
-
Bayern bald Meister? Leverkusen stolpert bei St. Pauli
-
Israel räumt nach Rettungswagen-Beschuss "Fehler" ein - und verteidigt Soldaten
-
Verstappen-Wunder bleibt aus: Piastri siegt in Dschidda
-
"Noch vier Endspiele": BVB darf weiter hoffen
-
Sieg gegen den Lieblingsgegner: BVB darf weiter hoffen
-
Dekret-Entwurf: Trump will diplomatische Präsenz der USA in Afrika drastisch zurückfahren
-
Nach Aussetzung von Abschiebungen: Trump übt scharfe Kritik an Richtern
-
"Zwei Punkte zu wenig": Eintracht-Nullnummer in Augsburg
-
Müde Frankfurter mit Nullnummer in Augsburg
-
Big Point im Titelkampf: Füchse dominieren gegen Hannover
-
Israel gesteht nach Rettungswagen-Beschuss "Fehler" ein - und verteidigt Soldaten
-
Vor Pogacar und Evenepoel: Skjelmose gewinnt Amstel Gold Race
-
Nach Streit vor Nachtclub: Polizeischüsse in Oldenburg treffen 21-Jährigen tödlich
-
Israel gesteht "Fehler" bei Beschuss von Rettungswagen im Gazastreifen ein
-
Trauer um Werner Lorant: Tod mit 76 Jahren
-
Wieder Erster: Köln nach Heimsieg kurz vor Aufstieg
-
Wilde zweite Halbzeit: Hertha bezwingt Ulm
-
Werner Lorant ist tot
-
Ostermärsche gehen weiter: Veranstalter melden "gute" bis "größere" Beteiligung
-
Happy am Birthday: Zverev siegt in München
-
Hamas-Zivilschutz: Mindestens 25 Tote bei israelischen Luftangriffen
-
Ostermesse in Rom: Franziskus fährt im Papamobil durch die jubelnde Menge
-
CDU-Politiker Wadephul offen für Wehrpflicht - Klingbeil dagegen
-
Auch CL-Halbfinale in Gefahr: Barca vorerst ohne Lewandowski
-
Ukraine und Russland werfen sich gegenseitig Bruch von "Oster-Waffenruhe" vor
-
Papst Franziskus überbringt persönlich Ostergrüße und fordert Abrüstung
-
Papst Franziskus wünscht bei Messe auf Petersplatz persönlich "Frohe Ostern"
-
Papst empfängt US-Vizepräsidenten Vance zu kurzer Privataudienz
-
EM-Ziel? Wück will "nicht nur mitspielen"
-
Sechsjähriger ertrinkt in Spaßbad in Nordrhein-Westfalen
-
Klöckner kann sich digitale Abstimmungen im Bundestag vorstellen
-
Semechin verliert Sponsoren nach Schwangerschafts-Verkündung
-
Polzin: Streit zwischen Dompé und Mikelbrencis "längst geklärt"
-
Kretschmann: Pazifismus heißt, verteidigungsbereit zu sein und aufzurüsten
-
Hohe Frühbeteiligung an Parlamentswahl in Kanada
-
S04-Trainer van Wonderen rechnet mit Trennung nach Saisonende
-
NBA: Schröder und Pistons verlieren Spiel eins in New York
-
Hasenhüttl darf wohl bis Saisonende VfL-Coach bleiben
-
Klingbeil: Zurückweisung von Asylsuchenden eng mit EU-Partnern abstimmen
-
Acht-Tore-Wahnsinn: Die zwei Herzen des Steffen Baumgart
-
SID-Aufwärmrunde: Fünf Kernpunkte für den GP von Saudi-Arabien
-
USA und Iran wollen Atomgespräche fortsetzen
-
Ukraine will Putins "Oster-Waffenruhe" einhalten - und wirft Russland Verstöße vor
-
Großeinsatz in Hessen: Zwei Männer in Bad Nauheim getötet
-
Ostermesse auf dem Petersplatz - Papst will gegen Ende teilnehmen
-
Klingbeil fordert "gründliche Prüfung" von Leistungsentzug bei neuer Grundsicherung
-
Zweiter großer Protesttag: Tausende demonstrieren in den USA gegen Trump
-
Netanjahu lehnt Kriegs-Ende ab: Nicht den "Diktaten der Hamas" beugen
-
Bundestagspräsidentin Klöckner will im Streit um Umgang mit AfD "vermitteln"
-
Trotz langer Überzahl: HSV patzt erneut

Ungeimpfter Zahnarzt aus Niedersachsen scheitert vor OVG mit Klage gegen Tätigkeitsverbot
Das Tätigkeitsverbot für einen nicht gegen das Coronavirus geimpften Zahnarzt aus Niedersachsen ist rechtens. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg lehnte am Donnerstag die Beschwerde des Arztes gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück ab. (Az. 14 ME 297/22)
Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen unter anderem Menschen, die in Arzt- und Zahnarztpraxen tätig sind, über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Da der Mediziner einen solchen Nachweis nicht vorlegte, untersagte ihm das Gesundheitsamt Anfang Juni bis zum Jahresende die Tätigkeit in seiner Zahnarztpraxis oder in einer anderen Einrichtung. Den dagegen gerichteten Eilantrag wies das Verwaltungsgericht Osnabrück im Juli zurück.
Die Beschwerde des Zahnarztes gegen diese Entscheidung lehnte das OVG nun ab. Das Tätigkeitsverbot sei durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt. Das Lüneburger Gericht verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April, wonach die einrichtungsbezogene Nachweispflicht einer Covid-19-Immunität sowie das daran geknüpfte Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot verfassungsgemäß sind.
An den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Schutzwirkung der Corona-Impfung habe sich seitdem nichts Grundsätzliches geändert. Auch sieht das OVG keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Tätigkeitsverbots, das dem Schutz von Gesundheit und Leben der Patientinnen und Patienten des Arztes diene. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigte ebenfalls ein Tätigkeitsverbot für eine zahnmedizinische Fachangestellte wegen einer fehlenden Corona-Impfung. Zu Recht habe der Landkreis Wesermarsch gegen die Mitarbeiterin einer Facharztpraxis für Kieferorthopädie ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt habe, entschied das Gericht am Donnerstag. (Az. 7 B 2812/22)
Das Gesundheitsamt habe dem Schutz der Patienten und der weiteren Mitarbeiter den Vorrang gegenüber den Belangen der Antragstellerin eingeräumt. Zudem habe ihr Arbeitgeber nicht geltend gemacht, dass die Versorgungssicherheit der Patienten schwerwiegend beeinträchtigt wäre, wenn die Praxisangestellte nicht mehr arbeiten dürfe. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim OVG in Lüneburg möglich.
L.Durand--AMWN