- Behindertenbeauftragte fordern Abbau "benachteiligender Sonderstrukturen"
- OK-Chef 2028 nach Trump-Wahl: "Spiele stehen über der Politik"
- SPD-Chef bietet Merz Gespräche über Reform der Schuldenbremse vor Wahl an
- Kultusministerkonferenz: Schülerzahl steigt bis 2035 voraussichtlich um 758.000
- Frau in Unterfranken tot aufgefunden - 91-jähriger Lebenspartner schwer verletzt
- Endgültige Genehmigung erteilt: Bergwerk Gorleben darf zugeschüttet werden
- Anschlagsplanung in Schweden: Prozess gegen IS-Anhänger in Thüringen begonnen
- OK-Chef 2028 nach Trump-Wahl: "Spielen stehen über der Politik"
- Merz und die SPD wollen Deutschlandticket auch langfristig erhalten
- Urteil: Facebook darf Posts mit Falschinformationen zu Coronaimpfungen löschen
- BSW will Kredite für den Wahlkampf aufnehmen
- Sachsen: CDU und SPD starten am Montag Koalitionsverhandlungen
- Tödliche Gasexplosion in Bochum: Strafe für verantwortlichen Bauarbeiter reduziert
- Durchsuchung in Bayern wegen mutmaßlicher Habeck-Beleidigung und Volksverhetzung
- Milei bei Besuch in Florida: Trumps Wahlsieg "größtest Comeback"
- Merz stellt sich gegen Legalisierung von Abtreibung - und empört sich über Scholz
- Medien: Ilzer-Verpflichtung der TSG perfekt
- Krankenkasse: Rund sechs Prozent der Neugeborenen kommen zu früh zur Welt
- Missbrauchsprozess gegen früheren Erzieher in Baden-Baden begonnen
- Deutlicher Sieg für Linksbündnis von Sri Lankas Präsident bei Parlamentswahl
- Scholz mahnt zu Respekt im anstehenden Wahlkampf und warnt vor US-Verhältnissen
- Verwaltungsgericht: Schulverweis nach Ausspionieren von Lehrerkanal rechtens
- Hafturteil nach Geiselnahme in Berliner Antiquitätengeschäft rechtskräftig
- Ter Stegen zu Besuch - Nagelsmann mit voller Kapelle
- Krankenkassen-Chef warnt vor "Beitragsschock" im kommenden Jahr
- Lauterbach verteidigt Cannabis-Teillegalisierung - Union kündigt Abschaffung an
- EU-Kommission erwartet Rückgang des BIP in Deutschland um 0,1 Prozent 2024
- Nach tödlicher Schlägerei in Berlin lange Haftstrafen für zwei Männer
- G20-Gipfel in Brasilien: Bilaterales Treffen zwischen Scholz und Xi geplant
- Klingbeil stützt Scholz - SPD spitzt Wahlkampf auf Kritik an Merz zu
- Vertreter der Ölindustrie bei UN-Klimakonferenz in Aserbaidschan
- Merz will Deutschlandticket auch langfristig erhalten
- Bundesverfassungsgericht urteilt Ende November über Strompreisbremse
- Bundestag sagt Sitzungswoche Ende November ab - keine Vorlagen nach Ampel-Aus
- 43-jähriger mutmaßlicher Serienvergewaltiger in Hessen festgenommen
- Tyson ohrfeigt Paul: "Jetzt ist es persönlich!"
- Rätselhaftes Robbensterben auf Rügen: Todesursache laut Ermittlungsbehörden unklar
- Sprengkörper in Kassel und Hannover unschädlich gemacht - Evakuierungen
- Deutschlandticket: SPD erleichtert über Signal der Zustimmung aus der Union
- Ukraine: Eine Tote bei russischem Angriff auf Hafenstadt Odessa
- Tarifeinigung: Gebäudereiniger bekommen ab Januar mehr Geld
- Berlin: Hisbollah fährt Desinformationskamapgne gegen deutsche Unifil-Soldaten
- Wieder nach Verlängerung: Draisaitls Oilers siegen weiter
- NFL: Eagles weiter im Aufwind
- Trump will Impfgegner Robert F. Kennedy Jr. zum US-Gesundheitsminister machen
- Teilergebnisse: Linksbündnis von Sri Lankas Präsident gewinnt Parlamentsmehrheit
- NBA: Mavericks stolpern auch bei Kleber-Rückkehr
- Sinner begeistert - und bleibt entspannt beim Doping-Verfahren
- Baumann vor zweitem Länderspiel
- "Wie dumm bist du?!" Brandt schlägt Havertz im Freunde-Quiz
"Star Wars"-Fans dürfen trotz Streits mit Urheber Logo weiterverwenden
In einem Streit unter "Star Wars"-Fans hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine Entscheidung getroffen, die Bedeutung über die Anhänger der Filmreihe hinaus hat. Laut dem am Montag veröffentlichten Urteil behält ein Verein das Nutzungsrecht an einem von einem Vereinsmitglied gestalteten Logo auch im Fall von dessen Vereinsausschluss. Das Fortbestehen des Nutzungsrechts sei nicht grundsätzlich an die weitere Vereinsmitgliedschaft gebunden, hieß es. (Az. 11 U 61/22)
Zwischen dem Kläger und dem "Star Wars"-Fanklub war es zu einem nicht näher erläuterten Zerwürfnis gekommen. Nach seinem Ausschluss aus dem Fanklub wollte der Mann die Nutzung des von ihm gestalteten Logos untersagen. Wie zuvor das Landgericht entschied nun aber auch das OLG, dass der Kläger dem Verein ein Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht eingeräumt habe. Diese Rechte seien nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebunden.
So sei die Idee des Logos gewesen, dies für die Außendarstellung des Vereins zu nehmen, nicht aber für die Identifikation des Klägers mit dem Verein. Der Mann könne die Rechteeinräumung auch nicht einfach zurückrufen. Seine pauschale Angabe, aus dem Verein "rausgeschmissen" worden zu sein, sei nicht ausreichend dafür, dass die weitere Nutzung des Logos unzumutbar sei. Die OLG-Entscheidung ist nicht anfechtbar.
P.M.Smith--AMWN