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Kein Kiffen in Biergärten und auf Volksfesten: Bayern beschränkt Cannabiskonsum
Bayern will den Cannabiskonsum in Biergärten und auf Volksfesten verbieten. Auch auf dem Außengelände von Gaststätten soll Kiffen tabu sein, wie die Staatskanzlei nach einer Kabinettssitzung am Dienstag in München mitteilte. Dazu sollen entsprechende Regelungen im Gesundheitsschutzgesetz geändert werden. Die Stadt München will Kiffer vom Oktoberfest fernhalten.
Das geplante Verbot gilt demnach auch für das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten, beispielsweise mit Vaporisatoren. Auch die Kommunen sollen eine weitere Handhabe erhalten, um das Rauchen und Dampfen von Cannabis in Bereichen zu verbieten, an denen sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Dazu zählen Sehenswürdigkeiten mit hohen Besucherzahlen, Freibäder oder Freizeitparks. Das soll per Verordnungsermächtigung im Gesundheitsschutzgesetz geregelt werden.
"Bayern stärkt den Kinder- und Jugendschutz", erklärte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). "Wir werden das Kiffen in Biergärten und auf Volksfesten verbieten." Damit sollen nach Angaben der Staatskanzlei die Auswirkungen "des gefährlichen Legalisierungsgesetzes der Bundesregierung" begrenzt werden. Mit Schwerpunktkontrollen werde die Polizei im Straßenverkehr präsent sein sowie die Einhaltung der Konsumverbotszonen überwachen.
Bayern lehnt das Cannabisgesetz der Ampelkoalition strikt ab und will die Regelungen "so restriktiv wie möglich" auslegen. Der Freistaat will unter anderem mit "harten Bußgeldern" durchgreifen.
München kündigte an, das Oktoberfest zur cannabisfreien Zone zu erklären. "Cannabis hat auf der Wiesn einfach keinen Platz", sagte der Oktoberfestreferent der Stadt München, Clemens Baumgärtner (CSU), dem Portal Web.de. "Ein Familienfest wie die Wiesn und Cannabiskonsum, das geht für mich nicht zusammen", ergänzte er. Er wolle die Wiesn ähnlich wie Fußgängerzonen oder Biergärten zur Tabuzone für Cannabis erklären. Kontrollen von Oktoberfestbesuchern auf Cannabis solle es aber nicht geben.
Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Im öffentlichen Raum bleibt der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei. Anbau und Abgabe soll vorerst über Anbauvereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt.
L.Mason--AMWN