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Esken spricht sich für abermaliges Aussetzen der Schuldenbremse aus
SPD-Chefin Saskia Esken hat sich dafür ausgesprochen, die Vorgaben der Schuldenbremse auch im kommenden Jahr nicht anzuwenden. "Ich glaube, dass wir die Schuldenbremse erneut aussetzen müssen", sagte Esken am Sonntag im "Sommerinterview" des ZDF. Angesichts der gegenwärtigen Krisen müsse der Bund "langfristig Entlastungen organisieren", sagte sie. Die finanziellen Folgen dieser Krisen seien noch gar nicht absehbar.
Mit ihrer Forderung setzte sich Esken in Widerspruch zum Koalitionspartner FDP, der für das kommende Jahr die Rückkehr zur Schuldenbremse fordert - diese Rückkehr hatte die "Ampel" auch in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte kürzliche einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 vorgelegt, der sich an den Regeln der Schuldenbremse orientiert. Esken sagte dazu, der Bundestag müsse nun in den anstehenden Haushaltsberatungen klären, ob dies wirklich machbar sei.
Esken wies in dem Interview noch ein weiteres Anliegen der FDP zurück: die Forderung nach Steuersenkungen. Diese seien "keine Methode, die Bevölkerung breit zu entlasten", sagte die SPD-Chefin. "Da müssen wir andere Wege finden." Von Steuersenkungen würden vor allem Gutverdienende profitieren, die viel Steuern zahlen. "Wenig dienen sie den mittleren Einkommen, gar nicht dienen sie den niedrigen Einkommen."
Zur aktuellen Lage angesichts von Inflation und Energiekrise sagte Esken: "Es gibt Anlass zur Sorge." Vor allem die Bezieherinnen und Bezieher von mittleren und niedrigen Einkommen benötigten weitere Unterstützung.
Esken sprach sich dafür aus, Kündigungen durch Energieversorger von Kunden auszusetzen, die ihre Energierechnung nicht bezahlen könnten - ein solches Moratorium halte sie für "dringend notwendig". Zur Finanzierung von Entlastungen werde "sicherlich ein Beitrag der sehr hohen Einkommen" nötig sein, fügte sie hinzu.
Die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse besagt, dass sich der Bund im Normalfall maximal in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verschulden darf. Außerdem sind "bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung" Abweichungen in begrenztem Umfang erlaubt.
Für die Jahre 2020 bis 2022 sah der Bundestag jeweils eine solche Notlage und beschloss die Ausnahme von der Schuldenbremse - zweimal stand dabei die Corona-Pandemie im Mittelpunkt, dieses Jahr zusätzlich der Ukraine-Krieg.
F.Pedersen--AMWN