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Parteien einigen sich auf Fairness-Abkommen zur Bundestagswahl
Fast alle im Bundestag vertretenen Parteien haben sich auf ein Fairness-Abkommen zur Bundestagswahl verständigt. Es sei von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP und Linke geschlossen worden, teilten die beteiligten Parteien am Sonntag mit. In der "Vereinbarung zu einem fairen Bundestagswahlkampf" versichern sich die Parteien insbesondere, auf persönliche Herabwürdigungen zu verzichten, sich extremistischen Äußerungen entgegenzustellen und keine bewusst falschen Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. AfD und BSW sind nicht beteiligt.
Damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Wahl treffen könnten brauche es "einen Wahlkampf, der bei aller notwendigen Klarheit, Kontroverse und auch Härte den Grundprinzipien der Fairness treu bleibt", heißt es in der Vereinbarung. Verwiesen wird dabei auf Versuche, "die Integrität der öffentlichen Debatte im Wahlkampf von innen und von außen gezielt und mit illegitimen Mitteln zu beschädigen". Dieser Beeinflussung sagten die beteiligten Parteien den Kampf an.
"Jeglichen Formen von Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und antidemokratischen Bewegungen stellen wir uns entschieden entgegen", heißt es weiter. "Mit der AfD und mit Parteien, die nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, wird es keinerlei Zusammenarbeit geben."
Angesichts von Angriffen auf Parteimitglieder an Wahlkampfständen oder beim Aufhängen von Wahlplakaten wird "jede Gewalt" verurteilt. Plakate der politischen Konkurrenz dürften auch nicht zerstört oder beschädigt werden.
Zudem versprechen sich die Parteien auch einen fairen Wahlkampf im Internet und sozialen Netzwerken. Durch Künstliche Intelligenz erneugte Inhalte sollen klar mit der Angabe "KI-generierter Inhalt" gekennzeichnet werden. Sogenannte Deepfake-Technologien, die etwa täuschend echte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen erstellen können, würden nicht genutzt, "um politischen Mitbewerbern Aussagen in den Mund zu legen".
Bei der Ansprache von Wählerinnen und Wähler wollen die Parteien auf sogenanntes Micro-Targeting "auf Basis sensibler Daten wie religiöser Zugehörigkeit oder sexueller Identität" verzichtet. Sie wollen sich auf die Nutzung übergeordneter soziodemografischer Merkmale "zur zielgruppenspezifischen Ansprache von Wählerinnen und Wählern" beschränken.
Th.Berger--AMWN