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Bundesverfassungsgericht entscheidet über Impfpflicht in Pflege und Medizin
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Freitag (09.30 Uhr) in Karlsruhe eine Eilentscheidung über die Impfpflicht für Pflege- und medizinisches Personal. Diese soll ab dem 15. März gelten. Per Eilantrag wurde eine einstweilige Anordnung beantragt, um die einrichtungsbezogene Impfpflicht vorläufig auszusetzen.
Die Gerichtsentscheidung darüber kommt in einer politisch brisanten Zeit, denn zwischen der Bundesregierung und der bayerischen Landesregierung tobt ein Streit über die Regelung. Bayern kündigte vor einigen Tagen an, das Bundesgesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zunächst nicht umsetzen zu wollen. Die Bundesregierung mahnte die Landesregierung daraufhin, dass sie sich an das Gesetz halten müsse.
L.Davis--AMWN