Gipfels in Peru vor zunehmendem "Protektionismus"
- Baerbock ruft Grüne zu weiterer militärischer Unterstützung der Ukraine auf
- Scholz drängt Putin zu Verhandlungen mit Ukraine - Kiew kritisiert Telefonat
- IAEA-Chef Grossi besucht wichtige iranische Atomanlagen Fordo und Natans
- Zwei Blitztore: U21 startet erfolgreich in EM-Vorbereitung
- Selenskyj: Scholz hat mit Putin-Telefonat "Büchse der Pandora" geöffnet
- "Angriff auf die Geschichte": Mahnmal für Aufstand im Warschauer Ghetto geschändet
- Nagelsmann: Jobsharing im Tor endet im März
- "Völliger Wahnsinn": Zverev schimpft über lange Tennissaison
- "Brauche das alte Auto doch": FDP-Chef Lindner behält seinen Porsche
- Polizei in Bayern entdeckt bei Durchsuchung zu Arzneimitteln Kriegswaffen
- Scholz drängt Putin zu Verhandlungen mit Ukraine - Kreml fordert Zugeständnisse Kiews
- Comedian Conan O'Brien wird Oscar-Gala 2025 moderieren
- "Wir sind bereit" - Grüne rüsten sich bei Parteitag in Wiesbaden für Wahlkampf
- Französische Kulturministerin Dati soll in Korruptionsverfahren vor Gericht
- Grüne positionieren sich bei Parteitag in Wiesbaden für den Wahlkampf
- US-Regierung stellt Milliarden-Finanzhilfen für Chiphersteller TSMC bereit
- Inhaftiertem russischen Dichter droht laut Ehefrau Tötung hinter Gittern
- De Gaulle schrieb mit 14 über Feldzug gegen Deutsche - Manuskript wird versteigert
- Kreml: Kein Ukraine-Abkommen ohne Anerkennung der "neuen territorialen Realitäten"
- Eilantrag gegen Verbot von Palästinensergruppe scheitert vor OVG Nordrhein-Westfalen
- UN-Klimakonferenz: Aktivisten kritisieren Teilnahme von Vertretern der Ölindustrie
Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von neu geplantem inszenierten Prozess gegen Habeck
Das Verwaltungsgericht Dresden hat ein neues Verbot eines durch die rechtsextreme Splitterpartei Freie Sachsen inszenierten Prozesses gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bestätigt. Die Partei habe die bereits am 8. August verbotene Inszenierung in Heidenau für den 15. August erneut angemeldet, erklärte das Gericht am Freitag. Der Landkreis verbot sie noch einmal, wogegen die Partei mit einem Eilantrag vor Gericht zog.
Dieses lehnte den Eilantrag nun größtenteils ab. Bei einem drohenden Verstoß gegen Strafgesetze bestehe eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit, hieß es. Ein solcher Gesetzesverstoß könne auch die Beleidigung eines anderen Menschen sein, wenn entweder wahrheitswidrig Ehrenrühriges behauptet werde oder die Verächtlichmachung des anderen im Vordergrund stehe. Gegen die Eilentscheidung kann Beschwerde zum sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden.
Bei seiner Entscheidung berücksichtigte das Gericht auch die Werbung für die ursprünglich geplante Inszenierung. In dem Video, das in sozialen Netzwerken verbreitet wurde, war ein Mann in orangefarbener Häftlingskleidung zu sehen. Er wurde gefesselt und mit einem Sack über dem Kopf in einem Lieferwagen dargestellt - dazu verkündete eine Stimme die Verurteilung Habecks dazu, 16 Wochen lang am Pranger zu stehen. Ein Pranger und eine Stoffpuppe sollten bei der Inszenierung mitgeführt werden.
Das Video lasse "die Assoziation zu Guantanamo-Bay-Häftlingen aufkommen" und erinnere an die "Auffindesituation von ermordeten Personen des öffentlichen Lebens in Kofferräumen von Fahrzeugen", erklärte das Gericht. Es sei naheliegend, dass der Minister durch die Darstellung beleidigt werde, weil sie die Nicht- und Missachtung zum Ziel habe.
Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich Versammlungsteilnehmer nach einer solchen Inszenierung berufen fühlten, Darstellungen der geplanten Art in die Tat umzusetzen. Gerade Lokalpolitiker erlebten, "dass Worte auch zur Gewalt führen können". Das belege sowohl die offenbar von sogenannten Reichsbürgern geplante Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als auch der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Jahr 2019.
Zudem bestehe die Möglichkeit, dass wegen der geplanten Verwendung einer Audiosequenz weitere Straftatbestände verletzt seien, erklärte das Gericht. Die Staatsanwaltschaft Dresden habe dazu ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Grundsätzlich demonstrieren darf die vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Partei aber in Heidenau. Sie hatte zudem Erfolg mit dem Eilantrag gegen die Auflage, keine Äußerungen zu tätigen, "die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören", zur Beleidigung aufstachelten oder die Menschenwürde verletzten. Diese Auflage sei überflüssig, weil es ohnehin verboten sei, auf Versammlungen Straftaten zu begehen, entschied das Gericht.
Bereits am Dienstag war bekannt geworden, dass die Kleinstpartei auch gegen das Verbot der ursprünglich für den 8. August geplanten Inszenierung klagte. Diese Klage ist noch beim Verwaltungsgericht anhängig und nicht entschieden. Die Partei will darin festgestellt wissen, dass diese Auflagen rechtswidrig gewesen seien und dass sie außerdem früher hätten angekündigt werden müssen.
H.E.Young--AMWN