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Steinmeier macht Weg für Inkrafttreten von neuem Klimaschutzgesetz frei
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Weg für das Inkrafttreten des umstrittenen neuen Klimaschutzgesetzes freigemacht. Wie das Präsidialamt am Montag in Berlin mitteilte, fertigte Steinmeier das Gesetz aus. Vorangegangen sei eine eingehende Prüfung auf die Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelungen. Daran gibt es Zweifel.
"Im Mittelpunkt der verfassungsmäßigen Prüfung stand die Vereinbarkeit mit den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in dem Klimaschutzbeschluss vom 24. März 2021 (Az. 1 BvR 2656/18) aufgestellt hat", hieß es dazu in der Erklärung des Präsidialamts. In seiner Prüfung sei der Bundespräsident zu dem Ergebnis gekommen, "dass evidente Verfassungswidrigkeit nicht gegeben ist".
Mit der von der Bundesregierung durchgesetzten Neuregelung werden einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen abgeschafft. Ein Nachsteuern ist künftig nur noch vorgeschrieben, wenn die Emissionsziele insgesamt in zwei Jahren in Folge nicht erreicht werden. Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage von Sofortprogrammen für einzelne Sektoren, etwa den Verkehrsbereich.
Anders als bisher geht es auch nicht mehr um einen Rückblick, sondern um die Prognosen für das Erreichen der Ziele bis 2030 beziehungsweise später für 2040. An den Emissionszielen selbst ändert sich allerdings durch das von der Ampel-Koalition vorgelegte Gesetz nichts.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits eine Verfassungsklage gegen das neue Klimaschutzgesetz angekündigt. Die Organisation kritisiert unter anderem, dass damit in der laufenden Legislaturperiode überhaupt keine Verpflichtung mehr zu zusätzlichen Anstrengungen für ein Einhalten der deutschen Klimaziele bestehen würde. Auch weitere Organisationen und Initiativen haben deswegen mit Klagen gedroht, darunter der Umweltverband BUND und Fridays for Future (FFF).
Th.Berger--AMWN