- Umstrittener Influencer Andrew Tate nach neuen Vorwürfen unter Hausarrest
- Sieg zur Premiere: Das stolze Heidenheim jubelt
- Staatsanwaltschaft will Filmstar Depardieu wegen Vergewaltigung vor Gericht stellen
- Verhärtete Positionen vor womöglich neuen Verhandlungen über Gaza-Waffenruhe
- Film "The Seed of the Sacred Fig" des Iraners Rasoulof geht für Deutschland ins Oscar-Rennen
- Bericht: Koalition arbeitet an Gesetz für Ende der Staatsleistungen an Kirchen
- Trump kündigt eigene Kryptowährungs-Plattform an
- Irreguläre Einwanderung über Ärmelkanal nach Großbritannien erreicht Höchststand
- US-Open: Zverev startet gegen Ruusuvuori
- AfD kurz vor Landtagswahl in Thüringen laut neuer Umfrage weiter deutlich vorn
- Umfrage vor Landtagswahl in Sachsen: Kopf-an-Kopf-Rennen von CDU und AfD
- Verschleierung und Bart-Pflicht: Taliban erlassen "Tugend"-Gesetz in Afghanistan
- Vuelta: O'Connor übernimmt Gesamtführung von Roglic
- Wüst widerspricht Söder: Union streitet über Schwarz-Grün im Bund
- Deutschland Tour: Milan schlägt auch in Heilbronn zu
- Zweitgrößter Diamant der Welt in Botswana gefunden
- Drohnenflüge über Industrieanlagen in Brunsbüttel lösen Spionagealarm aus
- Staatsanwaltschaft beantragt Vergewaltigungs-Prozess gegen Filmstar Depardieu
- Kläger-Anwalt empfiehlt Annahme von Vergleich im Streit um Postbank-Übernahme
- EU sendet Löschflugzeuge gegen Waldbrände auf Madeira
- Scholz sichert Meyer Werft Hilfe zu - Rettungsplan muss noch genehmigt werden
- Geldstrafe für Brandenburger CDU-Spitzenkandidat Redmann nach Alkoholfahrt
- "Kann in alle Richtungen gehen": Popp lässt DFB-Zukunft offen
- Bundespolizei registriert deutlich weniger unerlaubte Einreisen im Juli
- Verwaltungsgericht Leipzig setzt Meldepflicht für Klimakleber außer Kraft
- British Open: Henseleit mit Fehlstart in St Andrews
- Zollstreit: EU will Milchindustrie gegen China verteidigen
- Fast vier Jahre Haft für Erzieher in Nordrhein-Westfalen wegen Kindesmissbrauchs
- Steinmeier zu Garnisonkirche: "Wir blenden Schattenseiten der Vergangenheit nicht aus"
- Über drei Jahre Haft für Brüder wegen Millionenbetrugs mit Coronatests in Hessen
- Tod nach Rückkehr von Pflegefamilie: Kein Schmerzensgeld für Brandenburger Mutter
- Waffenruhe-Abkommen im Gazastreifen: USA erhöhen Druck auf Israel
- Putin wirft Ukraine versuchten Angriff auf russisches Atomkraftwerk in Kursk vor
- DOSB sieht Fortschritte beim Sportfördergesetz
- Bergsteigerin in Bayern tödlich verunglückt
- Habeck: Rettung der Meyer Werft "in greifbarer Nähe"
- Ukrainischer Vorstoß in Russland: IAEA-Chef Grossi plant Besuch von Akw Kursk
- Alonso erklärt Bayern zum Titelfavoriten
- Kühnert: BSW hat nicht genug Substanz für Regierungsbeteiligung
- Einsatz von Herbizid Agent Orange im Vietnamkrieg: Klage gegen Bayer abgewiesen
- Bewährungsstrafe nach Schusswaffenvorfall in Polizeimannschaftswagen in Augsburg
- Tchibo wieder im Plus
- Gesunkene Jacht vor Sizilien: Tech-Unternehmer Lynch unter den geborgenen Toten
- Indiens Regierungschef Modi ruft vor Kiew-Reise zu "Dialog und Diplomatie" auf
- Ifo-Berechnung: Längere Festschreibung des Rentenniveaus nachteilig für Jüngere
- Klimawandelfolgen und "ideologische Politik": Getreideernte fällt schlecht aus
- BGH urteilt Ende September über Holocaustleugnung in Schreiben an Finanzamt
- Angriff auf Volkshochschuldozent in Wedel: Verdächtige Brüder in Untersuchungshaft
- Nicht die Telekom: Verbraucherschützer warnen vor DSL-Anbieter 1N Telecom
- Prüfer bestätigten vergangenes Jahr 3160 Behandlungsfehler mit Patientenschaden
OLG: Kein Verfahren wegen rassistischer Chats unter Polizeibeamten in Hessen
Rund sechs Jahre nach Bekanntwerden rechtsextremer Chats innerhalb der hessischen Polizei ist die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit dem Versuch gescheitert, fünf Polizeibeamte vor Gericht zu stellen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main wies eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens durch das Frankfurter Landgericht ab, wie das OLG am Montag mitteilte. Es befand, dass kein hinreichender Tatverdacht für die angeklagten Äußerungsdelikte vorliege.
In der hessischen Polizei waren bei internen Ermittlungen ab dem Jahr 2018 verschiedene Chatgruppen entdeckt worden, über die Beamtinnen und Beamte sowie Menschen außerhalb der Polizei rechtsextremistische Nachrichten teilten. Etliche Beamtinnen und Beamte wurden danach suspendiert.
Die Anklage der Staatsanwalt richtete sich gegen insgesamt sechs Beschuldigte. Fünf von ihnen waren im Tatzeitraum zwischen 2014 und 2018 Polizeibeamte. Ihnen wurde vorgeworfen, unter anderem in einer Whatsapp-Gruppe namens "Itiotentreff" verbotene Inhalte verbreitet zu haben.
Dabei habe es sich vor allem um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und volksverhetzende Inhalte gehandelt. Ausgewertet wurden Chatnachrichten der Whatsapp-Gruppe, in der innerhalb eines Jahres rund 1600 Nachrichten ausgetauscht worden sein sollen.
Das Frankfurter Landgericht lehnte die Eröffnung des Verfahrens nach Anklage der Staatsanwaltschaft ab. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Sie hatte vor dem OLG keinen Erfolg.
Das OLG führte in seiner Mitteilung aus, dass kein strafbares öffentliches Verbreiten der Inhalte stattgefunden habe. Die Nachrichten seien in "private, geschlossene Chatgruppen mit überschaubarem Personenkreis eingestellt worden", erklärte das Gericht.
Eine Strafbarkeit sei nur gegeben, wenn die Gefahr besteht, dass die Inhalte an "eine unbestimmte Anzahl von Personen weitergegeben wird". Es lägen aber keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beschuldigten von einer Verbreitung ihrer Nachrichten ausgingen oder dies billigten - auch deshalb nicht, weil sie angesichts der nationalsozialistischen und ausländerfeindlichen Inhalte dienstrechtliche Konsequenzen fürchten mussten.
Nichtsdestotrotz begründeten die geteilten Inhalte demnach dienstrechtliche Konsequenzen. Zweck der Gruppe sei eine Belustigung der Chatmitglieder durch Einstellen schockierender Inhalte gewesen. Bei den Nachrichten handelte es sich laut Gericht um "teilweise nur schwer erträgliche menschenverachtende" Inhalte. Die Entscheidung fiel bereits in der vergangenen Woche und ist nicht anfechtbar.
Der hessische Innenminister Roman Poseck (CUD) erklärte, die Gerichtsentscheidung sei zu "respektieren". Sie zeige aber zugleich eine "Strafbarkeitslücke" auf, die "umgehend zu schließen" sei. "Hasschatgruppen im öffentlichen Dienst sind unerträglich", fügte Poseck hinzu. "Sie sind strafwürdig - und zwar unabhängig davon, ob ein öffentliches Verbreiten von Inhalten erfolgt."
Die gegen die Beamten eingeleiteten Disziplinarverfahren sollen laut Poseck "jetzt umgehend fortgeführt" und "zeitnah" abgeschlossen werden. Sie wurden zunächst wegen des Vorrangs des Strafverfahrens ausgesetzt. Gegen die fünf Beamten wurde zudem das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Drei von ihnen wurden vorläufig des Diensts enthoben, zwei erhalten nur einen Teil ihrer Bezüge.
Y.Nakamura--AMWN