
-
Verteidigungsminister: Israel will "große Gebiete" des Gazastreifens besetzen
-
NHL: Draisaitl trifft, Peterka gewinnt Duell mit Stützle
-
Owetschkin erzielt 891. NHL-Treffer - Rekord in Reichweite
-
Boeing-Chef will bei US-Senatsanhörung "schwere Fehltritte" des Flugzeugbauers einräumen
-
Nach Katar-Streit: DFB-Verhältnis zu Infantino "entspannt"
-
VfB-Kapitän Karazor: Finalchance "groß wie nie"
-
Ter Stegen spricht über Handschuh-Tick
-
"Kniat-Raus" legt Doppelnamen ab - und befiehlt "Vollgas"
-
Medien: Liberale Kandidatin gewinnt Richterwahl in US-Bundesstaat Wisconsin
-
Imamoglu-Festnahme: Türkische Opposition ruft zu Einkaufsboykott auf
-
Trotz US-Kritik: China hält zweiten Tag in Folge Militärmanöver rund um Taiwan ab
-
Streit mit USA: Dänische Regierungschefin Frederiksen besucht Grönland
-
Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen Real-Madrid-Trainer Ancelotti
-
Silvesterrakete in Berliner Wohnung geschossen: Prozess gegen Influencer beginnt
-
Trump will am "Befreiungstag" seine Zollpolitik weiter verschärfen
-
EU-Verteidigungsminister treffen sich in Warschau - ohne Pistorius
-
Demokratischer US-Senator bricht Rekord mit Marathon-Rede gegen Trump
-
Baerbock reist nach Besuch in der Ukraine weiter nach Moldau
-
Presse: Trumps Sicherheitsberater nutzte Privatmail für vertrauliche Botschaften
-
"Haben es verkackt": Bayer hadert nach Pokal-Blamage
-
Tausende Ungarn demonstrieren in Budapest gegen Verbot von Pride-Parade
-
Fall Le Pen: Entscheidung über Berufung deutlich vor Präsidentenwahl in Frankreich
-
Berlin wartet: Bielefeld schafft Pokal-Wunder gegen Bayer
-
Waffenlieferungen an Israel: Designierter US-Botschafter will London Druck machen
-
Ronning-Show geht weiter: Berlin bezwingt Mannheim
-
Fall Le Pen: Entscheidung über Berufung soll deutlich vor Präsidentenwahl fallen
-
Protest gegen Festnahme von Studenten: Türkische Opposition ruft zu Einkaufsboykott auf
-
Fall Le Pen: Gericht strebt Entscheidung über Berufungsanträge bis Sommer 2026 an
-
Vierter vermisster US-Soldat in Litauen tot aufgefunden
-
Weißes Haus: Geplante Trump-Zölle treten nach Verkündung sofort in Kraft
-
Putin empfängt per Haftbefehl gesuchten Serbenführer Dodik in Moskau
-
Bund stellt Geld für Ersatzbau gesperrter Autobahnbrücke in Berlin bereit
-
Trump unterzeichnet Dekret gegen Preiswucher bei Veranstaltungstickets
-
US-Senator der Demokraten protestiert mit Marathon-Rede gegen Trump
-
Frankreich und Algerien nähern sich nach Dauerkrise wieder an
-
Recycling-Kartell: EU-Kommission verhängt Millionenstrafen gegen 15 Autobauer
-
Trainer Stroot legt in Wolfsburg sein Amt nieder
-
Gewerkschaften richten Forderungskatalog an Union und SPD
-
EU-Kommission schlägt Lockerungen bei CO2-Vorgaben für Autobauer vor
-
Israels Verteidigungsminister: Palästinenserbehörde wird Westjordanland nicht kontrollieren
-
Le Pen nach Verurteilung: "Das System hat die Atombombe rausgeholt"
-
Bewährungsstrafe für Untreue mit Kryptowährungen in Millionenhöhe in Berlin
-
EU-Kommission plant grundlegende Reform der Polizeibehörde Europol
-
Medien: Trainer Stroot in Wolfsburg vor dem Aus
-
Urteil gegen Le Pen: Premierminister räumt Zweifel an Gesetz ein
-
Lebenslange Haft in Prozess um Mord vor Hintergrund von Affäre unter Bekannten
-
Gericht: Kein Schadenersatz für Vater wegen Urlaub nach Geburt seines Kindes
-
Anzug-Skandal: Sperren gegen Norweger-Quintett aufgehoben
-
Niedersachsens Ministerpräsident Weil tritt ab - Minister Lies soll übernehmen
-
Deutsche Wissenschaftler fordern Aufnahmeprogramm für bedrängte US-Forscher

Deutscher Taliban-Anhänger in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Das Berliner Kammergericht hat einen deutschen Taliban-Anhänger wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Der Strafsenat sprach den 31- jährigen Omar H. zudem der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der in Berlin geborene deutsche Staatsangehörige die Bundesrepublik Ende Januar 2010 verlassen hatte und in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist war, um sich dort nach seiner Ankunft im März 2010 mit Gleichgesinnten der dschihadistischen Vereinigung Deutsche Taliban Mujahedin (DTM) anzuschließen. Ziel der Organisation sei es gewesen, alle ausländischen Truppen aus Afghanistan gewaltsam zu vertreiben, das Land von westlichem Einfluss zu "befreien" und ein auf dem islamischen Schariarecht basierendes Gesellschaftssystem zu errichten.
H. habe sich zwar nicht an Kampfhandlungen beteiligt, die Organisation aber finanziell unterstützt, sich ihr untergeordnet und versucht, weitere Anhänger für sie zu gewinnen. Nach dem Tod ihrer Anführer im April 2010 habe die DTM sich allerdings vermutlich bereits Ende Mai 2010 aufgelöst. Damit endete nach den Feststellungen der Gerichts auch die Mitgliedschaft des Angeklagten bereits wenige Wochen nach seiner Ankunft im Kampfgebiet.
Der Senat hielt dem Angeklagten bei der Strafzumessung unter anderem zugute, dass er zur Tatzeit Heranwachsender war und sich inzwischen von seinen radikalislamischen Überzeugungen losgesagt habe. Bereits am ersten Prozesstag hatten alle Verhandlungsparteien einem Verständigungsvorschlag des Gerichts zugestimmt, demzufolge H. auf Basis eines glaubwürdigen Geständnisses mit einer Bewährungsstrafe rechnen konnte.
In einer von seinem Verteidiger verlesenen Einlassung bestätigte H., sich der Gruppierung angeschlossen zu haben. Seine Hauptmotivation sei eigentlich "ein ziviles, asketisches Leben in einer puren islamischen Umgebung" gewesen, er sei dann aber "schleichend Teil der DTM geworden". Er wolle jedoch nun "ein gutbürgerliches Leben führen".
Er sei nach Auflösung der Gruppierung an einen anderen Ort in Pakistan gereist, hieß es in der Einlassung weiter. Konkrete Angaben dazu, wo er sich die zehn Jahre bis zur seiner Wiedereinreise nach Deutschland 2020 aufgehalten hatte, wollte H. aufgrund zwei anderer Ermittlungsverfahren aber nicht machen.
Der Angeklagte war kurz nach seiner Einreise im August 2020 festgenommen worden. Ein gegen ihn erlassener Haftbefehl wurde jedoch aufgehoben, so dass H. von der Haft verschont wurde. Der Prozess gegen ihn begann vor rund zwei Wochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.
B.Finley--AMWN