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Referentenentwurf: Mietpreisbremse soll bis Ende 2028 verlängert werden
Die Mietpreisbremse für Städte mit Wohnungsnot soll bis Ende 2028 verlängert werden. Justizminister Marco Buschmann (FDP) gab den entsprechenden Referentenentwurf in die Ressortabstimmung, er lag AFP am Donnerstag vor. Die Mietpreisbremse schreibt vor, dass in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt bei Neuvergaben von Wohnungen der Preis nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Die Regelung liefe ohne Verlängerung Ende 2025 aus.
Der Mietwohnungsmarkt ist "in großen Teilen der Bundesrepublik Deutschland weiterhin angespannt", heißt es im Referentenentwurf. Es bestehe weiterhin ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Mieterinnen und Mietern einerseits und den Vermieterinnen und Vermietern andererseits. Die erhöhten Bau- und Finanzierungskosten erschwerten es außerdem derzeit, die Anzahl der neu gebauten Wohnungen weiter zu steigern.
Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum 31. Dezember 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen, heißt es weiter in dem Entwurf. Dies könnte "in der Gesamtschau mit den hohen Energiekosten und der gestiegenen Inflation insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen, und zunehmend auch Durchschnittsverdienerinnen und -verdiener, vor allem Familien mit Kindern aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen".
Die Ampel-Parteien hatten sich schon in ihrem Koalitionsvertrag auf die Verlängerung der Mietpreisbremse geeinigt; die FDP verknüpfte ihre Zustimmung jedoch später mit einer Einigung bei der Vorratsdatenspeicherung. Im April vereinbarten die Regierungsfraktionen dies dann. Buschmann gab nun parallel auch den Entwurf für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren zur Datenspeicherung in die Ressortabstimmung.
Dabei können Ermittlungsbehörden relevante Daten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Wenn sich dann zeigt, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler darauf zugreifen. Sowohl das Einfrieren als auch die Freigabe für die Behörden müssen aber gerichtlich angeordnet werden.
F.Bennett--AMWN