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Göring-Eckardt fordert rasche Entscheidung zu AfD-Verbotsverfahren im Bundestag
Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) hat für eine rasche Entscheidung im Bundestag zum AfD-Verbotsverfahren plädiert. "In der kommenden Sitzungswoche müssen wir als Bundestag Verantwortung für den Schutz unserer Demokratie übernehmen und den Weg nach Karlsruhe ebnen", sagte die Grünen-Politikerin den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Mittwoch. "Die AfD hetzt zunehmend offen gegen Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen."
Zudem greife die Partei "unseren Rechtsstaat sowie unsere Verfassung aggressiv an", fuhr Göring-Eckardt fort. "Als Mitglied eines Verfassungsorgans kann ich diese Entwicklungen nicht ignorieren." Allerdings könne "nur das Bundesverfassungsgericht" entscheiden, ob die AfD tatsächlich verfassungswidrig sei.
Göring-Eckardt ist eine von 124 Abgeordneten, die als fraktionsübergreifende Gruppe am Montag eine Debatte im Bundestagsplenum über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht beantragt hatten. In der kommenden Woche soll der Bundestag erstmals darüber beraten, ein Termin steht allerdings noch nicht fest. Mehrere Abgeordnete drangen bereits darauf, noch vor der Bundestagswahl im Februar das Verbotsverfahren voranzubringen.
Sollte der Antrag im Bundestag eine Mehrheit finden, müsste das Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren prüfen und gegebenenfalls einleiten. Dem Grundgesetz zufolge kann das Karlsruher Gericht eine Partei als verfassungswidrig verbieten, wenn sie auf eine Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzielt. Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch - seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten.
Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge, ebenfalls eine Unterzeichnerin des fraktionsübergreifenden Antrags, hatte am Dienstag gesagt, sie erwarte in der kommenden Woche im Bundestag zwar keine Mehrheit, sie halte die Antragstellung aber dennoch für richtig. "Höchstwahrscheinlich" werde der Antrag nur debattiert und dann in die Ausschüsse verwiesen, sagte sie der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Es sei dennoch "wichtig, dass wir über ein AfD-Verbotsverfahren debattieren".
Die Gefahr, dass ein Verbotsverfahren der AfD nutzen könnte, weil sie sich als Opfer darstellen könnte, sieht Wegge nicht. Das tue die Partei ohnehin. Entscheidend sei, dass "die Voraussetzungen für ein Parteiverbot bei der AfD erfüllt sein" könnten.
Der AfD-Bundesverband wird vom Verfassungsschutz als in Teilen rechtsextremistisch eingestuft. In aktuellen Umfragen ist die Partei mit einem Zustimmungswert von um die 20 Prozent zweitstärkste Kraft hinter der Union.
M.Thompson--AMWN