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Billigung von Straftaten bei Palästinenserkundgebung: Geldstrafe in München bestätigt
Das Landgericht München I hat eine Geldstrafe gegen einen 28-Jährigen wegen Billigung von Straftaten bei einer Palästinenserkundgebung bestätigt. Wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte, hielt die zuständige Berufungskammer die Verurteilung durch das Amtsgericht München zu einer Strafe von 3300 Euro aufrecht. In das Urteil des Amtsgerichts war zudem auch ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingeflossen.
Laut Gericht hatte der Angeklagte am 13. Oktober 2023 und damit wenige Tage nach dem Überfall der Hamas auf Israel an einer untersagten palästinensischen Solidaritätsdemonstration teilgenommen und ein Fernsehinterview gegeben. Darin äußerte er demnach, "für die Tat allein" habe er "kein Verständnis". Wenn er aber bedenke, was in den Jahren zuvor geschehen sei und "dann diese Tat anschaue", sei "das viel zu wenig".
Zudem sei der Angeklagte bei der Demonstration zeitweise vermummt gewesen. Das Landgericht habe sein Urteil nun insbesondere auf die Auswertung von Videoaufzeichnungen von der Demonstration gestützt, auf denen die Vermummung zu sehen und die Äußerung zu hören gewesen seien, erklärte der Sprecher.
Mit der Äußerung habe der Angeklagte nach Ansicht der Strafkammer "die Verbrechen der Hamas" vom 7. Oktober 2023 gebilligt. Die Äußerung nannte das Gericht "ungeheuerlich und geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören". Die Strafzumessung des Amtsgerichts sei fehlerfrei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
D.Cunningha--AMWN