- "Antworten, die andere nicht geben": Habeck schwört Grüne auf Wahlkampf ein
- Xi warnt zum Auftakt des Apec-Gipfels in Peru vor zunehmendem "Protektionismus"
- Baerbock ruft Grüne zu weiterer militärischer Unterstützung der Ukraine auf
- Scholz drängt Putin zu Verhandlungen mit Ukraine - Kiew kritisiert Telefonat
- IAEA-Chef Grossi besucht wichtige iranische Atomanlagen Fordo und Natans
- Zwei Blitztore: U21 startet erfolgreich in EM-Vorbereitung
- Selenskyj: Scholz hat mit Putin-Telefonat "Büchse der Pandora" geöffnet
- "Angriff auf die Geschichte": Mahnmal für Aufstand im Warschauer Ghetto geschändet
- Nagelsmann: Jobsharing im Tor endet im März
- "Völliger Wahnsinn": Zverev schimpft über lange Tennissaison
- "Brauche das alte Auto doch": FDP-Chef Lindner behält seinen Porsche
- Polizei in Bayern entdeckt bei Durchsuchung zu Arzneimitteln Kriegswaffen
- Scholz drängt Putin zu Verhandlungen mit Ukraine - Kreml fordert Zugeständnisse Kiews
- Comedian Conan O'Brien wird Oscar-Gala 2025 moderieren
- "Wir sind bereit" - Grüne rüsten sich bei Parteitag in Wiesbaden für Wahlkampf
- Französische Kulturministerin Dati soll in Korruptionsverfahren vor Gericht
- Grüne positionieren sich bei Parteitag in Wiesbaden für den Wahlkampf
- US-Regierung stellt Milliarden-Finanzhilfen für Chiphersteller TSMC bereit
- Inhaftiertem russischen Dichter droht laut Ehefrau Tötung hinter Gittern
- De Gaulle schrieb mit 14 über Feldzug gegen Deutsche - Manuskript wird versteigert
- Kreml: Kein Ukraine-Abkommen ohne Anerkennung der "neuen territorialen Realitäten"
- Eilantrag gegen Verbot von Palästinensergruppe scheitert vor OVG Nordrhein-Westfalen
- UN-Klimakonferenz: Aktivisten kritisieren Teilnahme von Vertretern der Ölindustrie
- Arbeitsagentur erwartet weiter hohe Kosten durch steigende Arbeitslosigkeit
- Auch fünfte Runde von Tarifverhandlungen für Klinikärzte ohne Ergebnis beendet
- Erstes Telefonat seit zwei Jahren: Scholz drängt Putin zu Verhandlungen mit Ukraine
- EU-Flottengrenzwerte: Scholz für Aussetzung von Strafzahlungen für Autobauer
- Sieg gegen Alcaraz: Zverev als Gruppensieger im Halbfinale
- Gitarrensammlung von Rock-Legende Jeff Beck wird im Januar versteigert
- Prozess wegen sexueller Übergriffe gegen mutmaßlichen Sektenchef in Hamburg begonnen
- 22-Jähriger in Berliner Stadtteil Friedrichshain homophob beleidigt und geschlagen
- PKK-Funktionär in Hamburg zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt
- Scholz drängt Putin in Telefonat zu Verhandlungen mit Ukraine
- 33-Jähriger in Münster wegen Amphetaminhandels zu neun Jahren Haft verurteilt
- Bundesweiter Vorlesetag: Mehr als eine Million Teilnehmer
- Kanzlerkandidatur: Prominente SPD-Vertreter stützen Scholz - auch Pistorius
- Prozess in Heilbronn wegen Planung von Anschlag auf Synagoge begonnen
- Städte und Gemeinden fürchten wegen Etat-Unklarheit 2025 um Finanzmittel
- Schwedische Zeitung "Dagens Nyheter" will keine Inhalte mehr auf X veröffentlichen
- Scholz telefoniert erstmals seit fast zwei Jahren mit Putin
- Ilzer-Verpflichtung der TSG perfekt
- Mehrjährige Haftstrafe für 26-Jährigen in München wegen IS-Mitgliedschaft
- Einzelhandel in China legt im Oktober zu
- Grünen-Politiker Kellner glaubt an Auftrieb für seine Partei durch Ampel-Bruch
- Freie Wähler streben mit Direktkandidatenquartett ersten Bundestagseinzug an
- Gislason beruft 35er-Kader ohne Überraschungen
- Minderheitsregierung: CDU und SPD in Sachsen wollen bis Weihnachten Koalitionsvertrag
- Wechsel in Lindners Garage: FDP-Chef will sich von Porsche trennen
- Randalierender Mann beißt Polizistin in Köln Stück von Ohr ab
- Neun Festnahmen bei Durchsuchungen gegen Schwarzarbeit mit Millionenschaden
In Deutschland geborenes Flüchtlingskind kann hier Asyl beantragen
Für den Asylantrag eines in Deutschland geborenen Kinds ist Deutschland auch dann zuständig, wenn die Eltern bereits in einem anderen EU-Staat Schutz fanden. Das entschied am Montag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu einem hier geborenen Kind russischer Eltern. Anderes gilt danach nur, wenn die Eltern dies ausdrücklich wollen. (Az: C-720/20)
Im Streitfall fand eine Familie aus Russland Schutz in Polen. Die Familie kam dennoch über die Grenze nach Deutschland, und die Mutter bekam hier ein weiteres Kind. Die gesamte Familie stellte nun auch in Deutschland Asylanträge. Das Verwaltungsgericht im brandenburgischen Cottbus fragte beim EuGH an, ob Deutschland nun zumindest für den Asylantrag des in Deutschland geborenen Kinds zuständig ist.
Die obersten EU-Richter bejahten dies nun. Das Kind sei nicht über ein anderes Land nach Deutschland eingereist und habe auch noch in keinem anderen Land einen Antrag auf Asyl gestellt. Nach der sogenannten Dublin-II-Verordnung der EU sei dann das Land für das Asylverfahren zuständig, in dem sich der Betroffene zuerst aufhält. Anderes gelte nur, wenn dieser es ausdrücklich und schriftlich wünscht.
Zwar hätten hier die Eltern bereits in Polen Schutz gefunden, das hier geborene Kind aber nicht. Deutschland dürfe es daher nicht auf einen Antrag in Polen verweisen, urteilte der EuGH. Der betreffende Wortlaut der Dublin-II-Verordnung sei absolut eindeutig und lasse anderes nicht zu.
Daher spiele es auch keine Rolle, dass hier die Eltern vor der Geburt ihres weiteren Kinds offenbar illegal von Polen nach Deutschland einreisten. Ob sich bei einem erfolgreichen Asylantrag des Kinds ein abgeleiteter Aufenthaltsanspruch für die gesamte Familie ableiten könnte, hatte der EuGH nicht zu entscheiden.
M.Thompson--AMWN