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Bundeswahlausschuss entscheidet über Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl
Der Bundeswahlausschuss entscheidet in einer zweitägigen öffentlichen Sitzung ab Montag (09.30 Uhr) über die Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl im Februar. Die Sitzung im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestags soll am Dienstag fortgesetzt werden. 56 Parteien und politische Vereinigungen hatten fristgerecht bei der Bundeswahlleiterin beantragt, bei der Neuwahl des Bundestags am 23. Februar antreten zu dürfen.
Ihre Teilnahme beantragen müssen aber nur diejenigen Parteien und politische Vereinigungen, die nicht schon in Bundestag oder einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Nun entscheidet der Bundeswahlausschuss in den diesen Fällen, ob die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt sind. Dem Bundeswahlausschuss gehören neben Bundeswahlleiterin Ruth Brand acht Beisitzerinnen und Beisitzer sowie zwei Richterinnen oder Richter des Bundesverwaltungsgerichts an.
Y.Nakamura--AMWN