
-
Merz: Bundeswehr soll "konventionell zur stärksten Armee Europas" werden
-
Filmfestival in Cannes: Ehre für Robert De Niro - Auflauf für Tom Cruise
-
Pokal-Fieber: Hermannsdenkmal erhält Bielefelder XXL-Trikot
-
Merz setzt bei Ukraine auf "größtmögliche Einigkeit" mit den USA
-
KI-Training mit Nutzerdaten: Datenschutzaktivisten drohen Meta mit EU-Verbandsklage
-
Umsatz der Apotheken im vergangenen Jahr gestiegen
-
Bundesbauministerin Hubertz will staatliche Garantien für Bau neuer Wohnungen
-
Tödlicher Messerangriff auf Jogger aus Frust: Mordprozess vor Landgericht Stuttgart
-
Steinmeier verspricht in Israel Einsatz für Geiseln - Besuch in Kibbuz
-
Verwaltungsaufwand: EU-Kommission schlägt weitere Zugeständnisse an Bauern vor
-
Rettungskräfte reißen in Essen Teile von Garagenwand zur Bergung von Katze ein
-
Attacke in Tattoostudio bei Mannheim: BGH muss neu über einen Angeklagten entscheiden
-
Frei: 3000 zusätzliche Bundespolizisten für Grenzkontrollen abgestellt
-
Tausende Beschäftigte bei Ford in Köln im Streik
-
Umfrage: An fast allen weiterführenden Schulen in Deutschland gelten Handyregeln
-
Unicef-Bericht zum Wohlbefinden von Kindern: Deutschland international zurückgefallen
-
NHL-Stürmer Reichel droht WM-Aus
-
SMS mit Pfizer-Chef in Pandemie: Niederlage für Kommission vor EU-Gericht
-
Klingbeil kündigt Haushaltsentwurf 2025 für den 25. Juni an
-
Anlagebetrüger erbeuten rund 600.000 Euro in niedersächsischem Landkreis Goslar
-
Studie: Solaranlagen in Nordrhein-Westfalen günstiger als im Rest Deutschlands
-
Kleinpartei ÖDP scheitert in Thüringen mit Klage gegen Fünfprozenthürde
-
Arbeiter stirbt offenbar bei Sandstrahlarbeiten in Brandenburg
-
US-Präsident Trump trifft syrischen Übergangspräsidenten al-Schaara in Riad
-
Zollpause zwischen China und USA: Trump stellt Handelsabkommen in Aussicht
-
Relegation: DFL gibt Termine bekannt
-
Beben erschüttert griechische Urlaubsinseln - Erdstoß auch in Kairo zu spüren
-
Missbrauch an katholischer Schule: Ex-Richter bezichtigt Bayrou der Lüge
-
Keine Fußball-Romantik: BVB bei Klub-WM ohne Hummels
-
Papst Leo XIV. bietet Vermittlung des Vatikan zwischen Kriegsparteien an
-
Mehr für Milch, weniger für Kartoffeln: Erzeugerpreise für Landwirte leicht gestiegen
-
Klub-WM: Sat.1 zeigt deutsche Spiele im Free-TV
-
Entenfamilien in Kiel auf Abwegen: Polizeieinsätze mit teils tragischem Ausgang
-
Mutmaßlich Sabotagepläne in russischem Auftrag: Drei Ukrainer festgenommen
-
Zollfahnder finden mehr als eine Million illegale Zigaretten in Garage
-
SMS mit Pfizer in Pandemie: Niederlage für Kommission vor EU-Gericht
-
Verbot von Verpackungssteuer: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Bayern scharf
-
Sampdoria Genua am Tiefpunkt: Abstieg in die Serie C
-
Topfavorit Schweden zieht in ESC-Finale ein - neun weitere Länder dabei
-
WM 2034: Menschenrechtsorganisationen warnen - Kritik an FIFA
-
Dobrindt verteidigt Zurückweisungen von Asylsuchenden an deutschen Grenzen
-
Kolumbien tritt Chinas Investitionsoffensive Neue Seidenstraße bei
-
Zahl der vergebenen Deutschlandstipendien stieg 2024 um fünf Prozent
-
Urteil: Berliner S-Bahn muss Videoaufnahmen nicht an Fahrgäste herausgeben
-
Billigerer Sprit und teurere Dienstleistungen: Inflation im April bei 2,1 Prozent
-
Steinmeier trifft Opposition in Israel - Besuch in Kibbuz
-
Internationale Energieagentur geht von weiter stark steigenden E-Auto-Zahlen aus
-
Brasiliens Präsident Lula will Putin von Teilnahme an Ukraine-Gesprächen überzeugen
-
Medien: Awoniyi nach Bauchverletzung in künstlichem Koma
-
Vorwurf der Behinderung der Festnahme eines Migranten: US-Gericht klagt Richterin an

Karlsruhe weist AfD-Antrag gegen 2G-Plus-Regelung für Gedenkstunde im Bundestag ab
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die 2G-Plus-Regelung im Bundestag abgewiesen. Der Antrag der AfD sei unzulässig, weil er nicht hinreichend begründe, dass ihr durch die beanstandete Regelung ein "schwerer Nachteil" drohe, schrieben die Karlsruher Richter in dem am Mittwoch ergangenen Beschluss. Die AfD hatte eine einstweilige Verfügung des Gerichts beantragt, um ungeimpften Abgeordneten den Zugang zur Holocaust-Gedenkfeier des Bundestags am Donnerstag zu ermöglichen. (Az. 2 BvE 1/22)
An der Gedenkfeier im Plenum des Parlaments dürfen nach Vorgabe des Bundestagspräsidiums nur nachweislich geimpfte oder genesene Abgeordnete teilnehmen. Abgeordnete, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen - auch nicht auf den Besuchertribünen. Die AfD-Fraktion und zwei einzelne AfD-Abgeordnete sahen dadurch ihre Oppositionsrechte verletzt.
Das hätten sie aber genauer erklären müssen, teilte der Zweite Senat in Karlsruhe mit. Abgeordnete nähmen an Gedenkstunden normalerweise nur als Zuhörer teil. Die Fraktion habe sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, welche Bedeutung die Teilnahme für "die Wahrnehmung des freien Mandats und die Teilhabe an der politischen Willensbildung" habe.
Ohnehin könne eine Mehrheit der AfD-Abgeordneten dabei sein, erklärte das Gericht. Es erschließe sich nicht, wieso durch den Ausschluss der übrigen Abgeordneten "Missverständnisse hinsichtlich der Position der AfD zum Gedenken an den Holocaust ausgelöst werden" könnten.
Zum Antrag eines einzelnen ungeimpften Abgeordneten teilte Karlsruhe zudem mit, dass dieser die Gedenkstunde auch im Parlamentsfernsehen oder im Internet verfolgen könne. Ihm sei dort keine aktive Rolle zugedacht. Ein anderer Abgeordneter ist von Corona genesen und bemängelte, dass sein Genesenenstatus nach drei Monaten plötzlich verfallen sei, weswegen er nicht teilnehmen könne. Dies stimme aber nicht, erklärte das Gericht, da im Bundestag der Genesenenstatus weiter für sechs Monate gelte.
Den regulären Plenarsitzungen des Parlaments dürfen ungeimpfte Abgeordnete zwar auf der Tribüne beiwohnen. Diese Regelung gilt nach Vorgabe des Bundestagspräsidiums aber nicht für sonstige Veranstaltungen wie etwa Gedenkfeiern.
Ch.Havering--AMWN