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Vorerst keine Konsequenzen in SPD für Schröder wegen Russland-Verstrickungen
Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder muss ungeachtet seiner Russland-Verstrickungen vorerst weder einen Ausschluss aus der SPD noch auch nur eine Rüge fürchten. Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Hannover teilte zum Abschluss des Parteiordnungsverfahrens gegen Schröder am Montag mit, der frühere Kanzler habe sich "eines Verstoßes gegen die Parteiordnung nicht schuldig gemacht". Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Berufung eingelegt werden.
Das Parteiordnungsverfahren gegen Schröder war wegen seiner politischen und wirtschaftlichen Verstrickungen mit der russischen Machtelite eingeleitet worden. Daran hält der frühere Bundeskanzler auch nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine ebenso fest wie an seiner Freundschaft zu dessen Präsident Wladimir Putin. Den Angriffskrieg gegen die Ukraine bezeichnete Schröder zwar als nicht gerechtfertigt, verurteilte das militärische Vorgehen Russlands jedoch bis heute nicht und forderte auch keinen Truppenrückzug.
SPD-Chef Lars Klingbeil äußerte sich zum vorläufigen Scheitern des Parteiordnungsverfahrens zurückhaltend. "Die Schiedskommission in Hannover hat eine juristische Entscheidung getroffen", hob er hervor. "Für uns steht fest: Politisch ist Gerhard Schröder mit seinen Positionen in der SPD isoliert", stellte Klingbeil weiter klar.
Das Verfahren gegen Schröder war von insgesamt 17 SPD-Gliederungen angestrengt worden. Der Vorsitzende des beteiligten SPD-Ortsvereins Essen-Frohnhausen/Altendorf, Ali Kaan Sevinc, sagte nach der Entscheidung, eine Berufung werde geprüft. "Es deutet sich an", fügte er hinzu. Weiter sagte Sevinc der "Rheinischen Post": "An der Haltung, dass Herr Schröder aus der SPD ausgeschlossen werden soll, hat sich für uns nichts geändert."
Die Schiedskommission führte zur Begründung ihrer Entscheidung aus, Grundlage jeder Ordnungsmaßnahme müsse "ein Verstoß gegen die Statuten, die Grundsätze oder die Ordnung der Sozialdemokratischen Partei" sein. Nur wenn ein solcher Verstoß vorliege, komme es im Rahmen einer dann anstehenden Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen darauf an, "ob schwerer Schaden für die Partei entstanden ist".
Mit der Mitgliedschaft in der SPD sei etwa "unvereinbar, einen Angriffskrieg zu fordern oder den kriegerischen Überfall eines Staates auf einen anderen zu rechtfertigen", heißt es weiter. Dies habe Schröder aber auch nicht getan. "Vielmehr hat er bereits am Tag des russischen Einmarsches in die Ukraine erklärt, die Sicherheitsinteressen Russlands rechtfertigten nicht den Einsatz militärischer Mittel."
Auch wenn eine deutlichere Stellungnahme hier "wünschenswert und angebracht" gewesen wäre, entferne er sich mit seinen Äußerungen nicht so weit von der Programmatik der SPD, "dass die Partei dies nicht mehr ertragen müsste", hieß es weiter. Schröders Festhalten an seiner Freundschaft zu Putin sei ebenfalls kein Verstoß gegen das Parteistatut, sondern gehöre vielmehr "zum höchstpersönlichen Bereich der Lebensgestaltung" - so "unverständlich oder wenig nachvollziehbar" dies aus sozialdemokratischer Sicht auch sei.
Das Verfahren werde daher eingestellt. Schröder werden demnach die Verfahrenskosten erstattet, die Antragsteller gegen ihn müssen diese selbst tragen. Die zweiwöchige Berufungsfrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Der Parlamentsgeschäftsführer der Union im Bundestag, Thorsten Frei, sagte dem TV-Sender "Welt", der Ausgang des Verfahrens sei "schlecht für die SPD, aber auch schlecht für unser ganzes Land". Die "Glaubwürdigkeit der größten Regierungspartei" sei nun insgesamt in Gefahr.
F.Pedersen--AMWN