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Finanzministerium: Neuverschuldung für 2024 soll auf 50,3 Milliarden Euro steigen
Die Bundesregierung plant für das laufende Jahr eine Erhöhung der Neuverschuldung um 11,3 Milliarden Euro auf 50,3 Milliarden Euro und für das kommende Jahr eine Nettokreditaufnahme von 43,8 Milliarden Euro. Das geht laut Angaben aus dem Bundesfinanzministerium vom Montag aus den Regierungsentwürfen für den Nachtragshaushalt 2024 und den Bundeshaushalt für 2025 hervor, die beide an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden sollen.
Die Schuldenbremse soll demnach in beiden Jahren wie auch im weiteren Finanzplanungszeitraum bis 2028 gleichwohl eingehalten werden. Möglich wird die höhere Verschuldung besonders für 2024 vor allem durch das schwache Wirtschaftswachstum, weswegen eine höhere Kreditaufnahme zulässig ist.
Das Ausgabenvolumen steigt im laufenden Jahr demnach auf 488,9 Milliarden Euro, 12,1 Milliarden Euro mehr als bisher eingeplant. Der größte Teil der Mehrausgaben dient zur Deckung von Mehrbedarfen bei den Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien sowie von Mehrkosten beim Bürgergeld.
Das Ausgabenvolumen für 2025 wird mit 480,6 Milliarden Euro angegeben, also weniger als im laufenden Jahr. 2026 ist laut Finanzplan eine weitere Ausgabensenkung auf 474,6 Milliarden Euro vorgesehen, bevor das Haushaltsvolumen in den folgenden Jahren wieder leicht bis auf 497,8 Milliarden Euro im Jahr 2028 ansteigt. Die Kreditaufnahme soll dabei kontinuierlich sinken, die Investitionsausgaben zunächst ungefähr konstant bleiben und 2028 dann ebenfalls etwas zurückgehen.
Von Seiten des Finanzressorts war von weiteren Schritten hin zu einer "finanzpolitischen Normalisierung" die Rede. Hoffnungen setzt die Regierung demnach auf die mit den Haushaltsplanungen verabredete Wachstumsinitiative, die das Wirtschaftswachstum ankurbeln und Sozialausgaben senken soll - letzteres beispielsweise durch mehr Anreize für eine Arbeitsaufnahme oder einen späteren Eintritt in den Ruhestand.
Allerdings sind in der Finanzplanung noch erhebliche Unsicherheiten enthalten. So enthält der Entwurf für 2025 eine Lücke in Form einer globalen Minderausgabe von neun Milliarden Euro, die im Haushaltsvollzug geschlossen werden soll.
Eine weitere Lücke von acht Milliarden Euro soll möglichst noch bis zur Mitte August geplanten Zuleitung des Gesetzentwurfs an den Bundestag geschlossen werden. Hier geht es unter anderem um Prüfaufträge hinsichtlich des Liquiditätsüberhang der bundeseigenen Förderbank KfW sowie zu Darlehensvergaben an die Deutsche Bahn sowie die Autobahn GmbH.
Teils wesentlich größere Lücken bestehen den Angaben aus dem Finanzressort zufolge für die folgenden Jahre. Für 2026 und 2027 war von einem zusätzlichen Handlungsbedarf von jeweils 13 Milliarden Euro die Rede, für 2028 dann sogar von rund 39 Milliarden Euro. Letzteres liegt vor allem daran, dass dann die Mittel aus dem Bundeswehr-Sondervermögen aufgebraucht sind und die Regierung von einer notwendigen Erhöhung des Wehretats auf dann 80 Milliarden Euro ausgeht.
Für 2025 ist hingegen nur eine begrenzte Erhöhung des Verteidigungsetats um knapp 1,3 Milliarden Euro auf dann 53,3 Milliarden Euro eingeplant. Zuwächse verzeichnen für das kommende Jahr demnach vor allem die Einzelpläne für Arbeit und Soziales sowie für Verkehr, in begrenzterem Umfang auch für Forschung und Bildung sowie für Bau. Erhebliche Einschnitte gibt es hingegen etwa bei den Mitteln für humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, bei Entwicklungshilfe und im Wirtschaftsressort.
In der Haushaltsplanung enthalten sind steuerliche Entlastungen unter anderem zum Ausgleich der sogenannten kalten Progression von 23 Milliarden Euro für die Jahre 2025 und 2026 sowie Mehrausgaben für ein etwas höheres Kindergeld und für Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag. Mittel für die geplante Kindergrundsicherung sind in der Haushaltsplanung hingegen nicht enthalten.
Um den Etat für 2025 war in der Koalition lange erbittert gerungen worden, ehe die Koalitionsspitzen Anfang Juli eine Grundsatzeinigung verkündeten. Die Beratungen über die genaue Ausgestaltung dauern aber teilweise noch an und dürften auch im parlamentarischen Verfahren weitergehen.
F.Bennett--AMWN