- Ukraine-Krieg: 1100 nordkoreanische Soldaten laut Südkorea getötet oder verletzt
- 25-Jähriger in Berlin wegen Tötung eines Bekannten zu Haftstrafe verurteilt
- Slalom in Alta Badia: Straßer scheidet wieder aus
- Beschädigte Ostsee-Kabel: China erlaubt schwedischer Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen auf Schiff
- Kreise: Saudi-Arabien hatte Auslieferung von Verdächtigen von Magdeburg beantragt
- Kriminalbeamte mahnen nach Anschlag in Magdeburg zu Zurückhaltung
- Handball: Magdeburg verlegt auch das Heimspiel gegen Erlangen
- Autobauer Honda und Nissan kündigen Verhandlungen über Fusion an
- 48-Jähriger tötet Mann auf offener Straße mit Schrotflinte: Prozessauftakt in Erfurt
- 20-Jähriger nach Unfall mit Fahrgeschäft auf Berliner Weihnachtsmarkt gestorben
- Biden wandelt 37 von 40 auf Bundesebene erlassene Todesstrafen in lebenslange Haft um
- Baerbock warnt vor verschärftem Vorgehen der Türkei gegen Kurden in Syrien
- Prozessauftakt in Münster: Männer fesselten und knebelten Bekannten zu Tode
- Jordaniens Außenminister Safadi trifft neuen syrischen Machthaber al-Scharaa in Damaskus
- Techniker Krankenkasse meldet Rekord bei Krankmeldungen
- Tour de Ski: Carl und Hennig vorneweg - Moch zurückhaltend
- HBL: Machulla übernimmt die Löwen zur kommenden Saison
- Autobauer Honda und Nissan wollen über mögliche Fusion verhandeln
- Festnahme nach Drohung gegen Bremerhavener Weihnachtsmarkt in Tiktok-Video
- Aufträge für das Bauhauptgewerbe im Oktober im Plus
- Kanadas Premier Trudeau innerhalb seiner Partei immer weiter unter Druck
- Theis verliert mit Pelicans erneut
- "Riesenherausforderung": Ricken schwört BVB auf 2025 ein
- Draisaitl setzt sich erneut gegen Stützle durch
- Trump stellt klar: Elon Musk wird nicht US-Präsident
- Ältestenrat des Landtags berät über Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
- Oxfam: Nur zwölf Lkw konnten binnen zweieinhalb Monaten Hilfe in Nordgazastreifen verteilen
- Brightline Interactive stellt erfolgreich eine skalierbare immersive Simulation für einen globalen Integrator von Regierungsdienstleistungen bereit und positioniert sich damit als führendes Betriebssystem für die Verarbeitung und Visualisierung komplexer Informationen im 3D-Raum
- Wirtschaftsweise Grimm erwartet leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr
- Landkreistag: "Absoluter Schutz" auf Weihnachtsmärkten nicht möglich
- Trump: Musk wird nicht US-Präsident
- NFL: St. Brown zieht mit Legende Fitzgerald gleich
- Darts-WM: Schindler scheitert in Runde zwei
- Bittere Diagnose: Mo Wagner erleidet Kreuzbandriss
- kicker: Alonso als "Persönlichkeit des Jahres" ausgezeichnet
- Anschlag von Magdeburg: Faeser fordert raschen Beschluss von Sicherheitsgesetzen
- Weihnachtsstimmung gerettet: BVB triumphiert in Wolfsburg
- Syriens neue Machthaber wollen alle Milizen im Land der Armee eingliedern
- Slowakischer Regierungschef Fico von Putin im Kreml empfangen
- Paschke patzt bei Tournee-Generalprobe
- Syriens neue Machthaber wollen alle Waffen unter staatliche Kontrolle stellen
- Erster Sieg nach 231 Tagen: Bochum schöpft neue Hoffnung
- Musks Unterstützung für AfD löst scharfe Kritik von Ex-EU-Kommissar Breton aus
- Abschiedsparty in Hamburg: "Jogi" Bitter tritt ab
- DEL: Eisbären verlieren Gipfeltreffen gegen Ingolstadt deutlich
- Mindestrente und Nein zum EU-Beitritt der Ukraine: BSW stellt Kurzwahlprogramm vor
- Neue Machthaber in Syrien starten diplomatische Offensive
- Deutscher Doppelsieg: Grotian siegt vor Preuß
- Polzin zum HSV-Chefcoach befördert
- Hannover verpasst Sprung auf Aufstiegsplatz
Syrischer Arzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit in Frankfurt vor Gericht
Mit der Verlesung der Anklage hat am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main der Prozess gegen einen syrischen Arzt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit begonnen. Zum Auftakt sagte der Angeklagte zu seinem Leben aus. Die Bundesanwaltschaft wirft Alaa M. Folter und die vorsätzliche Tötung eines Gefangenen vor.
Der 36-Jährige soll in den Jahren 2011 und 2012 als Assistenzarzt in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis des Militärgeheimdiensts im syrischen Homs Gefangene "gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt" haben, wie Oberstaatsanwältin Anna Zabeck sagte. Konkret wirft ihm die Anklage unter anderem Mord, Folter in 18 Fällen, schwere und gefährliche Körperverletzung, schwere Freiheitsberaubung sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge vor.
Die Opfer sollen laut Zabeck der gegen die Staatsführung von Machthaber Baschar al-Assad aufbegehrenden Opposition zugerechnet worden sein. Bei seinen Handlungen soll es sich um "systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung" gehandelt haben. Sie seien eingebettet gewesen in das Bestreben der syrischen Regierung, die oppositionelle Bewegung im Land niederzuschlagen.
Teilweise soll M. medizinische Instrumente oder Plastikrohre benutzt haben, um Gefangene zu schlagen. Anderen habe er gegen den Kopf oder in den Bauch getreten. Auch gegen bereits bestehende Wunden habe er getreten, teilweise habe er sie angezündet.
In einem Fall soll er einen Gefangenen mittels einer Injektion "vorsätzlich getötet haben, um damit seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken", sagte Zabeck. Einem misshandelten Gefangenen, dessen Zustand sich durch einen epileptischen Anfall verschlechterte, soll er im Oktober 2011 eine Tablette gegeben haben. Der Mann zeigte daraufhin keine Reaktion mehr und starb.
Zudem soll er im Sommer 2011 die Genitalien eines 14 oder 15 Jahre alten Jungen mit Alkohol übergossen und angezündet haben. "Damit nahm M. den Verlust der Zeugungsfähigkeit billigend in Kauf", hieß es in der Anklage. "Im Anschluss prahlte er damit, eine neue Foltermethode erfunden zu haben." Auch die Hand eines Gefangenen soll M. mit brennbarer Flüssigkeit übergossen und angezündet haben.
Nach Verlesung der Anklage ließ sich der 36-Jährige zu seiner Person ein. Nach eigenen Angaben kam der zu christlichen Minderheit gehörende M. 2015 mit einem offiziellen Visum nach Deutschland. Seit 2009 habe er in Syrien mit Privatlehrern Deutsch gelernt, weil er in Deutschland habe leben wollen. Ab September 2015 habe er als Arzt in Deutschland arbeiten dürfen. Fragen der Nebenklage ließ er unbeantwortet.
In zehn Fällen hatte der Senat die Anklageschrift aus Rechtsgründen zunächst abgelehnt, weil die Tatvorwürfe nicht hinreichend umgrenzt und nicht konkret genug gefasst seien. Der Bundesgerichtshof ließ am Dienstag jedoch alle Anklagepunkte zu. Der Generalbundesanwalt hatte Beschwerde gegen die Entscheidung des OLG eingelegt. Bis Ende März sind zunächst 15 Verhandlungstage angesetzt.
M.s Verteidigung kündigte am Mittwoch eine Aussage zu den Tatvorwürfen für den nächsten Prozesstag am kommenden Dienstag an. Diese soll zwei Verhandlungstage dauern.
Erst am Donnerstag ging vor dem OLG im reinland-pfälzischen Koblenz der weltweit erste Prozess um Staatsfolter gegen einen früheren Mitarbeiter eines syrischen Geheimdiensts zu Ende. Das Gericht verurteilte Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft.
D.Sawyer--AMWN