
-
Israel räumt nach Rettungswagen-Beschuss "Fehler" ein - und verteidigt Soldaten
-
Verstappen-Wunder bleibt aus: Piastri siegt in Dschidda
-
"Noch vier Endspiele": BVB darf weiter hoffen
-
Sieg gegen den Lieblingsgegner: BVB darf weiter hoffen
-
Dekret-Entwurf: Trump will diplomatische Präsenz der USA in Afrika drastisch zurückfahren
-
Nach Aussetzung von Abschiebungen: Trump übt scharfe Kritik an Richtern
-
"Zwei Punkte zu wenig": Eintracht-Nullnummer in Augsburg
-
Müde Frankfurter mit Nullnummer in Augsburg
-
Big Point im Titelkampf: Füchse dominieren gegen Hannover
-
Israel gesteht nach Rettungswagen-Beschuss "Fehler" ein - und verteidigt Soldaten
-
Vor Pogacar und Evenepoel: Skjelmose gewinnt Amstel Gold Race
-
Nach Streit vor Nachtclub: Polizeischüsse in Oldenburg treffen 21-Jährigen tödlich
-
Israel gesteht "Fehler" bei Beschuss von Rettungswagen im Gazastreifen ein
-
Trauer um Werner Lorant: Tod mit 76 Jahren
-
Wieder Erster: Köln nach Heimsieg kurz vor Aufstieg
-
Wilde zweite Halbzeit: Hertha bezwingt Ulm
-
Werner Lorant ist tot
-
Ostermärsche gehen weiter: Veranstalter melden "gute" bis "größere" Beteiligung
-
Happy am Birthday: Zverev siegt in München
-
Hamas-Zivilschutz: Mindestens 25 Tote bei israelischen Luftangriffen
-
Ostermesse in Rom: Franziskus fährt im Papamobil durch die jubelnde Menge
-
CDU-Politiker Wadephul offen für Wehrpflicht - Klingbeil dagegen
-
Auch CL-Halbfinale in Gefahr: Barca vorerst ohne Lewandowski
-
Ukraine und Russland werfen sich gegenseitig Bruch von "Oster-Waffenruhe" vor
-
Papst Franziskus überbringt persönlich Ostergrüße und fordert Abrüstung
-
Papst Franziskus wünscht bei Messe auf Petersplatz persönlich "Frohe Ostern"
-
Papst empfängt US-Vizepräsidenten Vance zu kurzer Privataudienz
-
EM-Ziel? Wück will "nicht nur mitspielen"
-
Sechsjähriger ertrinkt in Spaßbad in Nordrhein-Westfalen
-
Klöckner kann sich digitale Abstimmungen im Bundestag vorstellen
-
Semechin verliert Sponsoren nach Schwangerschafts-Verkündung
-
Polzin: Streit zwischen Dompé und Mikelbrencis "längst geklärt"
-
Kretschmann: Pazifismus heißt, verteidigungsbereit zu sein und aufzurüsten
-
Hohe Frühbeteiligung an Parlamentswahl in Kanada
-
S04-Trainer van Wonderen rechnet mit Trennung nach Saisonende
-
NBA: Schröder und Pistons verlieren Spiel eins in New York
-
Hasenhüttl darf wohl bis Saisonende VfL-Coach bleiben
-
Klingbeil: Zurückweisung von Asylsuchenden eng mit EU-Partnern abstimmen
-
Acht-Tore-Wahnsinn: Die zwei Herzen des Steffen Baumgart
-
SID-Aufwärmrunde: Fünf Kernpunkte für den GP von Saudi-Arabien
-
USA und Iran wollen Atomgespräche fortsetzen
-
Ukraine will Putins "Oster-Waffenruhe" einhalten - und wirft Russland Verstöße vor
-
Großeinsatz in Hessen: Zwei Männer in Bad Nauheim getötet
-
Ostermesse auf dem Petersplatz - Papst will gegen Ende teilnehmen
-
Klingbeil fordert "gründliche Prüfung" von Leistungsentzug bei neuer Grundsicherung
-
Zweiter großer Protesttag: Tausende demonstrieren in den USA gegen Trump
-
Netanjahu lehnt Kriegs-Ende ab: Nicht den "Diktaten der Hamas" beugen
-
Bundestagspräsidentin Klöckner will im Streit um Umgang mit AfD "vermitteln"
-
Trotz langer Überzahl: HSV patzt erneut
-
Nach Putin-Ankündigung: Ukraine bereit zu Waffenruhe auch über Ostern hinaus

Urteil: Zu Unrecht bezogenes Bafög wegen Behördenfehlers nur halb zurückzahlen
Die Mutter einer Studentin aus Dresden muss nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weniger zu Unrecht bezogenes Bafög zurückzahlen als ursprünglich gefordert. Zwar gab sie in dem Antrag auf Ausbildungsförderung einen Teil ihres Einkommens nicht an, wie das Gericht am Donnerstag in Leipzig ausführte. Aber das Förderungsamt hätte demnach selbst nachforschen müssen und trage auch einen Teil der Schuld. (Az. 5 C 8.23)
Der Studentin war für die Zeit zwischen Oktober 2016 und September 2017 Ausbildungsförderung bewilligt worden. Sie reichte mit dem Antrag einen Einkommensteuerbescheid ihrer Eltern ein. Darin waren für die Mutter geringe Einkünfte aus Berufstätigkeit und höhere Einkünfte aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben. Letzteres stand aber nicht in der Einkommenserklärung der Mutter, die diese später nachreichte.
Wären diese Einkünfte eingerechnet worden, hätte die Tochter keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Bafög gehabt. Im Oktober 2017 forderte das Förderungsamt Schadenersatz für den zu Unrecht gezahlten Betrag plus Zinsen in Höhe von insgesamt 5460 Euro.
Eine Klage dagegen scheiterte erst vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz und dann vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen. Die Revision der Frau in Leipzig hatte nun aber teilweise Erfolg. Zwar müsse sie den Schaden ersetzen - aber nur zur Hälfte, wie das Bundesverwaltungsgericht erklärte.
Das Amt durfte sich demnach nicht allein auf die Angaben in der Einkommenserklärung verlassen. Es habe die Einkünfte aus der privaten Rente dem vorgelegten Einkommensteuerbescheid entnehmen können. Das Verschulden sei hier auf beiden Seiten etwa gleich groß.
P.Santos--AMWN