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Rechnungshof fordert Prüfung von Steuersubventionen - Skepsis zu Koalitionsplänen
Durch Steuerbetrug, wirkungslose Subventionen, aber auch einfach aufgrund technischer Probleme im Steuervollzug gehen dem Staat jährlich Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe verloren. Das ist das Ergebnis eines Sonderberichts des Bundesrechnungshofs, der am Dienstag in Bonn vorgestellt wurde. Teil des Berichts ist ein Maßnahmenkatalog, wie dies geändert werden sollte.
"Für einen handlungsfähigen Staat brauchen wir stabile und nachhaltige Staatsfinanzen – auch und gerade im Interesse der kommenden Generationen", erklärte dazu Rechnungshof-Präsident Kay Scheller. "Angesichts des wachsenden Schuldenbergs sind Maßnahmen zur Konsolidierung des Bundeshaushalts aber dringlicher denn je", hob er hervor. "Allein auf konjunkturell bedingte Steuermehreinnahmen zu setzen, halten wir nicht für ausreichend", fügte er mit Blick auf die künftige Bundesregierung hinzu.
Durch die Umsetzung der empfohlenen Reformen könnten milliardenschwere Mehreinnahmen erzielt und künftige Haushalte entlastet werden, betonte Scheller. Zugleich führe dies zu mehr Steuergerechtigkeit. Effizientes Wirtschaften mahnte er mit Blick auf das neue Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz an.
Der Rechnungshof empfiehlt vor allem die kritische Prüfung steuerlicher Subventionen. In diesem Feld allein gebe es ein Einsparpotenzial bei Bund und Ländern von 30 Milliarden Euro jährlich. Genannt werden die Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen (2,1 Milliarden Euro) oder die steuerliche Begünstigung von Dieselkraftstoff im Vergleich zu Benzin (sieben Milliarden Euro).
Kritisch verwies Scheller hier auch auf als ökologisch schädlich betrachtete Subventionen, die zudem der Nachhaltigkeitspolitik von Bund und Ländern widersprechen. Neben dem Dieselprivileg gelte dies etwa für Vergünstigungen im Energiebereich. Der Rechnungshofpräsident verwies zudem auf die Koalitionspläne für die Erhöhung der Pendlerpauschale, "die auch immer im Ruf steht, ökologisch schädlich zu sein".
Eine grundlegende Reform verlangt der Rechnungshof beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz, dessen finanzielle Wirkung ein Volumen von 35 Milliarden Euro erreicht habe. Es wäre gut, "wenn der ermäßigte Satz von sieben Prozent auf die Grundversorgung ausgerichtet wird", sagte dazu Scheller, nicht auf Dinge, die "eher Luxusgüter" seien. Kritisch äußerte er sich zu den Koalitionsplänen, Ermäßigungen im Bereich der Gastronomie noch auszuweiten: "Wir sind sehr zurückhaltend, was das Empfehlen von neuen Vergünstigungen angeht."
Eingestellt werden sollten laut dem Bericht zudem Mehrfachförderungen. Mitnahmeeffekten, die der Rechnungshof etwa beim Familienleistungsausgleich sieht, solle entgegengewirkt werden. So werde das Existenzminimum volljähriger Kinder bei diesen selbst steuerfrei gestellt, bei ihren Eltern aber auch. "Richtig steuerlich fördern, heißt zu prüfen, ob die Unterstützung mit Steuergeld tatsächlich erforderlich und gerechtfertigt ist", mahnt die Behörde.
Mehr Entschlossenheit wird im Kampf gegen Steuerhinterziehung gefordert - die zudem steuerehrliche Unternehmen im Wettbewerb benachteilige. Der Rechnungshof empfiehlt dafür, schärfer gegen Geldwäsche vorzugehen und die IT-Ausstattung der Finanzämter zu verbessern. Angemahnt wird, die bundesweit einheitliche Steuersoftware KONSENS 16 Jahre nach dem Start des Projekts endlich einzuführen. Generell müssten die Behörden personell und technisch gestärkt werden. Dazu gehöre auch eine bessere Vernetzung.
Auf bis zu 70 Milliarden Euro schätzt der Rechnungshof allein den Schaden durch Nichterfassung, Manipulation und Löschen von Bargeldeinnahmen in Kassensystemen. Eingedämmt werden könne dies durch die Kassen-Nachschau als Prüfinstrument, was bisher zu wenig genutzt werde. Auch die geltende Bonpflicht sei hier ein wichtiges Instrument, sagte Scheller. Er äußerte die Hoffnung, dass sich das Vorhaben von Union und SPD, die Bonpflicht wieder abzuschaffen, nur auf die Ausgabe in Papierform beziehe, nicht aber auf elektronische Bons.
"Die Umsetzung jeder einzelnen empfohlenen Maßnahme stärkt die Einnahmebasis des Staates oder trägt zu mehr Steuergerechtigkeit bei", hob Scheller hervor. Er räumte ein, für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen könne dies "den Verzicht auf gewohnte Vorteile oder zusätzliche Belastungen" bedeuten. Er warb daher für Transparenz, damit vor allem Unternehmen sich rechtzeitig auf Veränderungen einstellen könnten.
Th.Berger--AMWN