
-
Dämpfer für Trump und Musk bei Richterwahl in Wisconsin
-
Nato-Außenminister treffen sich in Brüssel
-
Scholz empfängt jordanischen König Abdullah II. in Berlin
-
Tesla: Weltweiter Absatz im ersten Quartal um 13 Prozent gesunken
-
Bitkom: Menschen in Deutschland lagern 195 Millionen alte Handys zu Hause
-
Umfrage: CDU in Rheinland-Pfalz deutlich vor regierender SPD
-
Einzelhandel rechnet zu Ostern mit mehr Umsatz als im Vorjahr
-
Rechtspopulistin Le Pen will alle Rechtsmittel gegen Kandidaturverbot ausschöpfen
-
Wegen Haltung zu Gewerksschaften: Schwedischer Versicherer verkauft Tesla-Anteile
-
Bundesregierung besorgt über chinesisches Manöver um Taiwan - Appell an Peking
-
Israel will "große Gebiete" des Gazastreifens besetzen
-
Individuelle Trainingseinheit: Wirtz wieder am Ball
-
Marode Autobahnbrücke in Berlin wird in kommenden Wochen abgerissen
-
Kasachstan meldet Entdeckung von großem Vorkommen Seltener Erden
-
Bundesregierung begrüßt Regierungsbildung in Syrien - wünscht aber mehr Frauen
-
Gericht: Bayerische Coronahilfen nicht für Personalkosten nutzbar
-
Bundesregierung vermittelt Ausreise Deutscher aus Gazastreifen - 33 Menschen ausgeflogen
-
Fall um getöteten Säugling in Niedersachsen: Mutmaßliche Mutter in Haft
-
Judo: Weltmeisterin Wagner kündigt Karriereende an
-
Jugendlicher Autofahrer liefert sich Verfolgungsjagd mit Polizei durch Berlin
-
Turnen: DTB-Vizepräsidentin Koch tritt zurück
-
"Viel Selbstvertrauen": Thorup und FCA brennen auf Bayern
-
Real-Madrid-Trainer Ancelotti weist in Steuerprozess Betrugsvorwürfe zurück
-
Le-Pen-Urteil: Macron erinnert an die "Unabhängigkeit der Justiz"
-
Postmarkt in Deutschland 2023: Weniger Briefe und mehr Pakete
-
Polizei erfasst Anstieg von Gewalttaten - besonders bei Kindern und Jugendlichen
-
Riesige Kinderpornoplattform mit 1,8 Millionen Nutzern in Darknet zerschlagen
-
Polizei in Erfurt stoppt Autofahrer mit im Wagen fliegenden Papagei als Kopilot
-
84-Jähriger fährt mit Auto durch gesperrtes Brandenburger Tor in Berlin
-
Trump verspricht "goldenes Zeitalter" - Welt fürchtet Handelskrieg und Rezession
-
Schwache Umfragewerte sorgen für Unruhe in CDU
-
Trainer auch im Abstiegsfall: Kiel verlängert mit Rapp
-
Berlins Regierender Bürgermeister fordert schnellen Neubau von gesperrter Brücke
-
Vier Kamele büxen in Baden-Württemberg nachts aus Zirkus aus
-
Prozessauftakt: Ancelotti bestreitet Betrugsabsicht
-
Schwesig dämpft Hoffnungen auf baldiges Ende von Koalitionsverhandlungen
-
Verkehrsminister Bayerns sieht Klärungsbedarf bei Deutschlandticket-Finanzierung
-
25 Millionen Euro Strafe für Vermögensverwalter DWS wegen "Greenwashings"
-
Ifo: "Reziproke" US-Zölle hätten nur geringen Einfluss auf Exporte aus Deutschland
-
Hollywood-Schauspieler Val Kilmer mit 65 Jahren gestorben
-
Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen Real-Madrid-Trainer Ancelotti begonnen
-
Kindesmissbrauch: Urteil gegen Schwimmlehrer aus Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
-
Umfrage sieht SPD im Saarland wieder vor CDU
-
Prozess wegen Steuerbetrug: Ancelotti beteuert Unschuld
-
Lebensgefährtin erstochen: Zwölfeinhalb Jahre Haft in Krefeld
-
Kandidaturverbot für Le Pen: Debatte um Ausnahmegesetz in Frankreich
-
Geld, Bundesliga, Europacup: Arminia-Triumph hätte Folgen
-
Sozialverband: Strafgebühr für verpasste Arzttermine "schlechter Aprilscherz"
-
China verlängert Anti-Dumping-Untersuchung zu Weinbrand-Importen aus der EU
-
Priscilla Presley versucht nach Schicksalsschlägen positiv auf Leben zu blicken

Gericht: Eventim darf Käufern Ticketversicherung nicht wiederholt anbieten
Die Ticketplattform Eventim darf kostenpflichtige Ticketversicherungen beim Kartenkauf für Veranstaltungen nicht wiederholt und über ein Pop-Up-Fenster anbieten. Dadurch könne eine "unzulässige Beeinflussung" der Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hervorgeht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hatte die Klage eingereicht. (Az. 3 UKl 11/24 e)
Eventim bot den Angaben zufolge beim Ticketverkauf zusätzlich eine Versicherung an, die über eine farblich abgehobene Klickfläche gekennzeichnet war. Entschieden sich Verbraucherinnen und Verbraucher dagegen, ploppte ein weiteres Fenster auf mit einem erneuten Hinweis auf die Versicherung, "um Ärger und Frust über ein verpasstes Event" zu verhindern. Erst nach einem weiteren Klick auf die Schaltfläche "Ich trage das volle Risiko" wurden Nutzende zur Kasse weitergeleitet.
Dieser zweite Schritt ist nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Anbieter dürfen ihre Webseiten demnach nicht so konzipieren, dass Käuferinnen und Käufer getäuscht, manipuliert oder anderweitig in ihrer Entscheidung beeinträchtigt werden. Laut Urteil könnten Verbraucher durch das zweite Fenster zu einer Entscheidung veranlasst werden, die sie "andernfalls nicht getroffen" hätten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband wollte Eventim indes auch das erste Angebot zur Ticketversicherung untersagen. Dem jedoch widersprach das Gericht. Es liege zwar durch die farbliche Hervorhebung ein "Framing" vor, dies bedeute jedoch nicht automatisch, dass die Platform unzulässig vorgehe. Es werde deutlich, dass es sich bei der Versicherung lediglich um eine mögliche, freiwillige und zusätzliche Option handele.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
L.Miller--AMWN