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Scholz: Nicht am Grundrecht auf Asyl rütteln
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat eindringlich vor einer Einschränkung des Asylrechts in Deutschland gewarnt. "Das Recht auf Asyl ist fester Bestandteil unserer Rechts- und Werteordnung. Daran dürfen wir nicht rütteln", sagte Scholz am Mittwoch in einer Regierungserklärung im Bundestag. Das Asylrecht sei "die unmittelbare Antwort auch auf das Grauen der NS-Herrschaft", stellte Scholz klar.
Der Kanzler führte weiter aus: "Es gebietet der Anstand, dass wir klar unterscheiden zwischen denen, die sich auf das Recht auf Asyl berufen können und jenen, für die das nicht gilt." Das Asylrecht biete Schutz vor Gewalt, Krieg und Terror. Unter anderem in ihm fänden Menschlichkeit und Gerechtigkeit ihren Ausdruck.
Scholz hält am Mittwoch eine Regierungserklärung zur Migrationspolitik. Anlass ist der tödliche Messerangriff von Aschaffenburg vor einer Woche. Die Unions-Fraktion stellt am Nachmittag zwei Anträge zur namentlichen Abstimmung, die unter anderem die Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen vorsieht. Die SPD kritisierte bereits, dass dadurch das grundgesetzlich garantierte Recht auf Asyl faktisch ausgesetzt würde.
Scholz erklärte sich in seiner Regierungserklärung bereit, "jeden neuen Vorschlag zu unterstützen, der unseren Behörden die Arbeit weiter erleichtert". Aber die Taten von Mannheim, Solingen, Magdeburg und Aschaffenburg "hätten durch die konsequente Anwendung bestehender Gesetze verhindert werden können - allesamt", sagte der Kanzler weiter.
Die bestehenden Regeln seien von den Behörden aber nicht konsequent ausgenutzt worden, kritisierte der Kanzler - und warf im Fall des Täters von Aschaffenburg insbesondere Bayern schwere Versäumnisse vor. "Deshalb sage ich bewusst wir haben ein Vollzugsdefizit", sagte er. Es seien "Dinge schiefgelaufen im Freistaat Bayern". Aber auch auf Ebene der Bundesverwaltung habe es Versäumnisse gegeben : "Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hätte schneller sein müssen."
L.Miller--AMWN